Energiesparen beim Hausbau durch Energiepass und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Immobilien / Energieausweis: Nachdem im Juli des vergangenen Jahres der erste Teil des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft trat, der für die Gebäude, die vor dem 1.Januar 1965 gebaut wurden bindend war, tritt nun ab dem 1.Januar 2009 diese Regelung auch für alle anderen Wohngebäude in Kraft. Das bedeutet, das keine Wohnungsvermietung, kein Verkauf und keine Verpachtung mehr ohne die Vorlage des Energieausweises möglich ist.


