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Versicherungen

Wohngebäudeversicherung – ein Rundumschutz ist möglich

Hausbau / Versicherungen:  Für viele Menschen ist das eigene Haus die Krönung ihres Lebensweges. Endlich haben sie es geschafft und nach harter Arbeit ihre Wurzeln geschlagen. Sie sind angekommen und möchten zusammen mit ihrer Familie oder anderen Lebenspartnern ihre neu errungene Lebensqualität auskosten. Nichts wäre jetzt unpassender als eine Hiobsbotschaft – ein schwerer Schicksalsschlag, der alles zerstört, was man sich aufgebaut hat. Erst mit dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung hat die neue Lebensgrundlage einen sicheren Stand, denn nur sie schützt den Wert des Hauses effektiv vor Unwettern und anderen Widrigkeiten.

 

Extreme Wetterphänomene nehmen zu

Im Zuge der globalen Erwärmung nehmen extreme Wetterphänomene an Häufigkeit und Intensität zu. Ein Beispiel sind die um über 80 Prozent massiv gestiegenen Leistungen der Wohngebäudeversicherer im Katastrophenjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr, die sich insgesamt auf 10,6 Milliarden Euro summierten.
 
Das Hochwasser wurde als Jahrhundertflut apostrophiert, aber wer genauer hinschaut, der erkennt, dass es sich nicht um isolierte Phänomene wie bei dem tatsächlichen Jahrtausendsommer 1540 handelt, sondern um einen Trend. Wie die Perlen an einer Kette reiht sich Jahrhundertkatastrophe an Jahrhundertkatastrophe. Damit steigt die Gefahr für Eigentümer, alles zu verlieren, und der Versicherungsdruck nimmt zu.

Wovor schützt eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung haftet bei Schäden am Gebäude und festem Inventar. Dies grenzt sie von der Hausratversicherung und der Haftpflichtversicherung ab. Während bei der Hausratversicherung der Hausrat und damit die Möbel und Geräte im Haus geschützt sind, bezieht sich eine Haftpflichtversicherung auf die Abwehr von Schadensersatzforderungen im eigenen Haus.
 
Eine Wohngebäudeversicherung hingegen umfasst den Schutz von Gebäude und festem Inventar vor Feuer, Sturm und Wasser. Entstehen beispielsweise Schäden durch einen Hausbrand, ein Leck in der Waschmaschine oder durch abgetragene Ziegel am Dach infolge eines Orkans, dann haftet die Versicherung für den Schaden. Je nach Anbieter können weitere Dienstleistungen in dem Vertrag mit dem Wohngebäudeversicherer wie in dieser Beispielliste inkludiert werden:
 
• Witterung (Elementarschäden)
• Folgeschäden und Aufwandsentschädigung
• Glasschutz
• Überspannungsschutz
• Kurzschluss- und Sengschäden
• Explosionen
• Leitungsschäden
• Rückstau
• Einbruch und Vandalismus
• Photovoltaik-Anlagen
• auslaufender Öltank (bei Ölheizungen)
• Kostenübernahme bei der Schadensbeseitigung
• Notdienste und Handwerkerservice
 
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Die Berechnung des Gebäudewertes

Für den Abschluss der Gebäudeversicherung müssen die Kosten für die Versicherung taxiert werden. Zwar können Antragsteller die Kosten für die Versicherung durch einen Vergleichstest erheblich senken, doch die folgenden Faktoren sind feste Konstanten, an denen sich die Beitragsleistungen an die Versicherung grundsätzlich orientieren:
 
1. Gebäudewert
2. Gebäudeausstattung
3. Historie des Gebäudes (gab es schon einmal Schadensfälle?)
4. Wohnfläche
5. Nutzungsart
6. Alter des Gebäudes
7. Art der Bedachung
8. Vorhandensein eigener Sicherungsmaßnahmen
9. Standort
10. Leistungsumfang

Was sollten Immobilienbesitzer beachten?

Wie bei jeder Versicherung gibt es einige Aspekte zu beachten, damit der Versicherungsschutz vollumfänglich greift:

Gleitender Neuwertfaktor

Die Immobilienpreise steigen mit der Zeit. Ferner können Eigentümer den Wert ihrer Immobilie gezielt durch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erhöhen. Um eine Unterversicherung zu meiden, muss zwingend ein gleitender Neuwertfaktor im Versicherungsvertrag inkludiert sein, damit sich die Kompensationsleistungen der Versicherung am tatsächlichen Gebäudewert orientieren.

Schutz vor Elementarschäden

Der typische Basisschutz von Gebäudeversicherern umfasst zwar in der Regel den Schutz vor Feuer und Sturm. Damit sind allerdings bei weitem nicht alle mögliche Schadensfälle abgedeckt, die in Folge extremer Witterungsverhältnisse entstehen können. Um ein angemessenes Sicherheitslevel für das eigene Haus auch vor anderen Wetterphänomenen wie Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Blitz, Hagel, Frost (Leitungsschäden), Lawinen, Schneelasten, Tauwechsel (Risse im Gemäuer) zu erreichen, ist es nötig, den Elementarschutz als Zusatzleistung in den Versicherungsvertrag einzubauen.
 
Aufgrund der hohen Nachfrage und dem steigenden Bedarf infolge des Klimawandels kann ein solcher Passus zwar von Anbietern einer Gebäudeversicherung erwartet werden. Da die Aufschläge allerdings von Dienstleister zu Dienstleister in der Summe erheblich voneinander differieren können, hilft es, beim Versicherungsvergleichstest bei diesem Passus genauer hinzuschauen.

Vorsicht vor Doppelversicherungen

Wir haben schon angedeutet, dass es zwischen der Hausrat-, Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung zu Überlappungen beim Versicherungsschutz kommen kann, da sich alle drei Versicherungen auf das eigene Haus oder die eigene Wohnung beziehen. Zumindest bei Versicherungen hält doppelt gemoppelt aber nicht besser, denn ein einmaliger Schutz reicht völlig aus. Wer sich doppelt versichert, zahlt doppelt, sodass Doppelversicherungen zu vermeiden sind. Dies gilt auch mit Blick auf die vor 1994 obligatorische Brandschutzversicherung, die bei manchen Eigentümern immer noch weiterläuft.

Die Sache mit der Fahrlässigkeit

Viele Versicherungen zahlen auch bei Fahrlässigkeit. Doch je größer die eigene Fahrlässigkeit ist, desto höher ist das Risiko, dass die Versicherung für den Schaden ganz oder teilweise nicht mehr aufkommt. Zudem ist es bei Versicherungen gängige Praxis, dass das Sicherheitsrisiko für das Haus nach einem Schaden im Vertrag hochgestuft wird, sodass man künftig zur Zahlung höherer Beiträge verpflichtet wird. 
 
Wer einen Hang zur Unachtsamkeit hat, kann allerdings eine Gebäudeversicherung finden, die auch bei „grober Fahrlässigkeit“ für den Schaden aufkommt. Der Druck durch den Wettbewerb hat dies möglich gemacht, sodass sich die einzelnen Anbieter mit immer neuen Zusatzleistungen von der Konkurrenz abheben möchten. Das ist gut für den Kunden.

Pflichten der Versicherten

Versicherungsnehmer sind nach Abschluss der Police dazu verpflichtet, sämtliche gesetzlichen und behördlichen Bauvorschriften einzuhalten. Dazu gehören im Rahmen der Sorgfaltspflicht die Pflege und Instandhaltung von Gebäude und festem Inventar, die Wartung der Wasseranlagen, die regelmäßige Kontrolle unbenutzter Areale und die Installation von gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern. Eine Informationspflicht besteht gegenüber dem Versicherungsanbieter, wenn gravierende Änderungen am Gebäude vorgenommen werden oder wenn eine sogenannte Gefahrerhöhung für das Gebäude eingetreten ist.
 
Mit diesem Begriff sind neue Ausnahmesituationen wie eine längere Nichtbenutzung der Immobilie oder der Einzug eines Gewerbes in das Haus gemeint, die zu einem erhöhten Risiko für Schadensfälle am Haus und festem Inventar führen. Kommt es zu einem Wohnraumschaden, sind Kunden zur Schadensminimierung verpflichtet, sodass sie beispielsweise bei einem Rohrbruch alle Hebel in Bewegung setzen, dass der Boden so schnell wie möglich getrocknet wird.

Die letzten Schritte

Wer viel hat, kann viel verlieren. Gerade eine Top-Investition, wie es das Eigenheim darstellt, benötigt einen besonderen Schutz, damit das Leben auf einem sicheren Grund steht. Der Abschluss einer Gebäudeversicherung bietet die nötige Sicherheit. Wir empfehlen deshalb dringend einen Vertragsabschluss. Ein Vergleichstest führt Kunden zum Anbieter, der anhand vorgegebener Eckdaten am besten dem eigenen Profil entspricht. Wichtig ist vor allem, dass ein Elementarschutz in dem Vertrag enthalten ist und die Police auf Basis des gleitenden Neuwertfaktors aufgebaut ist, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
 
Quelle:  Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Unsplash / CCO Public Domain / Abbilyn Rurenko