Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung: Die Unterschiede einfach erklärt
Bauplanung: Wer ein Haus bauen möchte, beginnt meist mit einer Vorstellung: lichtdurchflutete Räume, ein großzügiger Wohnbereich, ein funktionaler Grundriss und eine Architektur, die zum eigenen Leben passt. Doch bevor aus diesen Ideen ein fertiges Zuhause wird, sind mehrere Planungsschritte notwendig. Besonders wichtig sind dabei die Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung. Diese drei Phasen begleiten ein Bauvorhaben von der architektonischen Gestaltung über die baurechtliche Prüfung bis zur detaillierten Vorbereitung der Bauausführung.
Für Bauherren wirken die Begriffe zunächst ähnlich. Tatsächlich erfüllen die Planungsphasen jedoch unterschiedliche Aufgaben und bauen inhaltlich aufeinander auf. Wer ihre Bedeutung kennt, kann Planungsunterlagen besser beurteilen, Kosten realistischer einschätzen und Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt treffen.
Was ist der Unterschied zwischen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung?
Die Entwurfsplanung entwickelt aus den Vorstellungen des Bauherrn ein abgestimmtes Gebäudekonzept mit Grundrissen, Ansichten und einer Kostenberechnung. Die Genehmigungsplanung erstellt die für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen und Nachweise. Die Ausführungsplanung konkretisiert das genehmigte und fachlich abgestimmte Konzept zu detaillierten Plänen für die Bauausführung.
Kurz gesagt: Die Entwurfsplanung zeigt, was entstehen soll, die Genehmigungsplanung klärt, ob und unter welchen Bedingungen gebaut werden darf, und die Ausführungsplanung beschreibt, wie das Gebäude konkret umgesetzt wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Die drei Planungsphasen im Überblick
2. Entwurfsplanung: Aus Ideen wird ein Hauskonzept
3. Genehmigungsplanung: Der Weg zur Baugenehmigung
4. Ausführungsplanung: Die Grundlage für die Bauausführung
5. Unterschiede zwischen den drei Planungsphasen
6. Wie greifen Architektur, Statik und Haustechnik ineinander?
7. Welche Rolle spielt die HOAI?
8. Dauer und Kosten der Planungsphasen
9. Praxistipps für Bauherren
10. Häufige Fehler bei der Hausplanung
11. Rechtliche Hinweise
12. Fazit
13. FAQ – 15 häufige Fragen
Die drei Planungsphasen im Überblick
Ein Haus entsteht nicht allein durch einen Grundriss. Damit ein Gebäude funktional, wirtschaftlich, genehmigungsfähig und technisch umsetzbar ist, müssen zahlreiche Anforderungen aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehören die Wünsche der zukünftigen Bewohner ebenso wie die Eigenschaften des Grundstücks, das verfügbare Budget, die örtlichen Bauvorschriften und die technischen Anforderungen an Energieversorgung, Tragwerk und Gebäudesicherheit.
In der klassischen Objektplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden diese Aufgaben verschiedenen Leistungsphasen zugeordnet.
Die Entwurfsplanung bildet die Leistungsphase 3, die Genehmigungsplanung die Leistungsphase 4 und die Ausführungsplanung die Leistungsphase 5. Ihnen gehen insbesondere die Grundlagenermittlung und die Vorplanung voraus.
Vom ersten Konzept zur Bauausführung
LPH 3 Entwurfsplanung - Gestalten und durchplanen
LPH 4 Genehmigungsplanung - Baurechtlich nachweisen
LPH 5 Ausführungsplanung - Technisch detaillieren
Wichtig ist dabei: Die einzelnen Phasen sind keine vollständig voneinander getrennten Arbeitspakete. Bereits während der Entwurfsplanung müssen beispielsweise Fragen zur Tragfähigkeit, Energieeffizienz und technischen Gebäudeausrüstung berücksichtigt werden. In der Ausführungsplanung werden diese Anforderungen anschließend weiter ausgearbeitet und miteinander koordiniert.
Warum ist die Unterscheidung für Bauherren wichtig?
Wer die Planungsphasen kennt, versteht besser, welche Ergebnisse zu welchem Zeitpunkt vorliegen müssen. Das hilft insbesondere bei der Beauftragung von Architekten, der Bewertung von Angeboten und der Abstimmung mit Bauunternehmen.
Ein genehmigter Bauantrag bedeutet beispielsweise nicht automatisch, dass bereits sämtliche Informationen für eine fachgerechte Bauausführung vorhanden sind. Ebenso wenig garantiert ein überzeugender Entwurf, dass sich das Haus auf dem gewählten Grundstück ohne Anpassungen genehmigen lässt. Eine sorgfältige Planung reduziert diese Unsicherheiten und schafft die Grundlage für einen möglichst reibungslosen Bauablauf.
Entwurfsplanung: Aus Ideen wird ein konkretes Hauskonzept
Die Entwurfsplanung beim Hausbau ist der Schritt, in dem aus ersten Vorstellungen ein durchgearbeitetes architektonisches Konzept entsteht.
Während die Vorplanung unterschiedliche Lösungsansätze untersucht, werden in der Entwurfsplanung die wesentlichen gestalterischen, funktionalen, technischen und wirtschaftlichen Entscheidungen zusammengeführt.
Das Gebäude erhält seine konkrete Form. Raumgrößen, Gebäudeabmessungen, Dachgestaltung, Fensterflächen, Erschließung und die grundsätzliche Konstruktion werden aufeinander abgestimmt.
