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Versicherungen

Hausbesitzer: Man haftet öfter, als viele denken!

Hausbesitzer

Hausbau / Versicherungen:  Herabfallende Dachziegel. Fallende Bäume oder abbrechende Äste im Garten. Schneelawinen im Winter und ein vereister Bürgersteig vor dem Haus. Werdende Hausbesitzer müssen sich auf eine Reihe möglicher Ereignisse einstellen, bei denen sie für entstehende Schäden haften.

 

Das ist zwar kein Grund für übertriebene Sorge, weil schwere Schäden eher selten sind. Absichern sollten sie sich aber dennoch von Anfang an: mit verantwortungsbewusstem Handeln, einer nicht zu knappen Kalkulation der Kosten für den Hausbau oder -kauf sowie mit einem ausreichenden Versicherungsschutz.

Hausbesitzer haben eine Verkehrssicherungspflicht

Haftungsfälle entstehen für Hausbesitzer unter anderem durch ihnen auferlegte Verpflichtungen, denen sie nicht nachgekommen sind. Dazu gehören etwa die bekannten Winterpflichten, die zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht von Hausbesitzern zählen. Viele Städte und Gemeinden haben die Pflicht, Bürgersteige in der kalten Jahreszeit von Schnee und Eis zu befreien, via Satzung oder Verordnung auf Hausbesitzer übertragen. Im Regelfall müssen die dieser Pflicht zwischen 7 und 20 Uhr nachkommen.

Die Verkehrssicherungspflicht greift aber auch in anderen Fällen: Nach schweren Stürmen sollten Hausbesitzer deshalb das Dach ihres Hauses prüfen lassen. Auch ältere Bäume auf dem Grundstück sollten kontrolliert werden. Bei Schäden durch abfallende Äste haftet der Hausbesitzer ebenfalls. Zudem müssen sie zum Beispiel Stufen zum Haus, Zäune und die Außenbeleuchtung überprüfen, um Gefahren zu erkennen und gegebenenfalls zu beseitigen.

Bisweilen haftet man selbst für Schäden durch Handwerker

Haftbar kann ein Hausbesitzer selbst bei Schäden aufgrund von Handwerkern sein, die am Haus arbeiten, von ihm beauftragt und sorgsam ausgesucht wurden. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom neunten Februar 2018. „Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter Handwerker einen auf das Nachbarhaus übergreifenden Brand verursacht“ lautete damals die Überschrift der BGH-Pressemitteilung zum Thema. Im zu beurteilenden Fall hatten Dachdecker bei Reparaturarbeiten an einem Flachdach aus Versehen das Haus in Brand gesteckt.

Das Feuer zerstörte das Eigenheim komplett und verursachte darüber hinaus Schäden am Nachbarhaus. Die Versicherung der Nachbarn zahlte das Geld, um diese Schäden zu beheben. Sie forderte es aber anschließend von den Besitzern des Hauses zurück, auf dem die schadensverursachenden Arbeiten durchgeführt worden waren. Der eigentlich haftpflichtige Handwerksbetrieb war inzwischen insolvent. Deshalb war die Forderung an die Hausbesitzer laut Urteil des BGH rechtens.

Wichtig sind Verantwortungsgefühl und Geldreserven

Als kommender Hausbesitzer sollte man mehrere Maßnahmen ergreifen, um Haftungsrisiken möglichst gering zu halten. Man sollte sich frühzeitig über seine Aufgaben im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht informieren und den Verpflichtungen nachkommen. Tut man es nicht, steigt nicht nur das Risiko für Passanten, sondern auch das Risiko, dass die Versicherungen Schäden nicht zahlen.

Man sollte deshalb nie zu knapp kalkulieren, wenn man ein Haus kauft oder baut, sondern immer eine Geldreserve einplanen. Kleinere Schäden lassen sich so im Extremfall auch ohne Versicherungsschutz regulieren. Bei größeren gerät man aber schnell an seine Grenzen. Deshalb sollte man nicht nur die Sicherungspflichten beachten, sondern sich frühzeitig um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.

Ebenfalls wichtig: ein guter Versicherungsschutz

Für im eigenen Haus wohnende Hausbesitzer reicht zum Schutz vor Haftungsfällen oft eine gute private Haftpflichtversicherung. Sinnvoll kann darüber hinaus eine Hausratversicherung sein, die den eigenen Hausrat unter anderem bei Sturm, Hagel und Wasserschäden absichert. Schließlich können ein Sturm oder eine Überschwemmung nicht nur Schäden bei anderen verursachen, sondern auch das eigene Haus und den eigenen Hausrat schädigen. Staatliche Hilfen kann man selbst im Katastrophenfall nicht immer erwarten. So zahlt etwa das Bundesland Bayern seit dem ersten Juli keine Soforthilfen bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen mehr.

Passender Versicherungsschutz ist auch deshalb wichtig. Die Verbraucherzentrale Bayern riet deshalb auf der Website des Bayerischen Rundfunks (BR) zu einer Elementarschadenversicherung. Nützlich zum Schutz des Hausrats bei Sturm und Überschwemmung sowie zum Schutz des Hausbesitzers vor Haftungsansprüchen können zudem innovative Kombiprodukte wie die Lemonade Hausrat- und Haftpflichtversicherung sein. So kann man das neue Leben als Hausbesitzer von Anfang an genießen.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain