Tipps zum Energiesparen

Neue Energielabel A-G, doch Leuchtmittel A-C gibt es noch gar nicht

Altes und neues EU-Label für Lampen im Vergleich: mit Skala von Grün bis Rot/A bis G und sonstigen Angaben

Energie / Energie sparen:  Für Lampen gilt ab Mittwoch, den 01.09.2021 ein neues Energielabel. Darauf weist die Initiative "Label 2020" hin. Von A bis G reicht die neue Skala für die Energieeffizienz von Lampen. Die Klassen A++ und A+ entfallen. Zusätzliche Angaben finden Verbraucher in einer neuen Online-Datenbank und auf der Verpackung der Lampen.

 

Effizienteste Lampen erreichen nur Klasse D

Beim neuen Label der Europäischen Union (EU) erreichen die derzeit effizientesten Lampen nur die Effizienzklasse D. Lampen der Klassen A, B und C gibt es also vorerst nicht zu kaufen. So sollen Unternehmen motiviert werden, noch effizientere Produkte zu entwickeln.

Im Vergleich mit EU-Labels anderer Geräte enthält das für Lampen außer der Ampelskala von Grün bis Rot eher wenige Informationen. Weitere sind über einen QR-Code online aufrufbar oder auf der Verpackung ablesbar: zum Beispiel zur durchschnittlichen Lebensdauer, Dimmbarkeit, Lichtfarbe, Farbwiedergabe und zum Flimmern.

Nach Glühlampen-Verbot auch Aus für Energiesparlampen

Neben dem neuen Label gilt ab September auch ein neues Verbot: Einige Lampen mit zu hohem Stromverbrauch dürfen dann nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das heißt: Händler können nur noch Lagerware verkaufen. Verbraucher sind aber nicht verpflichtet, ihre Lampen auszutauschen.

Betroffen vom Verbot sind verschiedene Energiesparlampen und Halogenlampen: Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, lineare Hochvolt- (R7s-Sockel, mehr als 2.700 Lumen) sowie Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor (mit Fassungen wie GU4 oder GU5,3). Für sie gibt es im Handel wesentlich effizientere Alternativen.

Die Labels für Lampen sind Pflicht für alle Geschäfte und den Online-Handel. Für neue Produkte ist ab 1. September das neue Label zu verwenden. Online gilt dafür eine Frist von 14 Tagen. In Geschäften darf bis zum 1. März 2023 zusätzlich zum neuen Label auch noch das alte verwendet werden.

Durch die verbesserten EU-Labels sollen die Verbraucherinfos verständlicher werden. Das 1994 eingeführte Energielabel gilt als eine der erfolgreichsten europäischen Initiativen für Verbraucher. Es hat laut EU beigetragen, die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten um über 80 Prozent zu steigern.

Seit dem 1. März gilt bereits ein neues Label für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner sowie Fernseher und Monitore. Für andere Haushaltsgeräte und Heizungen sind ebenfalls neue Labels geplant.

Quelle: co2online gemeinnützige GmbH
Foto: co2online gGmbH / www.stromspiegel.de