Für Bauherren ist diese Phase besonders spannend, weil das zukünftige Zuhause zunehmend sichtbar wird. Gleichzeitig werden hier Entscheidungen getroffen, die spätere Baukosten, Wohnkomfort und Energiebedarf wesentlich beeinflussen.
Welche Leistungen gehören zur Entwurfsplanung?
Zur Entwurfsplanung nach HOAI gehören bei der Gebäudeplanung insbesondere die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, die Integration der Beiträge anderer Fachplaner, die Abstimmung der Planung und eine Kostenberechnung nach DIN 276.
Grundrisse, Schnitte und Ansichten werden üblicherweise in einem Maßstab erstellt, der die wesentlichen Zusammenhänge erkennen lässt. Bei Gebäuden ist dies häufig 1:100. Je nach Bauvorhaben können weitere Darstellungen erforderlich sein.
Die Entwurfsplanung betrachtet dabei nicht nur das Erscheinungsbild des Hauses. Auch die praktische Nutzbarkeit spielt eine zentrale Rolle: Sind die Wege zwischen Küche, Essbereich und Terrasse sinnvoll? Gibt es ausreichend Stauraum? Lassen sich Räume später anders nutzen? Wie gelangt Tageslicht in die Wohnbereiche?
Ein durchdachter Entwurf verbindet die architektonische Gestaltung mit den Bedürfnissen seiner Bewohner.
Welche Unterlagen entstehen bei der Entwurfsplanung?
Am Ende dieser Phase sollten Bauherren eine nachvollziehbare Grundlage besitzen, um das geplante Haus räumlich, funktional und wirtschaftlich beurteilen zu können. Dazu zählen insbesondere Grundrisse der Geschosse, Gebäudeschnitte, Ansichten und eine abgestimmte Kostenberechnung. Ergänzend können Visualisierungen, Materialkonzepte oder erste technische Darstellungen entstehen, sofern sie vereinbart oder für das Projekt erforderlich sind.
Die Unterlagen sollten nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, dass Architektur, Grundstück, Bauweise und technische Anforderungen ein stimmiges Gesamtbild ergeben.
HOAI Entwurfsplanung: Was bedeutet Leistungsphase 3?
Die HOAI Entwurfsplanung ist in der Objektplanung für Gebäude der Leistungsphase 3 zugeordnet. Bei Anwendung des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume entfallen auf diese Phase 15 Prozent des entsprechenden Honoraranteils für die Grundleistungen. Dieser Prozentsatz bezieht sich nicht auf die gesamten Baukosten, sondern auf das für die jeweiligen Planungsleistungen ermittelte Honorar. Die HOAI dient dabei als Systematik zur Beschreibung und Bewertung von Planungsleistungen. Honorare sind grundsätzlich vertraglich zu vereinbaren; die Honorartafeln bieten eine Orientierung.
Für private Bauherren ist besonders wichtig, den tatsächlichen Leistungsumfang zu prüfen. Nicht jede zusätzliche Visualisierung, umfangreiche Variantenuntersuchung oder besondere technische Berechnung gehört automatisch zu den Grundleistungen.
Warum beeinflusst die Entwurfsplanung die Baukosten so stark?
Die größten Einsparmöglichkeiten liegen häufig nicht in der späteren Auswahl einzelner Materialien, sondern in den grundlegenden Entscheidungen zum Gebäude.
Ein kompakter Baukörper benötigt in vielen Fällen weniger Außenwand- und Dachfläche als ein stark gegliedertes Gebäude mit gleicher Wohnfläche. Auch Spannweiten, Fensterformate, Dachformen und die Anordnung von Bädern können sich erheblich auf die Kosten auswirken. Wer in der Entwurfsplanung bereits auf ein realistisches Budget achtet, schafft deshalb eine bessere Grundlage für die folgenden Planungsphasen.
Genehmigungsplanung: Vom Hausentwurf zum Bauantrag
Mit der Genehmigungsplanung wird das entwickelte Gebäudekonzept in die Unterlagen überführt, die für das jeweilige bauaufsichtliche Verfahren benötigt werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das geplante Bauvorhaben den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht.
Dabei werden unter anderem die Festsetzungen eines Bebauungsplans, die zulässige Nutzung, Gebäudehöhen, Abstandsflächen und weitere Anforderungen des Bauordnungsrechts berücksichtigt.
Die Genehmigungsplanung ist in der HOAI der Leistungsphase 4 zugeordnet. Sie setzt einen ausreichend abgestimmten Entwurf voraus, kann aber Anpassungen notwendig machen, wenn sich aus den bauordnungsrechtlichen Anforderungen neue Erkenntnisse ergeben.
Welche Unterlagen gehören zur Genehmigungsplanung?
Welche Bauvorlagen erforderlich sind, hängt vom Bundesland, dem Bauvorhaben und dem jeweiligen Genehmigungsverfahren ab.
Typischerweise werden Bauzeichnungen, ein Lageplan, eine Baubeschreibung und erforderliche Berechnungen eingereicht. Dazu können beispielsweise Angaben zu Grundflächen, Gebäudehöhen und der baulichen Nutzung gehören.
Je nach Vorhaben sind weitere Nachweise notwendig, etwa zum Brandschutz, zur Standsicherheit oder zu anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Nicht jeder dieser Nachweise muss zwingend vollständig zusammen mit dem ursprünglichen Bauantrag eingereicht werden. Die jeweiligen Landesvorschriften und das konkrete Verfahren bestimmen, welche Unterlagen wann vorzulegen sind.
