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Eine Mieterhöhung erfolgreich durchsetzen

Eine Mieterhöhung

Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Wer in einem Bestandsverhältnis als Vermieter in Deutschland die Miete erhöhen möchte, muss dafür ein paar gesetzlich geregelte Bedingungen erfüllen. Tut er dies nicht, kann der Mieter diese Erhöhung ablehnen, und es kann im schlimmsten Fall zu großen Streitereien kommen.

 

Bedingungen für eine Mieterhöhung

Ein Vermieter kann die Miete erhöhen, wenn er eine der folgenden Bedingungen erfüllt. Eine Mieterhöhung ist rechtens, wenn eine Modernisierung stattgefunden hat, wenn eine Index- oder Staffelmiete im Mietvertrag vereinbart wurde oder wenn die örtliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht wurde.

Mieterhöhung nach Modernisierung

Modernisierungsmaßnahmen, die geltend gemacht werden können, werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraph 555b definiert: So zählen zu ihnen Veränderungen am Bauwerk, die helfen, Energie einzusparen, genauso wie solche, mit denen der Wasserverbrauch reduziert werden kann. Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, oder solche, bei den neuer Wohnraum geschaffen wird, legitimieren ebenfalls eine Mieterhöhung. Wird eine dieser Bedingungen nach der Modernisierung erfüllt, dürfen elf Prozent des Kostenaufwands auf die bestehende Miete aufgeschlagen werden. Ein Rechenbeispiel: Lag die bisherige Miete im Jahr bei 10.000 Euro, dann können 1100 Euro aufgeschlagen werden, was eine monatliche Mieterhöhung von 91,67 Euro ausmacht.

Mieterhöhung per Staffel- oder Indexmiete

Die Staffelmiete wird bereits im ursprünglichen Mietvertrag festgelegt. Bei dieser vereinbaren beide Parteien eine jährliche Anpassung um einen bestimmten Betrag im Monat. Dies können beispielsweise 10 oder 20 Euro sein. Auch die Indexmiete muss im ursprünglichen Mietvertrag niedergeschrieben worden sein. Sie orientiert sich am sogenannten Lebenshaltungsindex. Bei diesem handelt es sich um einen Verbraucherindex, der jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird. In ihm werden die durchschnittlichen Kosten für die Lebenshaltung aller privaten deutschen Haushalte angegeben und nach einzelnen Posten aufgeschlüsselt. Darin enthalten sind unter anderem auch die Kosten fürs Wohnen und deren prozentuale Veränderung zum Vorjahr. Angepasst werden darf die Miete anhand dieses Indexes einmal im Jahr. Wer solch eine Indexmiete vereinbart, muss unter Umständen aber auch damit rechnen, dass die Kosten für die Miete sinken können, da auch der Mieter einen Anspruch auf Durchsetzung hat.

Mieterhöhung anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete

In vielen Städten und Gemeinden gibt es einen Mietspiegel, in dem aufgeschlüsselt wird, wie hoch die Mieten in den jeweiligen Stadt- oder Ortsteilen im Durchschnitt sind. Liegt die eigene Miete darunter, darf der Vermieter anpassen. Wichtig ist allerdings, dass die Wohnung eine vergleichbare Größe, Lage, Beschaffenheit und Ausstattung aufweist. Allerdings gibt es nicht überall einen solchen Mietspiegel. Ist dies der Fall, kann der Vermieter drei vergleichbare Objekte benennen, in denen eine höhere Miete erhoben wird. Die sogenannten Vergleichswohnungen müssen allerdings eindeutig identifizierbar sein. Das heißt, dass nicht nur die bloße Anschrift der Immobilie ausreicht. Es müssen zudem das Baujahr, der Mietpreis, die Größe und der Name des Mieters angegeben werden. Dieses Unterfangen ist nicht immer ganz leicht. Vermieter, die vergleichbare Wohnungen mit höheren Mieten in ihrem eigenen Bestand haben, sind in diesem Fall klar im Vorteil.

Hilfe von einem Anwalt annehmen

Wer unsicher ist, ob er beim Thema Mieterhöhung alles richtig macht, der sollte sich die professionelle Hilfe von einem Anwalt, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat, einholen. Ein solcher lässt sich beispielsweise sehr gut über das Internetportal Anwaltsuche finden. Hier erhält man zudem noch eine große Anzahl weiterer wichtiger Fach-Informationen zum Thema Mieterhöhung.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: TRgreizer / pixelio.de