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Pflanzen

Genussmittel-Herstellung zu Hause: Alkohol, Tabak & Co. – Was ist legal?

Garten / Pflanzen:  Egal ob als Hobby oder zum Einsparen von Kosten; Hausbesitzer mit genügend Platz können darüber nachdenken, diverse Genussmittel selbst herzustellen. In einem Gewächshaus können sie Tabak anbauen und mit wenig Ausrüstung Bier brauen. Solange dabei gewisse Vorgaben eingehalten werden, sind manche dieser Möglichkeiten legal. Was muss man dabei beachten?

 

Privates Anbauen & Herstellen von Genussmitteln: Was ist möglich?

Ein eigener Garten, ein Gewächshaus oder genügend Abstellraum sind attraktive Möglichkeiten, um dort selbst Genussmittel herzustellen oder anzubauen. Wer Platz und Zugang zu den Zutaten hat, kann etwa als Hobby-Brauer/Gärtner Bier brauen oder Tabak anbauen.
 
Gesetzlich sind diese Vorhaben unter gewissen Umständen auch für Privatpersonen auf ihrem Grundstück erlaubt. Aufgrund aktueller Gesetzesentwicklungen soll in den nächsten zwei Jahren sogar der Anbau von Cannabis-Pflanzen für Privatpersonen legal werden.

Anbau von Hanf & Cannabis

Derzeit ist der Anbau von THC-haltigem Cannabis und Nutzhanf für Privatpersonen nicht erlaubt. Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen strenge Vorgaben einhalten, um den Anbau umsetzen zu können. Das gilt nur für Nutzhanf und medizinische Cannabis-Pflanzen.
 
Bei medizinischem Hanf werden die Betriebe, die ihn produzieren dürfen, derzeit durch die Cannabisagentur der Bundesregierung bestimmt. Hier werden zeitlich und mengenmäßig begrenzte Lieferverträge vereinbart. Die Vergabe dieses Vertragsanbaus verläuft über ein Ausschreibungsverfahren, bei dem die Betriebe das Einhalten strenger Richtlinien nachweisen müssen.
 
Aktuell hat die Bundesregierung bereits Gesetzesentschlüsse für die Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch in die Wege geleitet. Diese werden in ein bis zwei Jahren zu festen Gesetzen. Daher beginnen nun viele Landwirte bereits, sich auf den Anbau vorzubereiten. Dann können sie die neu eröffneten Chancen zeitnah ausnutzen.
 
1. Auch für den Privatanbau ist das kein schlechter Plan. Als Teil der Gesetzesentwürfe ist vorgesehen, dass der private Anbau von 1 bis 3 Cannabispflanzen erlaubt sein wird. Wer daran interessiert ist, findet Werkzeuge und mehr Infos auf Zamnesia.com/de.
 
Da die Pflanzen unter spezifischen Bedingungen besonders gut wachsen, eignen sich dafür Gewächshäuser, über die man sowohl die Luftfeuchtigkeit als auch die Lichtzufuhr gut kontrollieren kann.

Anbau von Tabak

Der Anbau von Tabak für die private Nutzung ist legal und steuerfrei. Daher eignet er sich für Raucher, die Kosten sparen möchten.
 
- Mit den so entstehenden Produkten darf dann aber auch kein Handel betrieben werden. Zudem sollte sich der Anbau im Rahmen halten und nicht mehr als 100 Pflanzen umfassen.
 
Der Tabakanbau mit dem Ziel daraus Rauchwaren zu erstellen ist allerdings aufwendig und komplex. Hier benötigt die Person genügend Fachwissen, Sorgfalt und Geduld, um die Pflanzen korrekt zu pflegen und nach der Ernte ein konsumierbares Produkt daraus zu erzeugen.
 
• Saatgut und Tabakpflanzen für den Rauchgenuss sind selten im Handel, z. B. über Baumärkte, erhältlich. Sie werden am simpelsten online bestellt.
 