Genehmigungsplanung und Statik: Was muss nachgewiesen werden?
Die Verbindung zwischen Genehmigungsplanung und Statik ist besonders wichtig, weil die Sicherheit eines Gebäudes bereits während der Planung berücksichtigt werden muss.
Die Tragwerksplanung beschäftigt sich mit der Frage, wie Lasten aus Dach, Decken, Wänden und weiteren Bauteilen sicher in den Baugrund abgeleitet werden.
Dafür werden unter anderem die Tragfähigkeit der Konstruktion, die Standsicherheit und relevante Lastannahmen untersucht. Die erforderlichen Berechnungen und Nachweise erstellt in der Regel ein entsprechend qualifizierter Tragwerksplaner.
Allerdings sollte zwischen dem bauordnungsrechtlich erforderlichen Standsicherheitsnachweis und der detaillierten konstruktiven Planung unterschieden werden. Eine prüffähige statische Berechnung ist nicht automatisch identisch mit sämtlichen Bewehrungs-, Schal- oder Konstruktionszeichnungen für die spätere Ausführung.
Welche Nachweise einzureichen oder prüfen zu lassen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der Art des Gebäudes.
Ist die Genehmigungsplanung bereits eine vollständige Bauplanung?
Nein. Die Genehmigungsplanung dient in erster Linie dazu, die bauaufsichtlichen Anforderungen nachzuweisen und das erforderliche Verfahren zu ermöglichen. Sie enthält zwar wichtige Zeichnungen und Angaben zum Gebäude, legt jedoch normalerweise nicht jedes technische Detail der späteren Bauausführung fest. Beispielsweise kann aus den Genehmigungszeichnungen hervorgehen, wo Fenster vorgesehen sind. Wie die Fensteranschlüsse konstruktiv ausgebildet werden, wie die Abdichtung erfolgt und welche detaillierten Anforderungen an die Montage bestehen, wird dagegen in der Ausführungsplanung konkretisiert.
Was passiert nach Einreichung des Bauantrags?
Nach Einreichung prüfen die zuständigen Stellen die Unterlagen im Umfang des jeweiligen Verfahrens. Bei fehlenden Angaben können Nachforderungen entstehen. Unter Umständen sind auch Anpassungen am Entwurf erforderlich.
Wird eine Baugenehmigung erteilt, können darin Nebenbestimmungen oder Auflagen enthalten sein, die bei der weiteren Planung und Ausführung berücksichtigt werden müssen.
Bauherren sollten deshalb nicht nur auf die Erteilung der Genehmigung achten, sondern auch deren Inhalt sorgfältig prüfen lassen.
Ausführungsplanung: So wird aus dem Entwurf ein baubares Gebäude
Die Ausführungsplanung ist die Phase, in der das Gebäude so detailliert geplant wird, dass die ausführenden Unternehmen die vorgesehenen Bauleistungen fachgerecht umsetzen können.
Während die Entwurfsplanung die grundlegende Gestaltung definiert und die Genehmigungsplanung die bauaufsichtlichen Anforderungen behandelt, beschäftigt sich die Ausführungsplanung intensiv mit Konstruktionen, Anschlüssen, Abmessungen und technischen Lösungen. Sie ist der Leistungsphase 5 der HOAI zugeordnet.
Für Bauherren ist diese Phase häufig weniger sichtbar als der architektonische Entwurf. Ihre Bedeutung für Bauqualität, Kostenkontrolle und die Vermeidung von Ausführungsfehlern ist jedoch enorm.
Welche Zeichnungen entstehen in der Ausführungsplanung?
Die Ausführungsplanung umfasst alle für die Ausführung notwendigen zeichnerischen und textlichen Angaben im vertraglich vereinbarten Umfang.
Bei Gebäuden werden Ausführungszeichnungen häufig im Maßstab 1:50 erstellt. Konstruktive Details können beispielsweise in 1:20, 1:10, 1:5 oder noch größeren Maßstäben dargestellt werden.
Entscheidend ist nicht ein bestimmter Maßstab, sondern die ausreichende Genauigkeit der Informationen.
Zu den wichtigen Themen gehören Wand- und Deckenaufbauten, Anschlüsse zwischen Bauteilen, Abdichtungen, Wärmedämmung, Treppen, Fenster- und Türdetails sowie die Abstimmung mit der Tragwerksplanung und der technischen Gebäudeausrüstung.
Ausführungsplanung Haustechnik: Warum ist sie unverzichtbar?
Die Ausführungsplanung der Haustechnik sorgt dafür, dass die technischen Anlagen eines Gebäudes sinnvoll dimensioniert, angeordnet und mit der Architektur abgestimmt werden.
Zur technischen Gebäudeausrüstung gehören unter anderem Heizung, Lüftung, Sanitärtechnik und Elektroinstallationen.
Die Planung muss berücksichtigen, wo Leitungen geführt werden, welche Schächte erforderlich sind, wie technische Geräte zugänglich bleiben und ob ausreichend Platz für Installation und Wartung vorhanden ist.
Ein typisches Beispiel ist die Leitungsführung zwischen den Geschossen. Werden Schächte, Deckendurchführungen oder notwendige Installationsräume zu spät berücksichtigt, können auf der Baustelle aufwendige Anpassungen entstehen. Deshalb sollte die Haustechnik frühzeitig in die Planung eingebunden werden, auch wenn ihre vollständige Detaillierung erst in späteren Leistungsphasen erfolgt.
Ausführungsplanung Heizung: Was wird konkret festgelegt?
