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Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer sollte überarbeitet werden


geplante grundsteuerreformImmobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Der NABU und der Deutsche Mieterbund kritisieren den im Juli von den Ländern Hessen und Niedersachsen vorgestellten Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer als ungerecht, wohnungspolitisch falsch und rückwärtsgewandt. Deutschland leidet unter Wohnungsnot, die Grundstückspreise schießen durch die Decke. Statt mit einer zukunftsorientierten Reform zur Beruhigung der Situation auf dem Immobilienmarkt beizutragen, drohen die Finanzminister mit ihrem Gesetzentwurf die angespannte Lage noch zu verschärfen, kritisierte der NABU.

Seit Jahren fordern der Deutsche Mieterbund, der NABU, zahlreiche weitere Verbände und viele Bürgermeister eine sozial gerechte, vereinfachte und investitionsfreundliche Bodensteuer – statt einer verwaltungsaufwändigen Neuregelung der Grundsteuer, die im Wesentlichen auf Gebäudewerten basiert.verwaltungsaufwändigen Neuregelung der Grundsteuer, die im Wesentlichen auf Gebäudewerten basiert.

Dringender Appell an den Bundesrat

Der Deutsche Mieterbund appelliert dringend an die Landesregierungen und den Bundesrat, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Mieterbund und NABU kritisieren am aktuellen Entwurf zum einen das Zustandekommen des Gesetzesentwurfs. Jahrelang wurde er unter konsequentem Ausschluss der Zivilgesellschaft entwickelt. Zum anderen sehen die Verbände eine fatale Langzeitwirkung, sollte das Konzept umgesetzt werden. So würde die Grundsteuer künftig aus neuen und laufend zu aktualisierenden Gebäudewerten abgeleitet – ein Hemmschuh für Investitionen. Die Verbände sehen dadurch sämtliche Bemühungen zur Belebung des Grundstücksmarktes und zur Schaffung von mehr innerörtlichem Wohnraum gefährdet.

Der Gesetzentwurf droht außerdem bestehende Ungerechtigkeiten zu verstärken. Er schützt vor allem die Interessen derer, die auf steigende Grundstückspreise spekulieren. Wohnkosten würden weiter steigen, auf Mieter käme eine Mehrbelastung zu. Sollten sich die Finanzminister mit ihrem Gesetzentwurf durchsetzen, würden Neubauten steuerlich deutlich schlechter gestellt im Vergleich zu gleichwertigen modernisierten Altbauten. Auch hätten die staatlich ermittelten Gebäudewerte, weil abgeleitet aus Herstellungskosten, mit den realen Marktwerten nur wenig gemein.

Jetziger Entwurf ist vermutlich ein Verstoß gegen das Grundgesetz

Der Bewertungsansatz der Finanzminister verstößt vermutlich gegen den Gleichheitssatz und das verfassungsrechtliche Prinzip der Leistungsfähigkeit. Eine auf dieser Basis ermittelte Grundsteuer stünde nicht nur verfassungsrechtlich auf wackligen Beinen, sondern wäre auch ökologisch und stadtentwicklungspolitisch kontraproduktiv. Denn Grundstückseigentümer, die ihre leer stehenden Gebäude, Baulücken, teilbebauten und untergenutzten Grundstücke liegenlassen, sich mit Investitionen zurückhalten und auf steigende Preise spekulieren, würden weiterhin (grund)steuerlich bevorzugt. In der Folge müssten die Kommunen mehr neues Bauland ausweisen als nötig. Jede bessere und effizientere Nutzung von Grundstücken würde mit einer höheren Grundsteuer bestraft.

Eine reine Bodensteuer wäre innerhalb kürzester Zeit realisierbar würde keine verfassungsrechtliche Probleme ergeben

Nach Aussagen der Finanzminister ist dieser extrem verwaltungsaufwändige Bewertungsansatz alternativlos. Doch das ist nicht der Fall: Eine reine Bodensteuer – die von vielen Seiten empfohlen wird – wäre innerhalb kürzester Zeit realisierbar und vollkommen neutral gegenüber Ausmaß, Art und Alter einer Überbauung. Sie würde das spekulative Zurückhalten von Immobilien teurer machen, brächte Bewegung in den Grundstücksmarkt und setzte die nötigen Investitionsanreize, um künftig auch den Bedarf an Wohnraum zu decken. Ungleichbehandlungen und verfassungsrechtliche Probleme wären von vornherein ausgeschlossen.

Die Grundsteuerreform sollte nach Ansicht des NABU durch eine verbesserte kommunale Planungspraxis und eine Stärkung der Eingriffsregelung in der Novelle zum Baugesetzbuch – wie aktuell in der Diskussion – begleitet werden, um dem Ziel einer „doppelten Innenentwicklung“ gerecht zu werden. Das heißt: Bauland sollte effizient genutzt und Stadtnatur dort erhalten werden, wo sie besonders knapp oder von besonderem Wert ist.

Quelle: Deutscher Mieterbund / NABU
Foto: Tim Reckmann / pixelio.de