Immobilien / Energieausweis: Nachdem im Juli des vergangenen Jahres der erste Teil des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft trat, der für die Gebäude, die vor dem 1.Januar 1965 gebaut wurden bindend war, tritt nun ab dem 1.Januar 2009 diese Regelung auch für alle anderen Wohngebäude in Kraft. Das bedeutet, das keine Wohnungsvermietung, kein Verkauf und keine Verpachtung mehr ohne die Vorlage des Energieausweises möglich ist.
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Hauskäufer bekommen meist nicht, wofür sie bezahlen!
Immobilien / Energieausweis: Tausende Hausbesitzer sind davon bedroht, öffentliche Fördermittel zur Energieeinsparung zurückzahlen zu müssen. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine Untersuchung des Verbands Privater Bauherren (VPB). Grund: Die für Fördermittel relevanten Vorschriften werden von vielen Schlüsselfertiganbietern nicht eingehalten.
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Immobilien / Energieausweis: Der Energieausweis für bestehende Gebäude kommt: Ab Juli 2008 wird er stufenweise Pflicht bei Vermietung und Verkauf von Immobilien. In der Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) sind ca. 14.000 Fachleute registriert, die bereits jetzt Energieausweise ausstellen.
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