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Versicherungen

Schwere Unwetter haben hohe Sachschäden verursacht, was ist überhaupt versichert?

Unwetter haben hohe Sachschaeden verursachtHausbau / Versicherungen:  In den vergangenen Monaten und in den letzten Tagen sind wiederholt etliche Personen- und Sachschäden durch Überschwemmungen, Sturmböen, große Hagelkörner und umgestürzte Bäume entstanden. Die Feuerwehren und der THW sind im Dauereinsatz und versuchen, die Schäden schnell zu beseitigen. Was ist aber, wenn sich die Wetterlage beruhigt hat und die Schäden erfasst worden sind. Wer hat welchen Anspruch und wofür?

Schäden an Gebäuden

Für vollgelaufenen Keller und Schäden durch Hochwasser oder Regen kommt die normale Gebäudeversicherung nicht auf; das gilt auch für einen Rückstau der Kanalisation. Hier hilft nur eine zusätzlich abgeschlossene  Elementarschadenversicherung. Sturmschäden hingegen sind in der Gebäudeversicherung abgesichert. Das betrifft abgedeckte Dächer und die damit einhergehende Beschädigung von Wänden und Fußböden durch eindringendes Regenwasser.

Bei einem Blitzeinschlag mit nachfolgendem Brand ist der Schaden über die Gebäudeversicherung ebenfalls abgedeckt. Das gilt bei Überspannungsschäden allerdings nur, wenn hierfür eine zusätzliche Klausel vereinbart wurde.

Schlägt ein Blitz in das Haus ein, und es bricht ein Feuer aus, ist der entstandene Schaden von der Versicherung gedeckt. Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, die auf Blitzschlag beruhen, werden aber in der Regel nicht übernommen.

Bei aufgetretenen Schäden müssen Betroffene die Schäden am Auto, Haus oder auf dem Grundstück unmittelbar der Versicherung melden. Machen sie das schriftlich, sollten sie ein Einschreiben mit Rückschein nutzen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Die Schäden sollten gut dokumentiert, wenn machbar nicht sofort beseitigt oder repariert werden. Darüber hinaus sollte die Versicherungssummen so gewählt werden, dass keine Unterversicherung auftritt.

Schäden an Rollläden, Markisen und Fensterläden

Rollläden, Markisen und Fensterläden sind außen (oder innen) am Gebäude angebrachte  Sachen und fallen unter den vereinbarten Versicherungsschutz in der verbundenen Gebäudeversicherung. Das Risiko ist im Rahmen der Sturmversicherung abgedeckt. Zu den versicherten Risiken in der Sturmversicherung gehört natürlich auch der Hagelschlag. Durch Hagelschlag beschädigte oder zerstörte Rollläden, Markisen und Fensterläden sind daher vom Versicherer zu ersetzen.

Schäden an Wintergärten, Überdachungen, Vordächern und

Balkonverkleidungen

Der Versicherungsschutz in der verbundenen Gebäudeversicherung erstreckt sich auf alle Gebäudebestandteile und Grundstücksbestandteile, wie Nebengebäude und Garagen, Wintergärten, ferner außen am Gebäude angebrachte Sachen, wie  
Haustürüberdachungen, Balkonverkleidungen und Vordächer. Für die Wintergartenverglasung ist allerdings der Abschluss einer Glasversicherung von Nöten. Die anderen genannten Gebäudebestandteile sind im Rahmen der Sturmversicherung  versichert und daher auch durch die Gebäudeversicherung zu entschädigen. Das Risiko des Hagelschlags, von dem insbesondere die Überdachungen, Vordächer und Balkonverkleidungen betroffen sind, ist Teil der Sturmversicherung und die Schäden werden daher auch vom Gebäudeversicherer bezahlt.

Schäden an Solaranlagen und Antennenanlagen

Solar- und Antennenanlagen gehören zu den mit dem Gebäude verbundenen Anlagen und Einrichtungen und sind daher auch im Rahmen der Gebäudeversicherung versichert. Allerdings gibt es bei einigen Versicherungsgesellschaften Ausschlüsse, da man dort spezielle Solaranlagen- und Antennenanlagenversicherungen anbietet. Hier muss der Wortlaut der Versicherungspolice genau überprüft werden. Ansonsten ist die Entschädigung bei Hagelschäden an den genannten Anlagen immer Sache der Gebäudeversicherung.

Schäden am Hausrat

Die Hausratversicherung deckt die Schäden, die am Inventar durch Sturm und Hagel entstanden sind prinzipiell ab. Bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen zahlt die Hausratversicherung nur, wenn eine extra vereinbarte Elementar-Hausratversicherung vorhanden ist. Grenzbereich ist der Fall des eindringenden Regenwassers infolge von Sturmschäden, daher können im Falle der Schäden durch eindringendes Regenwasser sowohl die Gebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung eintreten; der Schaden wird aber natürlich nur einmal ersetzt.

Schäden an Fahrzeugen

Über die Kfz-Versicherung sind Schäden am Auto durch Sturm oder Hageleinwirkung über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Das betrifft umgestürzte Bäume, die auf dem Auto landen und die Hagelkörner, die Beulen verursachen. Auch eine Überschwemmung in der Tiefgarage ist durch die Teilkasko mit abgedeckt.

Ein wenig komplizierter wird die Angelegenheit, wenn während der Fahrt, Äste oder Bäume auf das Fahrzeug treffen. Bei absolut plötzlichen Ereignissen greift auch hier die Teilkaskoversicherung. Liegen allerdings Hindernisse bereits auf der Straße, gibt es nur die Möglichkeit des Schadenersatzes über die Vollkaskoversicherung. Schäden durch Überflutung werden generell nicht übernommen, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht versäumt und beispielsweise sein Auto auf einem hochwassergefährdeten Bereich abstellt oder eine schon überschwemmte Fahrbahn benutzt.

Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, schaut demnach in die Röhre. Im Übrigen haben diese Schäden keine Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Alle Bestimmungen, generellen Eintrittspflichten der Versicherungsgesellschaften und die Ausnahmen der Leistungen sind in den Versicherungsvertragsbestimmungen niedergelegt und können von jedermann nachgelesen werden. Auch die viele Seiten langen Versicherungsbedingungen, die der Versicherte mit seiner Police übersandt bekommt, aber selten zur Kenntnis nimmt, beinhalten diese Leistungspflichten und Einschränkungen.
    
Quelle: Tipps24-netzwerk-hhr
Elisa Al Rashid  / pixelio.de