Wer Grundbesitz im Ausland vererben will, sollte einen Estate Planner hinzuziehen
Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Ob Auswandererfamilien, Unternehmer und Arbeitnehmer, die sich sehr viel im Ausland aufhalten oder der Rentner mit seiner Ferienimmobilie auf Mallorca – beim Thema Erbe sind die Vorgaben der EU-Erbverordnung zu beachten. Denn wenn man länger außerhalb Deutschlands in Europa lebt, gilt im Todesfall das Erbrecht des jeweiligen Landes. Und das weicht häufig sehr stark vom deutschen Recht ab.