Gewährleistungspflichten beim Immobilienerwerb
Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Der beim Immobilienerwerb übliche Grundsatz „gekauft wie gesehen“ bedeutet keineswegs, dass ein Käufer Pech gehabt hat, wenn ihm bei der Besichtigung seines Traumdomizils der ein oder andere Haken nicht aufgefallen ist.