Umzug

Der Übergang von der Mietwohnung ins Eigenheim


Mietwohnung ins EigenheimUmzug:  Häuslebauer fiebern lange auf diesen Moment hin: Endlich raus aus der Mietwohnung und hinein ins Eigenheim. Dafür muss „nur“ noch der Auszug gestemmt werden. Wie dieser am besten organisiert wird, können Sie nachstehend erfahren.

1. Der erste Schritt: Mietverhältnis kündigen

Steht der Termin für den Einzug in die eigenen vier Wände, sollten Mieter schnellstmöglich den Auszug organisieren. Als erstes gilt es, termingerecht zu kündigen, um so eine längere finanzielle Doppelbelastung zu vermeiden. Schließlich ist die Baufinanzierung für die eigenen vier Wände bereits teuer genug. Bauherren sollten allerdings einen Puffer von mindestens vier Wochen zwischen Übergabe durch den Bauträger oder Architekten und Einzug einplanen. Das gibt Zeit, falls einzelne Gewerke doch später fertig werden.

2. Im Vorfeld: Informieren, ummelden, nachsenden

Wenn die neue Adresse feststeht, ist der Zeitpunkt gekommen, um den Nachsendeauftrag zu erteilen. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber, Krankenkasse, Banken und Versicherungen informiert werden. Nicht zu vergessen sind Zeitschriftenabonnements oder Online-Versandhäuser. Bei Kindern im Haushalt sind zusätzlich Schule, Kita oder Kindergarten zu unterrichten. Wer im neuen Heim nicht gleich ohne Internet dastehen will, muss seinen Umzug mindestens vier Wochen vorher beim Anbieter anmelden.

3. Vor dem eigentlichen Umzug: Hilfe von Profis oder Freunden?

Mit der richtigen Hilfe ist der Auszug viel leichter zu stemmen: Helfer, egal ob freiwillig oder professionell, wollen frühzeitig informiert werden. Bei Umzugsunternehmen und Autovermietungen am besten etwa vier Wochen im Voraus reservieren. Neben den großen Fahrzeuganbietern gibt es auch kostengünstige lokale Angebote. Dabei wichtig: Welcher Führerschein und welche Versicherung sind erforderlich? Sind Parkplätze Mangelware, kann bei der Stadt oder Gemeinde ein Halteverbotsschild beantragt werden. Extra-Tipp: Umzugsunternehmen sind in der Regel unter der Woche günstiger als am Wochenende.

4. Kisten packen: Trennen oder tragen?

Ein Umzug ist die perfekte Gelegenheit, um seinen Besitz auf den Prüfstand zu stellen: Dinge, die seit einem Jahr nicht mehr in die Hand genommen wurden, können getrost verschenkt, verkauft oder entsorgt werden. Für ausreichend Kartons sollte im Vorfeld gesorgt werden. Viele unterschätzen den Platzbedarf ihres Hab und Guts. Lieber großzügiger planen, als mehrfach neue Kisten kaufen. Auch Küchenvorräte stellen unnötigen Ballast dar und sollten vor dem Auszug verbraucht werden.

5. Betreuung: Kinder- und Tiersitter engagieren

Eltern sind gut beraten, für ihre Kleinen am Auszugstag eine Betreuung in Anspruch zu nehmen. So bekommt der Nachwuchs vom Trubel weniger mit und kann den Wechsel in das neue Zuhause entspannt erleben. Auch tierische Mitbewohner freuen sich über Ruhe am Auszugstag – es lohnt sich, einen Pensionsplatz zu organisieren.

6. Jetzt geht’s los: Letzte Vorbereitungen

Auch kurz vor dem Auszug gibt es einiges zu erledigen. Die Nachbarn sollten rechtzeitig informiert werden – so können sie sich auf Lärm und blockierte Parkplätze einstellen. Wichtige Unterlagen wie der Mietvertrag oder Bauunterlagen werden idealerweise am Auszugstag separat eingepackt, sodass sie nicht verloren gehen. Bevor die Umzugshelfer anrücken, heißt es, für ausreichend Verpflegung zu sorgen. Extra Tipp: Es lohnt sich vor dem Umzug das Treppenhaus auf Vorschäden zu inspizieren und gegebenenfalls zu dokumentieren.

7. Abschied nehmen: Übergabe der Mietwohnung

Damit die Übergabe problemlos verläuft, am besten frühzeitig mit dem Vermieter absprechen, welche Ausbesserungen erwartet und wie die Räume übergeben werden sollen. Gewöhnlich muss der Mieter die Wohnung in neutraler Wandfarbe und besenrein übergeben. Abnutzungsspuren über das normale Maß hinaus sind ebenfalls zu beheben. Im günstigsten Fall sind einige Arbeiten gar nicht notwendig, weil sowieso ein Profi beauftragt wird. Verläuft die Übergabe ohne Mängelanzeige, steht der Rückzahlung der Kaution nichts im Wege. Nach der Ablesung der Zählerstände bleibt nur noch, die Tür- und Klingelschilder abzunehmen und sich vom Mieterdasein zu verabschieden.

Quelle & Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall