Bundesgerichtshof: Revision erfolgreich
Urteil des Landgerichts Potsdam aufgehoben – Zahlungskürzung begründet keine Vertragskündigung
Energie / Energie sparen: Das Landgericht Potsdam hat der Zahlungsklage des Stromversorgers E.dis gegen einen Verbraucher, der die Stromrechnung gekürzt hatte, stattgegeben. Dagegen hatte der Verbraucher mit Unterstützung des Bundes der Energieverbraucher Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.







