Heizen und Lüften

Die Heizung auf den kommenden Winter vorbereiten

Die Heizung

Heizungstechnik / Heizen & Lüften:  Der Herbst ist da und mit ihm startet die Heizungssaison. Höchste Zeit, sich zu fragen: „Ist meine Heizung fit?" Doch Vorsicht! Mit einer funktionstüchtigen Anlage alleine ist es nicht getan. Hausbesitzer, die einen über 30 Jahre alten Kessel im Keller stehen haben, müssen diesen in der Regel aussortieren. So sieht es das Gesetz vor. Wer zum Kesseltausch verpflichtet ist, warum der Austausch oft schon früher sinnvoll ist und welche Fördermittel es dafür gibt, darüber klären wir hier auf.

 

Mit dem bevorstehenden Winter und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Hauseigentümer gleich zwei gute Gründe, die eigene Heizungsanlage unter die Lupe zu nehmen. Vor allem bei Häusern älteren Jahrgangs besteht Nachholbedarf: Während moderne Heizungsanlagen auf einen energiesparenden Betrieb ausgelegt sind, entsprechen viele ältere Modelle nicht mehr den heutigen Standards und müssen laut GEG erneuert oder ausgetauscht werden.

Energieeffizienz oberstes Gebot

Waren in den 1980er Jahren Heizkessel üblich, die mit konstanten Temperaturen arbeiten, gelten diese heute als veraltet. Hauseigentümer, die einen sogenannten Konstanttemperaturkessel betreiben, der älter als 30 Jahre alt ist, sind verpflichtet, diesen zu erneuern oder zu ersetzen – auch wenn der Heizkessel noch funktioniert. Der Grund: Sie verbrauchen unnötig viel Energie, da sie die Temperatur im Kessel nicht regulieren, sondern häufig auf einem überhöhten Niveau halten. Der Wechsel zahlt sich auch finanziell aus. Denn die modernen Heizkessel arbeiten in jedem Fall effizienter und verursachen dadurch weniger Kosten.

Wie unproblematisch ein Heizkessel-Austausch vor sich gehen kann, zeigt das nachstehende Video:

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten für neue Heizungsanlagen in Deutschland — mit Erklärungen, worauf Sie achten sollten und wie Sie Förderung beantragen können:

Welche Förderprogramme gibt es (2025)

KfW / Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

  • Private Eigentümer von Wohngebäuden können über KfW Zuschüsse oder zinsvergünstigte Kredite beantragen.
  • Der Basis-Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Bei maximalen förderfähigen Kosten von 30.000 € pro Wohneinheit kann das eine Förderung von bis zu 21.000 € bedeuten.
  • Zusätzlich gibt es Bonus-Zuschläge unter bestimmten Bedingungen, sodass der Fördersatz auf bis zu 70 % steigen kann.

Welche Heizungen werden gefördert

Gefördert werden grundsätzlich moderne, klimafreundliche Heizlösungen — z. B.:

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Erdwärme etc.)
  • Biomasseheizungen (z. B. Pellet-/Holzheizungen)
  • Solarthermie oder andere erneuerbare Heizsysteme bzw. Kombinationen bzw. Heizungsanlagen mit hohem Anteil erneuerbarer Energie

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Die Fördermaßnahmen müssen beantragt werden, bevor Sie mit der Modernisierung beginnen — also vor Bestellung oder Vertragsabschluss.
Die Förderung gilt für bestehende Gebäude — also Altbauten — im Rahmen der BEG EM.
Es dürfen nicht mehrfach dieselben Kosten gefördert werden (z. B. Kombination mit anderen Förderprogrammen nur unter bestimmten Bedingungen).

Was wird gefördert: Kostenumfang

Gefördert werden nicht nur die Anschaffung der Heizung, sondern auch damit verbundene Maßnahmen und Nebenkosten, z. B.:
Installation und Inbetriebnahme der neuen Anlage
Entsorgung der alten Heizungsanlage inkl. eventuell notwendiger Tankentsorgung etc.
Heizungsoptimierungen (Hydraulischer Abgleich, neue Verrohrung, Pufferspeicher etc.), sofern erforderlich

Antragstellung – so geht’s

Vor Einbau bzw. vor Bestellung der neuen Heizung Förderantrag stellen (z. B. über KfW-Portal „Meine KfW“)
Bei Antragstellung vollständige Planung bzw. Bau- bzw. Liefervertrag inkl. Rücktrittsklausel einreichen — damit die Förderung verbindlich zugesagt werden kann.
Nach Bewilligung Heizung installieren und Kosten einreichen (Rechnungen, Nachweise), um Zuschuss zu erhalten.

Was man bei Fördermix und Kombinationsmöglichkeiten beachten sollte

Man kann Zuschuss + Kredit kombinieren: Bei erfolgreicher Zusage kann ein zinsvergünstigter Kredit der KfW zusätzlich beantragt werden.
Manche zusätzliche Maßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, weitere Energieeffizienzmaßnahmen) werden über Programme des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, nicht über KfW — darauf achten bei Antrag und Förderung.
Förderanträge gelten oft nur, wenn eine bestimmte Mindestanforderung erfüllt ist — z. B. Nutzung erneuerbarer Energien, bestimmte technische Standards etc.

Für wen lohnt sich die Förderung besonders

  • Eigenheimbesitzer, die ihr Heizsystem modernisieren wollen
  • Altbau-Besitzer, deren Heizungsanlage älter bzw. ineffizient ist
  • Eigentümer, die auf erneuerbare Heiztechnik umsteigen möchten (z. B. Wärmepumpe, Biomasse)
  • Wer auf langfristige Einsparungen bei Heizkosten und Umweltbelastung setzt

Nutzen Sie Fördermittel sinnvoll

Wenn Sie eine neue Heizungsanlage planen oder Ihre alte Heizung ersetzen wollen, können Sie durch die Förderprogramme der KfW (unter der BEG EM) oftmals 30–70 % Ihrer Kosten decken lassen — und das unabhängig von der Größe des Hauses. Damit lohnt sich der Umstieg auf moderne, klimaschonende Heiztechnik nicht nur aus Umwelt- und Komfortgründen, sondern häufig auch wirtschaftlich.


Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Grey59 / pixelio.de