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Tipps & Ideen

Vom Grillen bis zur Balkonbepflanzung

Gartenfreuden ohne Frust!
Garten Tipps und Ideen Vom Grillen bis zur BalkonbepflanzungGarten Tipps und Ideen:  Was im heimischen Garten alles erlaubt ist und was nicht, das verraten die Experten des Online-Magazins homesolute.com
Was kann es an sonnigen Tagen oder lauen Abenden Schöneres geben, als die Freuden des heimischen Gartens zu genießen, auf dem Balkon zu sitzen, zu feiern oder einfach nur zu entspannen? Kaum etwas! Doch häufig führt die Freude des einen zum Ärger des anderen, z.B. des Nachbarn, der sich vom qualmenden Grill oder dem Lärm von gegenüber belästigt fühlt. Auch trocknende Wäsche oder schreiende Kinder sorgen in den Sommermonaten mitunter zu Streit am Gartenzaun. Dabei stellt sich die Frage, was im "grünen Wohnzimmer" eigentlich alles erlaubt ist. Die Experten von homesolute.com, dem führenden Online-Magazin rund um Haus und Garten, sind den wichtigsten Streitpunkten nachgegangen.

Regeln für den Balkon

Ein eigener Balkon ist für viele ein wichtiges Kriterium bei der Wohnungssuche. Nicht selten fallen jedoch störende Details wie ein hässlicher Boden oder fehlender Sonnenschutz erst im Nachhinein auf. Doch bevor ein neuer Boden verlegt oder eine Markise angebracht werden darf, muss der Vermieter erst um Erlaubnis gebeten werden, so die homesolute.com-Experten. Schließlich hat der Hauseigentümer bei jeder baulichen Veränderung ein Mitspracherecht, gleiches gilt auch für optische Beeinträchtigungen der Fassade.

Bei der dekorativen Gestaltung des Balkons - sei es durch Blumen, Möbel oder Nippes - sind jedoch keine Grenzen gesetzt! Zumindest solange auch die Nachbarn ihre Freude daran haben. So entschied das Landgericht Berlin in einem Urteil, dass eine allzu üppige Begrünung vom Nachbarn nicht hinzunehmen ist. Dann nämlich, wenn die Bepflanzung erheblich über die Brüstung hinaus wächst und ständig Blätter, Blüten oder sonstige Pflanzenbestandteile auf der Freifläche des anderen landen.

Was die Balkonnutzung angeht, gilt es lediglich die Ruhezeiten einzuhalten. "So lässt sich Stress mit den Nachbarn am besten verhindern!", betonen die homesolute.com-Experten. Auch Wäsche darf auf dem Balkon getrocknet werden. Wie die Amtsgerichte von Euskirchen und Brühl entschieden, darf dieses Recht auf luftgetrocknete, frischriechende Wäsche auch durch Hausordnung oder Mietvertrag nicht versagt werden - vorausgesetzt, es handelt sich dabei um kleine Wäschestücke!

"Beliebtester" Zankapfel: Die Grillwurst

Einer der "beliebtesten" Streitpunkte bei der Balkon- und Gartennutzung ist allerdings ein anderer: des Deutschen liebste Freizeitbeschäftigung im Sommer - das Grillen! Hierzu urteilten sowohl das Landgericht Stuttgart als auch das Amtsgericht Bonn, das Grillen prinzipiell erlaubt ist, wenn Qualm oder Rauch nicht in konzentrierter Form in Wohnung oder Schlafräume der Nachbarn ziehen.

Auch Gartenpartys müssen in der Regel toleriert werden, so das Landgericht Frankfurt. Insbesondere dann, wenn das Fest nach 22 Uhr in den Partykeller oder ins Gartenhäuschen verlegt wird. Dazu die homesolute.com-Experten: "Auf Nummer sicher gehen Gartenfreude, die ihre Nachbarn rechtzeitig über die geplante Feier informieren und um Verständnis bitten!" So lässt sich potentieller Ärger am einfachsten verhindern.

Rasenmähen & Kinderlärm

Auch für das Rasen mähen mit einem Motormäher gelten genaue Regeln: So ist diese "beliebte" Beschäftigung im Freien normalerweise nur montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 19 Uhr gestattet. Mit besonders leisen Geräten (weniger als 88 Dezibel) ist die Rasenpflege zusätzlich auch an Werktagen zwischen 19 und 22 Uhr erlaubt.
Im Freien spielende Kinder sorgen immer wieder für Auseinandersetzungen unter Nachbarn. Hat der von den Kindern verursachte Lärm gravierende Belästigungen der Mitbewohner zur Folge, kann die Benutzung des entsprechenden Spielplatzes zeitlich eingeschränkt werden. Grundsätzlich ist jedoch gegen die Aufstellung und Nutzung von Schaukeln, Planschbecken oder weiteren Spielgeräten im Innenhof oder auf einer Grünfläche nichts einzuwenden.

"Gegenseitige Rücksichtnahme zahlt sich aus - gerade im Freien!", so das Fazit der homesolute.com. Dann steht den meisten Freizeitaktivitäten im Grünen nichts mehr entgegen - höchstens vielleicht das Wetter!

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Text und Bild: homesolute.com