Wechsel des Stromanbieters beim Umzug
Umzug: Bei einem Umzug ergibt sich zwangsläufig die Frage, wie am neuen Wohnort die Belieferung mit Strom geregelt werden kann. Zu diesem eigentlich simplen Problem gibt es doch einige Möglichkeiten, die hier näher erläutert werden sollen. Grundsätzlich und zur Beruhigung, die Grundversorgung ist immer gesichert, denn der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Kunden gemäß den Bedingungen der Grundversorgung mit Strom zu versorgen.
Grundversorgung mit Strom
Der Grundversorger gemäß Energiewirtschaftsgesetz wird für ein Netzgebiet vom Netzbetreiber für jeweils drei Jahre festgelegt. In der Regel ist das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom versorgt, auch der Grundversorger. Wenn also kein neuer Stromversorger ausgewählt wird, ist der Grundversorger für die Strombelieferung am neuen Wohnort zuständig. Das Vertragsverhältnis mit dem Grundversorger kann mit einer Frist von zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Weitere Infos dazu erhalten Sie auch im Strom-Magazin.
Umzug am gleichen Wohnort (Netzgebiet)
Hier ist in der Regel nichts zu tun, außer der Wohnungsummeldung beim bisherigen Stromversorger. Allerdings kann man in diesem Fall unter Umständen die Gunst der Stunde nutzen und den Stromanbieter wechseln, wenn eine entsprechende Klausel in den Bedingungen des Stromversorgers vorhanden ist. Findet der Umzug also innerhalb des Netzgebiets statt, werden einige Unternehmen auf der Erfüllung des Vertrag bestehen, Sie werden also bis zum Vertragsende weiter beliefert. Besteht jedoch eine Ausstiegsklausel für den Fall des Umzugs, kann ein neuer Anbieter gewählt werden.
Besteht ein Sondervertrag mit dem Stromversorger?
Wenn ein Sondervertrag mit einem Stromanbieter besteht, sind die dort niedergelegten AGB zu beachten. In der Regel findet man dort eine Umzugsklausel, wonach der Kunde im Fall eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht hat oder bei manchen Anbietern, ein Umzug generell als Vertragsauflösung anzusehen ist. Bei Existenz einer solchen Klausel kann der Vertrag mit dem Umzug beendet werden.
Umzug an einen Wohnort außerhalb des bisherigen Netzgebietes
Wenn Sie eine neue Wohnung außerhalb des bisherigen Netzgebiets beziehen und Ihr bisheriger Stromanbieter seinen Strom nicht dorthin liefert, können Sie den Vertrag kündigen oder auflösen. Wenn das Unternehmen jedoch auch im neuen Netzgebiet Strom liefert oder gar der Grundversorger ist, kann er unter Umständen, siehe in den AGB, auf Vertragserfüllung bestehen.
Was tun bei einem geplanten Wechsel zum neuen Stromanbieter?
Um Sicherheit zu haben, sollten Sie sich schon ca. 6 bis 8 Wochen vor dem Umzugstermin um einen neuen Versorger kümmern. In aller Regel findet sich der beste Anbieter durch einen Strompreisvergleich. Wenn Sie damit den neuen Versorger gefunden haben, können Sie diesem getrost alle Formalitäten überlassen. Beim Auszug nicht vergessen, den Zählerstand zu notieren und dem alten Stromanbieter zu übersenden.
Bedenken Sie, dass es selbst dann, wenn es zu einem zeitlichen Versäumnis bei der Umstellung auf den neuen Vertrag kommen sollte, der Gesetzgeber eine gesicherte Stromversorgung garantiert . Bei Problemen im Übergang vom alten zum neuen Stromversorger sind die regionalen Versorger dazu verpflichtet, Haushalte im Rahmen der Grundversorgung mit Strom zu beliefern.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: zwiboe / pixelio.de