Versorger muss Preiserhöhung vor Gericht beweisen
Energie / Energie sparen: Ein Gericht muss sich bei Preissteigerungen davon überzeugen, dass die angegebenen Bezugssteigerungen tatsächlich vorliegen. Eine Zeugenvernehmung dazu ist kein zulässiges Beweismittel. Zu diesem Schluss kommt das Amtsgericht Lingen in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az 12 C 468/07(X)).






