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Hausbautipps24 - Bauplanung

Weg mit der alten Bausubstanz, bevor neu gebaut werden kann: so läuft es ab, das sind die Kosten und daran sind die Gesetze schuld

Hausabriss mit Bagger

Abriss: Wer auf einem bebauten Grundstück neu bauen möchte, wird als erstes mit dem Bestand konfrontiert. Der Abbruch eines Altgebäudes ist heute nicht einfaches Einreißen, sondern ein geordneter Vorgang mit Regelungen für Genehmigung, Schadstoffprüfung und Abfalltrennung. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Schritte ein, zeigt, welche Kosten und Pflichten Bauherren erwarten.

Genehmigungspflicht und Voruntersuchungen

Ob ein Abbruch Anzeige oder genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung. In vielen Bundesländern sind freistehende Gebäude bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei, größere Bauten oder solche in geschlossener Bauweise benötigen dagegen eine Abbruchgenehmigung. Vor Beginn der Arbeiten ist zusätzlich ein Schadstoffkataster nach VDI 6202 zu erstellen, das Asbest, künstliche Mineralfasern, PAK-belastete Klebstoffe oder PCB-haltige Fugendichtungen erfasst. Fachfirmen wie Abriss Meier beziehen diese Voruntersuchung in die Angebotskalkulation ein, weil belastete Materialien gesondert entsorgt werden müssen und die Kosten spürbar beeinflussen.

Auch Nachbarrechte spielen eine Rolle. Bei Grenzbebauung sind statische Sicherungen für angrenzende Gebäude vorzusehen, und die Erschütterungsgrenzwerte nach DIN 4150-3 müssen eingehalten werden.

Ablauf eines selektiven Rückbaus

Der Ablauf des selektiven Rückbaus ist genau geregelt. Zuerst werden durch zugelassene Fachbetriebe Schadstoffe beseitigt, z. B. nach TRGS 519 (Asbest) oder TRGS 521 (Mineralfasern). Es folgt die Entkernung, bei der Fenster, Türen, Bodenbeläge, Heizungs- und Sanitärtechnik ausgebaut werden. Danach kann mit dem eigentlichen mechanischen Abbruch der Tragstruktur begonnen werden, in der Regel mit Longfront-Baggern oder Abbruchzangen.

Diese Reihenfolge ist keine Empfehlung, sondern ergibt sich aus der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Nach § 8 GewAbfV sind bei Bau- und Abbruchabfällen zehn Fraktionen getrennt zu sammeln: Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Beton, Ziegel, Fliesen, Gipsbaustoffe. Bei einem Volumen von mehr als 10 m³ je Baustelle ist mit der Dokumentationspflicht auch noch der Nachweis durch Liefer- und Wiegescheine, Lagepläne und Lichtbilder zu führen. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift sind nach § 13 GewAbfV Bußgelder bis zu 100.000 € möglich. Die rechtliche Grundlage lässt sich im Wortlaut der GewAbfV beim Bundesministerium der Justiz nachlesen.

 

Kostenstruktur und Einflussfaktoren

Die Kosten eines Abbruchs variieren stark. Als grobe Orientierung nennt das Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung Werte zwischen 30 und 70 Euro pro Kubikmeter umbautem Raum für unbelastete Massivbauten. Schadstoffbelastete Gebäude, etwa mit asbesthaltigen Dachplatten oder Spritzasbest, liegen deutlich darüber. Preistreiber sind vor allem:

1. Art und Menge der Schadstoffe
2. Zugänglichkeit des Grundstücks und Platz für Container
3. Kellergeschosse und tiefliegende Fundamente
4. Entsorgungswege und regionale Deponiegebühren

Nicht zu unterschätzen sind Nebenleistungen wie die Verfüllung der Baugrube mit RC-Material nach der Ersatzbaustoffverordnung, die seit August 2023 bundesweit einheitliche Vorgaben für Recyclingbaustoffe festlegt.

Sinnvolle Vorbereitung für Bauherren

Vor der Ausschreibung lohnt sich eine kurze Checkliste. Dazu gehören ein aktueller Auszug aus dem Altlastenkataster, Bestandspläne des Altgebäudes, Klärung der Medienanschlüsse mit den Versorgern sowie die Abfrage bei der unteren Bauaufsicht, ob ein vereinfachtes Verfahren möglich ist. Wer Angebote vergleicht, sollte auf die Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) achten. Sie belegt, dass der Betrieb Abbruchabfälle rechtssicher entsorgen darf, und schützt Bauherren vor Nachforderungen bei fehlerhafter Verwertung.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pexels / Wolfgang Weiser