Die Ausführungsplanung der Heizung beschäftigt sich mit der technischen Umsetzung des gewählten Heizsystems. Bei einem Neubau mit Wärmepumpe und Fußbodenheizung müssen beispielsweise die Heizlast, die Dimensionierung der Anlage, die Wärmeverteilung und die Regelung aufeinander abgestimmt werden.
Dazu kommen Fragen nach dem Aufstellort der Wärmepumpe, der Leitungsführung, der Position von Verteilern sowie dem erforderlichen Platz für technische Komponenten.
Auch Schallschutz, Zugänglichkeit und die Einbindung in die Gebäudehülle spielen eine Rolle. Die Heizungsplanung sollte nicht erst beginnen, wenn der Rohbau bereits steht. Ein frühzeitig abgestimmtes Konzept kann helfen, nachträgliche Durchbrüche, Platzprobleme und ineffiziente technische Lösungen zu vermeiden.
Brandschutz in der Ausführungsplanung: Worauf kommt es an?
Der Brandschutz in der Ausführungsplanung betrifft die konkrete Umsetzung der für das Gebäude geltenden Brandschutzanforderungen. Dazu können Anforderungen an Baustoffe und Bauteile, die Ausbildung von Anschlüssen, notwendige Abschottungen von Leitungsdurchführungen sowie die sichere Nutzbarkeit von Rettungswegen gehören.
Bei einem typischen Einfamilienhaus sind die Anforderungen häufig weniger komplex als bei größeren Wohngebäuden oder Sonderbauten. Dennoch müssen auch hier die einschlägigen baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Wichtig ist, dass Brandschutzanforderungen nicht nur auf dem Papier berücksichtigt werden. Sie müssen in den technischen Details und später auf der Baustelle tatsächlich umgesetzt werden können.
Warum ist eine sorgfältige Ausführungsplanung so wertvoll?
Viele Baumängel entstehen an Übergängen zwischen unterschiedlichen Bauteilen und Gewerken. Typische Beispiele sind Fensteranschlüsse, Dachdetails, Durchdringungen der Gebäudehülle oder Übergänge zwischen Abdichtungen. Sind solche Details nicht ausreichend geplant, müssen ausführende Unternehmen möglicherweise kurzfristig Lösungen entwickeln. Das kann zu Missverständnissen, Mehrkosten und technischen Problemen führen.
Eine gute Ausführungsplanung schafft dagegen klare Vorgaben und erleichtert die Koordination der beteiligten Unternehmen.
Unterschiede zwischen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung
- Der zentrale Unterschied liegt im Zweck und im Detaillierungsgrad der jeweiligen Planung.
- Die Entwurfsplanung entwickelt ein abgestimmtes Gesamtkonzept.
- Die Genehmigungsplanung bereitet die bauaufsichtlich erforderlichen Unterlagen vor.
- Die Ausführungsplanung liefert die konkreten technischen Angaben für die Umsetzung.
Die drei Planungsphasen im direkten Vergleich
Die Tabelle zeigt typische Schwerpunkte der Gebäudeplanung. Fachplanungen besitzen teilweise eigene Leistungsbilder und Abläufe.
Entwurfsplanung
HOAI-Phase LPH 3
Hauptziel Gebäude durchplanen
Typische Pläne Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Typischer Maßstab Meist 1:100
Kostenbezug Kostenberechnung
Statik Tragwerkskonzept integrieren
Haustechnik Technisches Konzept abstimmen
Ergebnis Abgestimmter Entwurf
Genehmigungsplanung
HOAI-Phase LPH 4
Hauptziel Bauvorhaben genehmigungsrechtlich vorbereiten
Typische Pläne Bauvorlagen, Genehmigungszeichnungen
Typischer Maßstab Meist 1:100
Kostenbezug Prüfung genehmigungsbedingter Änderungen
Statik Erforderliche Nachweise berücksichtigen
Haustechnik Erforderliche Angaben und Nachweise
Ergebnis Einreichungsfähige Bauvorlagen
Ausführungsplanung
HOAI-Phase LPH 5
Hauptziel Bauausführung detaillieren
Typische Pläne Ausführungs- und Detailzeichnungen
Typischer Maßstab Meist 1:50 und Details
Kostenbezug Technische Konkretisierung der Kostenbasis
Statik Konstruktive Details koordinieren
Haustechnik Leitungen, Anlagen und Anschlüsse detaillieren
Ergebnis Ausführungsreife Planunterlagen
Kann man einzelne Planungsphasen überspringen?
Bei einfachen Bauvorhaben können bestimmte Planungsleistungen weniger umfangreich ausfallen. Außerdem können Bauunternehmen und Planungsbüros Leistungen organisatorisch zusammenfassen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die erforderlichen Planungsinhalte entfallen dürfen.
Auch bei einem schlüsselfertigen Haus müssen beispielsweise bauordnungsrechtliche Anforderungen erfüllt, die Standsicherheit gewährleistet und die für die Bauausführung notwendigen technischen Informationen vorhanden sein. Bauherren sollten deshalb nicht allein danach fragen, welche Leistungsphasen angeboten werden. Wichtiger ist, welche konkreten Ergebnisse sie erhalten und wer für deren Erstellung und Koordination verantwortlich ist.
Wie greifen Architektur, Statik und Haustechnik ineinander?
Ein Haus funktioniert als Gesamtsystem. Architektur, Tragwerk und Gebäudetechnik können deshalb nicht unabhängig voneinander geplant werden.
