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Rechte und Pflichten des lebenslangen Wohnrechts

Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Ihr Eigenheim möchten viele Eltern in Zukunft an ihre Kinder weitergeben. Geschieht diese Weitergabe jedoch im Zuge eines Erbes, wird für die Wohnung oder das Haus die Erbschaftssteuer erhoben.

 

Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Nachkommen die Immobilie zu Lebzeiten zu schenken. Um sicherzustellen, dass sie diese bis zu ihrem Tod weiterhin selbst bewohnen können, kann dann ein lebenslanges Wohnrecht zum Tragen kommen.

Warum ein lebenslängliches Wohnrecht als echte Alternative bedacht werden sollte und welche Rechte und Pflichten mit diesem einhergehen, erklärt der folgende Beitrag.

Lebenslanges Wohnrecht – Was bedeutet das?

Abhängig von der individuellen Vereinbarung kann sich das Wohnrecht auf die gesamte Lebenszeit oder einen befristeten Zeitraum beziehen. Ebenfalls ist es möglich, das Wohnrecht gegen einen monatlichen Betrag oder unentgeltlich einzuräumen. In der Regel wird von den Beteiligten ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart, für das keine Gegenleistung erbracht werden muss.

Das lebenslange Wohnrecht sieht vor, dass eine Wohnung oder ein Haus von einer Partei bis zum Ende ihres Lebens bewohnt werden darf, auch, wenn es sich bei dieser nicht mehr um den Besitzer des Objekts handelt. Dabei ist das Wohnrecht an die jeweilige Immobilie fest gebunden.

Es wird zum Beispiel genutzt, wenn das Eigenheim von den Eltern an die Kinder vererbt werden soll, allerdings ein nichtehelicher Lebenspartner die Immobilie weiterhin bewohnen können soll. Um eine rechtskräftige Vereinbarung zu etablieren, ist es nötig, das Wohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen.

Berechtigt, lebenslang in der Immobilie zu wohnen, ist die Person, die im Grundbuch eingetragen ist, sowie ihre Familienangehörigen oder Pfleger. Unter Umständen kann die Berechtigung auch für weitere Personen gelten. Zur Sicherheit sollte der genaue Umfang der Rechte und Pflichten zwischen Wohnrechtsinhaber und Eigentümer in einem Vertrag fixiert werden.

Die Vorteile des lebenslangen Wohnrechts

Mit dem lebenslangen Wohnrecht gehen viele Vorteile in unterschiedlichen Bereichen einher. So ergeben sich finanzielle Vorteile durch die Einsparung der Erbschaftssteuer und dem Freibetrag bei Schenkungen.

Daneben können durch die frühzeitige Regelung des lebenslangen Wohnrechts spätere Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden. Außerdem wird die eigene Wohnsituation abgesichert, falls es zu einer Verschlechterung der Beziehung zu der beschenkten Partei kommen sollte. Falls Dritte erbrechtliche Ansprüche stellen sollten, ist auch der eigene Lebenspartner durch das Wohnrecht abgesichert.

Welche Rechten und Pflichten ergeben sich durch das Wohnrecht?

Der Inhaber des lebenslangen Wohnrechts muss in der Regel keine Mietzahlungen leisten. Jedoch sind auch Verträge denkbar, die eine Mietzahlung vorsehen. Der Wohnberechtigte muss jedoch immer für die Nebenkosten der Immobilie aufkommen.

Personen, die ein lebenslanges Wohnrecht mietfrei genießen, verfügen über einen Geldwert, auf den Steuern durch den Staat erhoben werden. Die Steuerhöhe wird dabei durch die Multiplikation der Jahreskaltmiete mit dem Kapitalwert berechnet. Dabei besteht der Kapitalwert in der zukünftig erwartbaren Wohndauer – also der voraussichtlichen Lebensdauer des Bewohners.

Allerdings muss der Wohnberechtigte nicht nur für die Nebenkosten, sondern ebenfalls für die Kosten für Reparaturen aufkommen, die zum Immobilienerhalt beitragen. Wird ein umfangreicher Umbau oder eine Sanierung nötig, müssen die Kosten jedoch von dem Eigentümer der Immobilie übernommen werden. Auf derartige Modernisierungen hat der Wohnberechtigte jedoch keinen rechtlichen Anspruch. Bevor das Objekt durch den Eigentümer besichtigt werden darf, ist eine Zustimmung des Bewohners einzuholen.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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