Immobilien / Energieausweis: Seit dem 1.Januar 2009 gibt es keine Ausnahmen mehr, jeder Vermieter, Verkäufer oder Verpächter ist verpflichtet, auf Verlangen seines Vertragspartners einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis wirkt auf dreierlei Art. Er kann und soll zu allererst dem Hausbesitzer Tipps zur Modernisierung seiner Immobilie geben, damit er Energie sparen kann. Die Energie- Einsparpotenziale müssen für Mieter, Pächter und Käufer direkt ersichtlich sein.
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Immobilien / Energieausweis: Nachdem im Juli des vergangenen Jahres der erste Teil des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft trat, der für die Gebäude, die vor dem 1.Januar 1965 gebaut wurden bindend war, tritt nun ab dem 1.Januar 2009 diese Regelung auch für alle anderen Wohngebäude in Kraft. Das bedeutet, das keine Wohnungsvermietung, kein Verkauf und keine Verpachtung mehr ohne die Vorlage des Energieausweises möglich ist.
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