Ein offener Wohnbereich mit großen Fensterflächen beeinflusst beispielsweise die Tragwerksplanung. Die gewünschte Fußbodenheizung wirkt sich auf den Bodenaufbau aus. Eine Lüftungsanlage benötigt Platz für Geräte und gegebenenfalls Luftleitungen.
Je früher solche Zusammenhänge erkannt werden, desto einfacher lassen sie sich in ein stimmiges Gebäudekonzept integrieren.
Zusammenarbeit zwischen Architekt und Tragwerksplaner
Der Architekt entwickelt und koordiniert die räumliche und gestalterische Planung. Der Tragwerksplaner untersucht die statischen Anforderungen und entwickelt geeignete tragende Konstruktionen.
Bei größeren Öffnungen oder besonderen Gebäudekonstruktionen ist diese Abstimmung besonders wichtig. Eine architektonisch gewünschte Lösung muss technisch realisierbar sein und sollte zugleich wirtschaftlich bleiben.
Zusammenarbeit zwischen Architekt und TGA-Fachplanern
TGA steht für Technische Gebäudeausrüstung. Dazu gehören die Fachplanungen für technische Anlagen, etwa Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.
Die Fachplaner benötigen Informationen über Raumaufteilung, Nutzung, Gebäudehülle und energetische Anforderungen. Umgekehrt muss die Architektur die notwendigen Installationsräume, Leitungswege und technischen Anschlüsse berücksichtigen.
Gerade bei energieeffizienten Neubauten ist diese Zusammenarbeit entscheidend, weil Gebäudehülle und Anlagentechnik eng miteinander verbunden sind.
Welche Rolle spielt die Energieplanung?
Die energetische Planung beeinflusst sowohl den Entwurf als auch die Ausführung. Bereits bei der Gebäudeform, Fensteranordnung und Ausrichtung werden wichtige Grundlagen für den späteren Energiebedarf geschaffen.
In der weiteren Planung müssen unter anderem die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, die Qualität der Gebäudehülle und die gewählte Anlagentechnik berücksichtigt werden. Eine frühzeitige energetische Abstimmung kann dazu beitragen, den Wohnkomfort zu verbessern und technische Lösungen wirtschaftlicher auszulegen.
Welche Rolle spielt die HOAI bei den Planungsphasen?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, beschreibt Leistungsbilder und bietet eine Grundlage für die Honorarermittlung. Für Bauherren ist sie vor allem hilfreich, um Planungsaufgaben systematisch einzuordnen und den vereinbarten Leistungsumfang nachvollziehen zu können.
Bei der Objektplanung von Gebäuden werden insgesamt neun Leistungsphasen unterschieden. Sie reichen von der Grundlagenermittlung über die Planung und Vorbereitung der Vergabe bis zur Objektüberwachung und Objektbetreuung.
Wie werden die drei Leistungsphasen nach HOAI gewichtet?
Für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume sieht die HOAI bei den Grundleistungen folgende prozentuale Bewertungen vor:

Die Gewichtung macht deutlich, wie umfangreich die Ausführungsplanung im Vergleich zur Genehmigungsplanung sein kann.
Allerdings dürfen die Prozentsätze nicht mit den gesamten Planungskosten oder den Baukosten verwechselt werden. Für Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung gelten eigene Leistungsbilder und gegebenenfalls andere Bewertungen.
Müssen Architekten nach HOAI abrechnen?
Die HOAI gibt eine strukturierte Orientierung für Honorare und Leistungen. Seit der Reform zum 1. Januar 2021 sind die Honorartafeln grundsätzlich nicht mehr als verbindliche Mindest- und Höchstsätze ausgestaltet. Das Honorar kann im gesetzlichen Rahmen vereinbart werden. Für Verbraucher gelten zudem besondere Anforderungen an Informationen über die Honorarvereinbarung.
Bauherren sollten sich deshalb vor der Beauftragung ein transparentes Angebot erstellen lassen, in dem Leistungsumfang, Vergütung, mögliche Zusatzleistungen und Verantwortlichkeiten eindeutig beschrieben sind.
Wie lange dauern Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung?
Die Dauer hängt stark von der Größe des Gebäudes, dem Grundstück, den Anforderungen der Bauaufsicht und der Zusammenarbeit der beteiligten Fachplaner ab. Bei einem üblichen Einfamilienhaus kann die Entwurfsplanung wenige Wochen bis mehrere Monate beanspruchen. Besonders individuelle Entwürfe oder häufige Änderungswünsche können den Prozess verlängern.
Die Genehmigungsplanung selbst lässt sich bei vollständig abgestimmten Unterlagen häufig innerhalb einiger Wochen vorbereiten. Die anschließende behördliche Bearbeitungszeit ist davon zu unterscheiden und kann je nach Bundesland, Verfahren und Behörde erheblich variieren.
Auch die Ausführungsplanung benötigt ausreichend Zeit. Sie kann teilweise parallel zu anderen Projektphasen stattfinden, sollte aber für die jeweils anstehenden Bauarbeiten rechtzeitig und vollständig vorliegen.
Welche Faktoren beeinflussen die Planungsdauer?
Eine wichtige Rolle spielen die Vollständigkeit der Grundstücksunterlagen, die Entscheidungsgeschwindigkeit der Bauherren, die Komplexität der Architektur und die Verfügbarkeit der beteiligten Fachplaner. Auch besondere Anforderungen an Statik, Brandschutz oder Energieeffizienz können zusätzlichen Abstimmungsbedarf verursachen.
Wer frühzeitig Entscheidungen vorbereitet und Planungsänderungen möglichst vor der technischen Detaillierung abschließt, kann unnötige Verzögerungen vermeiden.
