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Vorteile für denkmalgeschützte Immobilien in Deutschland

Denkmalgeschütze ImmobilienImmobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Viele Menschen träumen davon, denkmalgeschützte Immobilien ihr eigen nennen zu können. Eine solche Immobilie charakterisiert in der Regel einen besonderen Charme und führt in die jeweilige Bauzeit zurück. Das macht solche eine Immobilie ganz besonders und auch in den Augen von Behörden, Kommunen und Anlegern besonders erhaltens- und schützenswert. Das liegt in erster Linie an der Besonderheit der heute nicht mehr angewandten Architektur, der Lage und manchmal auch der besonderen Geschichte solch einer Immobilie. In Deutschland sind denkmalgeschützte Immobilien eine der wenigen noch übrig gebliebenen Möglichkeiten, Steuern zu sparen.

Sowohl der Bund als auch die Länder wollen ihre historische Bausubstanz erhalten und sanieren und bieten deshalb innerhalb des Steuerrechtes umfassende und äußerst lohnende attraktive Sonderabschreibungen. Das bedeutet, dass innerhalb der Kapitalanlagen denkmalgeschützte Immobilien eine Sonderstellung einnehmen und eine besondere Bedeutung haben.


Die Modernisierungskosten

Wenn es sich um eine ausgewiesenen Denkmalschutzimmobilie handelt und das Finanzamt eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hat, werden der Preis für die Bausubstanz, die Sanierungskosten und die Modernisierungskosten steuerlich als Gesamtinvestition betrachtet und bilden den Bemessungsgrad der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit.

Die Modernisierung erfordert in der Regel etwa 60 bis 70% aller Kosten der Immobilie. Im Falle der Vermietung des Objektes erstreckt sich der gezahlte Aufwand auf einen Abschreibungszeitraum von 12 Jahren; in den ersten acht Jahren jeweils 9% und danach 7%.

Für den Eigennutzer vermindert sich die Abschreibungsquote auf 90 Prozent, die über zehn Jahre abgeschrieben werden.

Die Kosten der erworbenen Altbausubstanz

Die Kosten für die Altbausubstanz können ebenfalls abgeschrieben werden. Hierbei sind die jeweiligen Baujahre zu betrachten. Für Objekte, die vor dem 1. Januar 1925 errichtet wurden, gilt danach eine lineare Abschreibung über 40 Jahre, demgemäß also 2,5 Prozent pro Jahr. Bei allen anderen Baujahren können 50 Jahre lang 2% pro Jahr abgeschrieben werden.

Die Kosten der Finanzierung

Für Kapitalanleger, die eine solche Immobilie vermieten, besteht die Möglichkeit, die Zinsen eines zum Kauf eingesetzten Darlehens von der Steuer absetzen, und zwar in voller Höhe.

Der Verkaufserlös

Der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie ist, wie auch bei einer nicht denkmalgeschützten Immobilie, grundsätzlich steuerfrei. Das gilt auch für den Gewinn bei einer vermieteten Immobilie, sofern sich das Objekt mindestens zehn Jahre im Besitz des Verkäufers befunden hat. Auch die Abgeltungssteuer fällt hierbei nicht an.

Die selbstgenutzte denkmalgeschützte Immobilie

Für die Eigennutzung gibt es selbstverständlich ebenfalls steuerliche Sonderabschreibungen. Der Eigennutzer kann zehn Jahre lang jeweils 9% der Sanierungskosten absetzen. Der Eigennutzer, der ein gewöhnliches Haus oder eine Eigentumswohnung erworben hat, hat dagegen keinerlei Absetzungsmöglichkeiten!!

Wer sich detaillierter informieren will, kann sich ein Steuermerkblatt der Landesdenkmalpflege des Landes Rheinland-Pfalz hierzu ansehen

Die Wertsteigerung denkmalgeschützter Immobilien (Standorte)

Die höchste Wertsteigerung solcherart Immobilien bieten Standorte in den  Großstädten mit Denkmal Immobilien Hamburg, Denkmalimmobilien Berlin, denkmalgeschützte Immobilien in München, Denkmalimmobilien in  Frankfurt, Denkmalgeschützte Immobilien Leipzig, Denkmal Immobilien Stuttgart etc.

Allerdings erfreuen sich auch Orte wie Weimar, Görlitz oder Rothenburg ob der Tauber aufgrund ihrer prunkvollen alten Fassaden als Altersruhesitze großer Beliebtheit. Solche Städte verzeichnen deshalb sogar Zuwächse in der Einwohnerzahl.

Quelle: Tipps24-Netzwerk-hhr
Foto: AV / pixelio.de