Mit der richtigen Pflege können die Pflanzen im eigenen Garten gepflanzt werden. Für Rauch-Tabak müssen sie häufig beschnitten werden, damit die Energie nicht auf den Wuchs, sondern die Würze der vorliegenden Blätter verwendet wird. Nach dem Ausreifen müssen die Blätter geerntet werden. Im Abstand einiger Wochen können dafür regelmäßig reife Blätter von der Mutterpflanze abgerissen werden.
Diese werden danach zur Trocknung aufgehängt. Dieser Vorgang dauert mindestens sechs bis acht Wochen. Manche Tabaksorten werden aber auch bis zu einem Jahr getrocknet. Dafür ist viel Platz notwendig, etwa in einer offenen Scheune oder einem regensicheren Unterstand. Dort muss eine gewisse Luftfeuchtigkeit gehalten werden, damit die Blätter weder mürbe werden und zerfallen noch schimmeln.
 
Die getrockneten Blätter werden danach in einer zuckerhaltigen Lösung eingelegt und später fermentiert, um die Eiweiße in dem Blatt abzubauen. Dadurch wird der Tabakgeschmack geschmeidig und aromatisch. Nach einer mehrwöchigen Nachreif-Phase können die Blätter danach für den Verbrauch zerkleinert und gemischt werden.

Alkohol brauen & brennen

Auch das Herstellen von Alkohol ist für Privatpersonen unter Umständen legal. Hier müssen sich die Haushalte aber an gewisse Mengen halten, um legal zu agieren, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
 
• Bier brauen: max. zwei Hektoliter im Kalenderjahr ohne Biersteuer
 
Für das Brauen zu Hause benötigt man eine überschaubare Ausrüstung, etwa:
 
• Einkocher
• Gäreimer
• Läuteraufsatz
• Kuchentüchern/Sieben
• Grundausstattung wie Messbecher, Löffel und Co.
 
Die Herstellung von Alkohol ist illegal für Privathaushalte, wenn dabei Destillation genutzt wird. Vor 2018 war das mit Kleindestilliergeräten bis zu 0,5 Litern Fassungsvermögen noch legal. Heute müssen dafür Verschluss- oder Abfindungsbrennereien genutzt werden.
 
Privatpersonen können in Deutschland nur dann aus selbst gewonnenen Obststoffen Alkohol durch die Destillation gewinnen, wenn sie eine Brenngenehmigung für Stoffbesitzer haben. Diese wird im lokalen Hauptzollamt durch eine Abfindungsanmeldung beantragt.
 
Sie können in Abfindungsbrennereien bis zu 50 Liter reinen Alkohol im Kalenderjahr aus selbst gewonnenen Rohstoffen wie Obst, Beeren, Wein oder Wurzeln herstellen lassen.
 
• Weder das Bier noch der als Stoffbesitzer gewonnene Alkohol dürfen danach zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
 
Fazit:
Wer zu Hause Genussmittel herstellen möchte, hat verschiedene Optionen. Diese betreffen immer nur Produkte für den eigenen Verbrauch und nicht für gewerbliche Zwecke. Legal sind begrenzte Mengen an Bier und Tabak, die man selbst brauen und anbauen darf.
 
Derzeit ist der Anbau von Cannabis noch illegal. Da die Gesetzesentwürfe für die Legalisierung bis 2024 umgesetzt werden sollen, beginnen einige Landwirte und Privatpersonen aber bereits damit, sich auf den Anbau vorzubereiten.
 
Nur wer eine Abfindungsgenehmigung besitzt, darf sogar Schnaps brennen. Dafür müssen allerdings spezifische Abfindungsbrennereien und selbst gewonnene Rohstoffe genutzt werden. Dann ist es erlaubt, 50 Liter reinen Alkohol im Kalenderjahr herzustellen.
 
Quelle:  Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Unsplash / CCO Public Domain / YesMore Content