Was kosten die drei Planungsphasen beim Hausbau?
Die Planungskosten hängen unter anderem von den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, dem vereinbarten Leistungsumfang und dem individuell vereinbarten Honorar ab. Eine allgemeingültige Pauschale für die Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung oder Ausführungsplanung gibt es deshalb nicht.
Neben dem Architektenhonorar können weitere Kosten entstehen, beispielsweise für Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung, Baugrunduntersuchungen, Vermessung oder besondere Nachweise.
Warum ist eine günstige Planung nicht immer wirtschaftlich?
Wer bei der Planung ausschließlich auf den niedrigsten Angebotspreis achtet, riskiert, wichtige Leistungen nicht ausreichend zu berücksichtigen. Fehlende Details können später zu zusätzlichen Abstimmungen, Nachträgen oder Hausbau-Fehlern führen. Solche Kosten sind im Voraus oft schwerer zu kalkulieren als ein klar vereinbartes Planungshonorar.
Eine sorgfältige Planung ist deshalb nicht nur eine Ausgabe, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung und Kostensteuerung.
Welche Planungskosten sollten Bauherren zusätzlich berücksichtigen?
Neben der klassischen Gebäudeplanung können insbesondere Kosten für Fachplanungen und projektbezogene Untersuchungen anfallen. Ob diese Leistungen erforderlich sind, hängt vom konkreten Bauvorhaben ab. Sie sollten als Baunebenkosten möglichst frühzeitig in die Gesamtkostenplanung aufgenommen werden, damit das verfügbare Budget nicht ausschließlich auf die eigentlichen Bauleistungen ausgerichtet wird.
Praxistipps für Bauherren
So nutzen Sie die drei Planungsphasen optimal!
Die Qualität der Hausplanung hängt nicht nur von den Fachkenntnissen der Planer ab. Auch Bauherren können wesentlich dazu beitragen, dass ein Gebäude gut durchdacht und wirtschaftlich umgesetzt wird.
1. Wünsche und Budget frühzeitig klären
Bevor die Entwurfsplanung beginnt, sollten die wichtigsten Anforderungen an das zukünftige Haus feststehen. Dazu gehören die gewünschte Wohnfläche, die Anzahl der Räume, die bevorzugte Bauweise und das realistische Gesamtbudget.
2. Grundrisse nicht nur optisch beurteilen
Ein Grundriss sollte nicht nur auf dem Papier überzeugen. Überlegen Sie, wie Sie sich täglich durch das Haus bewegen, wo Möbel stehen und ob ausreichend Stauraum vorhanden ist.Versuchen Sie sich auch an einer eigenen Grundrissplanung.
3. Fachplaner rechtzeitig einbeziehen
Statik, Heizung, Lüftung und Elektroinstallation beeinflussen die Architektur. Eine frühzeitige Abstimmung verhindert, dass technische Anforderungen erst auf der Baustelle berücksichtigt werden.
4. Genehmigungsunterlagen sorgfältig prüfen
Kontrollieren Sie vor der Einreichung insbesondere Gebäudeabmessungen, Raumaufteilung, Fensterpositionen und die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück.
5. Änderungen möglichst früh abschließen
Änderungen sind während der Entwurfsplanung in der Regel leichter umzusetzen als während der Ausführungsplanung oder Bauphase. Späte Entscheidungen können mehrere Gewerke betreffen.
6. Ausführungsdetails bewusst hinterfragen
Fragen Sie nach, wie wichtige Anschlüsse und Konstruktionen gelöst werden. Besonders relevant sind Dach, Fenster, Abdichtungen, Wärmebrücken und technische Durchdringungen.
7. Verantwortlichkeiten schriftlich festlegen
Klären Sie, wer die Fachplanungen erstellt, wer sie koordiniert und welche Unterlagen dem Bauunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Checkliste: Sind Sie bereit für die nächste Planungsphase?
[ ] Das Raumprogramm und die wichtigsten Wohnwünsche sind abgestimmt.
[ ] Das Gesamtbudget einschließlich Baunebenkosten ist realistisch berücksichtigt.
[ ] Grundstück, Baurecht und wesentliche technische Anforderungen wurden geprüft.
[ ] Architektur, Tragwerk und Haustechnik sind ausreichend aufeinander abgestimmt.
[ ] Die notwendigen Genehmigungen und Nachweise sind geklärt.
[ ] Ausführungszeichnungen und relevante Details liegen rechtzeitig vor.
Häufige Fehler bei Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Fehler 1: Die Entwurfsplanung wird zu früh abgeschlossen
Ein häufiger Fehler besteht darin, einen Entwurf freizugeben, obwohl wichtige Fragen noch offen sind. Dazu zählen beispielsweise die Möblierbarkeit einzelner Räume, der Stauraumbedarf oder die Position technischer Anlagen. Solche Unsicherheiten können später kostspielige Änderungen auslösen.
Fehler 2: Die Baugenehmigung wird mit einer kompletten Bauplanung verwechselt
Eine Baugenehmigung bestätigt nicht, dass alle konstruktiven Details bereits ausreichend geplant sind. Die Genehmigungsplanung ersetzt daher normalerweise keine vollständige Ausführungsplanung.
Fehler 3: Statik und Haustechnik werden zu spät berücksichtigt
Wenn tragende Bauteile oder technische Leitungswege erst nach Abschluss der Architekturplanung untersucht werden, entstehen häufig Konflikte zwischen Gestaltung und technischer Umsetzung.
Fehler 4: Das Budget wird nicht regelmäßig überprüft
Die Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung ist eine wichtige Grundlage, muss jedoch bei Änderungen und im weiteren Projektverlauf überprüft und fortgeschrieben werden.
Ohne laufende Kostenkontrolle können Abweichungen zu spät erkannt werden.
Fehler 5: Ausführungsdetails fehlen
Unzureichend geplante Anschlüsse und Konstruktionen können zu Ausführungsmängeln führen. Besonders kritisch sind Details, bei denen mehrere Gewerke aufeinandertreffen.
Fehler 6: Planungsleistungen sind vertraglich nicht eindeutig geregelt
Begriffe wie „komplette Planung“ oder „alle notwendigen Zeichnungen“ sind ohne genaue Leistungsbeschreibung häufig zu unbestimmt. Bauherren sollten prüfen, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind und welche gesondert beauftragt werden müssen.
Rechtliche Hinweise zur Hausplanung
Die rechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben ergeben sich insbesondere aus dem Bauplanungsrecht, den Landesbauordnungen und weiteren einschlägigen Vorschriften. Für private Bauherren ist wichtig, dass die Genehmigungspflicht und das jeweilige Verfahren nicht bundesweit einheitlich geregelt sind.
Baugenehmigung und Genehmigungsfreistellung
Nicht jedes Wohngebäude durchläuft ein klassisches Baugenehmigungsverfahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen je nach Bundesland vereinfachte Verfahren oder eine Genehmigungsfreistellung in Betracht.
Auch bei genehmigungsfreien oder freigestellten Vorhaben müssen die geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen grundsätzlich eingehalten werden.
Bauvorlageberechtigung
Bauanträge und bestimmte Bauvorlagen dürfen je nach Landesrecht nur von entsprechend bauvorlageberechtigten Personen erstellt oder unterzeichnet werden. Welche Qualifikation erforderlich ist und welche Ausnahmen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.
Standsicherheit, Brandschutz und energetische Anforderungen
Die Anforderungen an Standsicherheit und Brandschutz ergeben sich insbesondere aus dem Bauordnungsrecht und den jeweils eingeführten technischen Baubestimmungen.
Für die energetischen Anforderungen ist das Gebäudeenergiegesetz relevant. Maßgeblich ist die zum jeweiligen Vorhaben anwendbare Rechtslage einschließlich möglicher Übergangsregelungen.
Verträge und Haftung
Planungsleistungen sollten schriftlich und eindeutig vereinbart werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält besondere Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen zu Planungs- und Überwachungszielen, Vergütung und bestimmten Rechten der Vertragsparteien.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Ratgeber vermittelt allgemeine Informationen zur Hausplanung in Deutschland. Er ersetzt keine individuelle bauordnungsrechtliche, technische oder juristische Beratung. Für ein konkretes Bauvorhaben sind die jeweils geltenden Landesvorschriften, behördlichen Anforderungen und vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.
Fazit: Drei Planungsphasen, ein gemeinsames Ziel
Ein erfolgreiches Bauvorhaben beginnt lange vor dem ersten Spatenstich. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung schaffen gemeinsam die Grundlage dafür, dass aus einer Wohnidee ein funktionales, genehmigungsfähiges und technisch durchdachtes Haus entsteht.
Die Entwurfsplanung verbindet die Wünsche der Bauherren mit den räumlichen, gestalterischen und wirtschaftlichen Anforderungen. Die Genehmigungsplanung bereitet die bauaufsichtliche Zulässigkeit des Vorhabens vor. Die Ausführungsplanung sorgt schließlich dafür, dass die geplanten Lösungen technisch konkretisiert und auf der Baustelle umgesetzt werden können.
Für Bauherren gilt deshalb: Je besser die einzelnen Planungsphasen aufeinander abgestimmt sind, desto größer sind die Chancen auf einen wirtschaftlichen, qualitativ hochwertigen und planbaren Hausbau.
Wer ausreichend Zeit in die Planung investiert, wichtige Entscheidungen frühzeitig trifft und die Zusammenarbeit der Fachplaner sicherstellt, schafft die besten Voraussetzungen für ein Zuhause, das nicht nur auf dem Papier überzeugt, sondern auch im Alltag.
FAQ – 15 häufige Fragen zu den Planungsphasen
Die folgenden Fragen greifen typische Unsicherheiten beim Hausbau auf und eignen sich zugleich für einen eigenständigen FAQ-Bereich am Ende des Artikels.
Was ist der Unterschied zwischen Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung?
Die Entwurfsplanung entwickelt das architektonische Gesamtkonzept eines Gebäudes. Die Genehmigungsplanung erstellt die für das bauaufsichtliche Verfahren erforderlichen Unterlagen. Die Ausführungsplanung legt die technischen und konstruktiven Details für die spätere Bauausführung fest. Die drei Planungsphasen bauen aufeinander auf und verfolgen unterschiedliche Ziele.
Was gehört zur Entwurfsplanung beim Hausbau?
Zur Entwurfsplanung gehören insbesondere die Entwicklung und zeichnerische Darstellung des abgestimmten Gebäudeentwurfs, die Integration der Fachplanungen und die Kostenberechnung. Typische Unterlagen sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Ziel ist ein funktionales, gestalterisch überzeugendes und wirtschaftlich abgestimmtes Hauskonzept.
Welche Leistungsphase ist die Entwurfsplanung nach HOAI?
