Werden die Netzentgelte zukünftig nach dem Verursacherprinzip berechnet?
Strom: Die Reform der Netzentgelte ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Das bisherige System zielt noch immer auf einen möglichst konstanten Stromverbrauch ab, obwohl mit dem Ausbau erneuerbarer Energien vor allem mehr Flexibilität gefragt ist. Künftig sollten Netzentgelte deshalb dazu beitragen, Strom dann zu nutzen, wenn viel grüner Strom zur Verfügung steht und so die Netze entlastet werden. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Bundesnetzagentur an einer grundlegenden Überarbeitung der Netzentgeltsystematik im Strombereich.
AgNes
Mit dem Prozess „AgNes“ (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) hat die BNetzA im Juni 2025 einen breiten Dialog zur Weiterentwicklung gestartet. Ziel ist eine zukunftsfähige, transparente Ausgestaltung der Netzentgelte, bei der die Kosten nach dem Verursacherprinzip verteilt und Anreize für einen effizienten Netzbetrieb geschaffen werden. Dazu wurden verschiedene Akteursgruppen in Workshops und Konsultationen eingebunden.
Zwischenstand
Ein Zwischenstand der BNetzA, veröffentlicht am 27. Mai 2026, konkretisiert diese Zielrichtung weiter. Demnach sollen knappe Netzkapazitäten mit Preissignalen versehen, Engpassmanagementkosten reduziert und der Netzausbaubedarf durch flexibles Verhalten gedämpft werden.
Für einzelne Akteursgruppen spezifiziert der Zwischenstand der Bundesnetzagentur die geplanten Änderungen genauer:
- Haushalte und Prosumer: Für Haushaltskunden bleibt die Grundstruktur der Netzentgelte aus Grund- und Arbeitspreis erhalten. Künftig werden Grundpreise jedoch stärker reguliert und gedeckelt. Prosumer zahlen einen erhöhten Grundpreis, um sich an der Netzfinanzierung zu beteiligen; Steckersolargeräte und kleine Heimspeicher bleiben ausgenommen.
- Industrie und Gewerbe: Für größere Verbraucher wird der bisherige Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis ergänzt, kombiniert mit Aufschlägen bei Überschreitung. Ziel ist es, Flexibilität zu fördern und Anreize für eine netzdienliche Laststeuerung zu setzen.
- Erzeugungsanlagen: Stromerzeuger sollen künftig über einen Kapazitätspreis an den Netzkosten beteiligt werden. Für Bestandsanlagen gelten Übergangsregelungen. Kleine Prosumer-Anlagen bleiben ausgenommen.
- Batteriespeicher: Stromspeicher werden als zentrale Flexibilitätsoption künftig ebenfalls mit einem Kapazitätspreis an der Netzfinanzierung beteiligt. Für Speicher, die bis Januar 2029 in Betrieb gehen, bleibt die Netzentgeltbefreiung von bis zu 20 Jahren bestehen. Heimspeicher in der Niederspannung bleiben weiterhin entgeltfrei.
Weiterer Zeitplan
Der weitere Zeitplan sieht vor, dass Mitte 2026 ein konkreter Festlegungsentwurf veröffentlicht und zur Konsultation gestellt wird. Die finale Ausgestaltung der neuen Netzentgeltsystematik ist für Ende 2026 geplant. In den Jahren 2027 und 2028 erfolgt die technische Umsetzung in IT-Systemen und Marktprozessen. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2029 vorgesehen.
Insgesamt stellt die Reform der Netzentgelte einen wichtigen und notwendigen Schritt für eine erfolgreiche Energiewende dar. Positiv ist die stärkere Ausrichtung auf Flexibilität und das Verursacherprinzip, wodurch effizientere Netznutzung gefördert wird. Fraglich bleibt jedoch, wie ausgewogen die Belastungen zwischen den verschiedenen Akteursgruppen verteilt werden und ob die neuen Anreize dadurch wie gewünscht greifen.
Quelle: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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