Die Entwurfsplanung ist die Leistungsphase 3 der HOAI. Im Leistungsbild Gebäude und Innenräume wird sie mit 15 Prozent des entsprechenden Honorars für die Grundleistungen bewertet. Dieser Anteil bezieht sich auf das Planungshonorar und nicht auf die gesamten Baukosten.
Was ist der Unterschied zwischen Vorplanung und Entwurfsplanung?
Die Vorplanung untersucht unterschiedliche Lösungsansätze und entwickelt ein erstes Planungskonzept. Die Entwurfsplanung konkretisiert die gewählte Lösung und führt die gestalterischen, funktionalen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen zusammen. Während in der Vorplanung noch grundsätzliche Alternativen geprüft werden, entsteht in der Entwurfsplanung ein abgestimmter Gesamtentwurf.
Was beinhaltet die Genehmigungsplanung?
Die Genehmigungsplanung umfasst die Erarbeitung und Zusammenstellung der erforderlichen Bauvorlagen und Nachweise für das jeweilige bauaufsichtliche Verfahren. Dazu gehören beispielsweise Genehmigungszeichnungen, Baubeschreibungen und notwendige Berechnungen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Bundesland und dem konkreten Bauvorhaben ab.
Gehört die Statik zur Genehmigungsplanung?
Die Standsicherheit muss bei der Planung berücksichtigt und entsprechend den geltenden Vorschriften nachgewiesen werden. Die eigentliche Tragwerksplanung ist jedoch eine eigenständige Fachplanungsleistung. Ob und wann statische Nachweise bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht oder geprüft werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und dem Bauvorhaben.
Kann man ohne Genehmigungsplanung bauen?
Ob ein förmliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Landesvorschriften und dem Bauvorhaben ab. Bei bestimmten Gebäuden kann eine Genehmigungsfreistellung möglich sein. Auch dann müssen die geltenden baurechtlichen Anforderungen eingehalten und gegebenenfalls entsprechende Unterlagen erstellt werden.
Was gehört zur Ausführungsplanung eines Hauses?
Die Ausführungsplanung umfasst die für die Bauausführung erforderlichen detaillierten Zeichnungen und technischen Angaben. Dazu gehören unter anderem Bauteilaufbauten, Anschlüsse, Abmessungen, Abdichtungen und die Koordination der Fachplanungen. Sie dient als wichtige Arbeitsgrundlage für die ausführenden Unternehmen.
Welcher Maßstab wird bei der Ausführungsplanung verwendet?
Ausführungszeichnungen für Gebäude werden häufig im Maßstab 1:50 erstellt. Besonders wichtige Konstruktionsdetails können in größeren Maßstäben wie 1:20, 1:10 oder 1:5 dargestellt werden. Der geeignete Maßstab richtet sich nach dem erforderlichen Detaillierungsgrad.
Was umfasst die Ausführungsplanung der Haustechnik?
Die Ausführungsplanung der Haustechnik konkretisiert die technischen Anlagen eines Gebäudes. Dazu gehören beispielsweise Heizung, Lüftung, Sanitärtechnik und Elektroinstallationen. Sie legt unter anderem Leitungsführungen, Anlagenkomponenten und technische Anschlüsse fest und koordiniert diese mit der Gebäudeplanung.
Was gehört zur Ausführungsplanung der Heizung?
Zur Ausführungsplanung der Heizung gehören insbesondere die technische Dimensionierung, die Planung der Wärmeverteilung, die Leitungsführung, die Anordnung der Heizflächen und die Abstimmung der Regelungstechnik. Bei Wärmepumpen sind außerdem geeignete Aufstellorte, Schallschutzanforderungen und die Einbindung in das Heizsystem zu berücksichtigen.
Welche Rolle spielt der Brandschutz in der Ausführungsplanung?
In der Ausführungsplanung werden die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen konstruktiv umgesetzt. Dazu können die Ausbildung feuerwiderstandsfähiger Bauteile, Abschottungen von Leitungsdurchführungen und brandschutztechnisch relevante Anschlüsse gehören. Der konkrete Umfang richtet sich nach den geltenden Anforderungen und der Gebäudeklasse.
Wie viel kostet die Ausführungsplanung für ein Einfamilienhaus?
Die Kosten hängen vom Gebäude, den anrechenbaren Kosten, dem vereinbarten Honorar und dem Leistungsumfang ab. Bei der Objektplanung von Gebäuden wird die Ausführungsplanung nach HOAI mit 25 Prozent des entsprechenden Honorars für die Grundleistungen bewertet. Zusätzliche Fachplanungen können gesonderte Kosten verursachen.
Wer erstellt die Ausführungsplanung?
Die architektonische Ausführungsplanung wird üblicherweise von einem beauftragten Architekten oder entsprechend qualifizierten Planungsbüro erstellt. Fachplaner übernehmen die zugehörigen technischen Planungsleistungen, beispielsweise für Tragwerk, Heizung oder Elektroinstallationen. Bei schlüsselfertigen Bauvorhaben können auch Planungsabteilungen des Bauunternehmens beteiligt sein.
Braucht man bei einem Fertighaus eine Ausführungsplanung?
Ja, auch ein Fertighaus benötigt die für seine Herstellung und Errichtung erforderlichen technischen Planungsunterlagen. Viele Fertighausanbieter übernehmen große Teile dieser Planung. Bauherren sollten dennoch prüfen, welche Leistungen enthalten sind und wer beispielsweise für Gründung, Hausanschlüsse, Haustechnik und die Abstimmung mit dem Grundstück verantwortlich ist.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pexels / CCO Public Domain / Thirdman
