Swimmingpool

Baugenehmigung für einen Pool?!

Pool mit Baugenehmigung

Swimmingpool: Wann ist die Baugenehmigung erforderlich, welche Kosten entstehen und was müssen Sie beachten. Der eigene Pool im Garten steht für Lebensqualität, Erholung und Wertsteigerung der Immobilie. Doch bevor der erste Spatenstich erfolgt, stellt sich eine zentrale Frage: Brauche ich für meinen Pool eine Baugenehmigung? Die Antwort lautet – wie so oft im Baurecht – es kommt darauf an. In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung für einen Pool erforderlich ist, wann nicht, welche Unterschiede es zwischen den Bundesländern gibt, welche Unterlagen nötig sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Wann ist eine Baugenehmigung für einen Pool erforderlich?

Grundsätzlich gilt: Pools sind bauliche Anlagen. Damit unterliegen sie dem öffentlichen Baurecht der jeweiligen Landesbauordnung. Eine Baugenehmigung ist in der Regel erforderlich, wenn:

  • der Pool eine bestimmte Größe (Kubikmeter Wasserinhalt) überschreitet
  • der Pool fest mit dem Boden verbunden ist (z. B. Betonbecken)
  • der Pool im Außenbereich oder in einem sensiblen Gebiet (z. B. Landschaftsschutzgebiet) errichtet wird
  • zusätzliche bauliche Anlagen entstehen (Technikhaus, Überdachung, Umwehrung)

Besonders eingelassene Pools gelten fast immer als genehmigungspflichtig, da sie tief in die Grundstücksstruktur eingreifen.

Voraussetzungen für eine Baugenehmigung

Damit eine Baugenehmigung für einen Pool erteilt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einhaltung der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück
  • Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan
  • Sicherstellung der Standsicherheit
  • Keine Beeinträchtigung von Nachbarn (z. B. Lärm durch Pooltechnik)
  • Einhaltung von Umwelt- und Wasserschutzauflagen

Ein Vorabgespräch mit dem zuständigen Bauamt kann hier viel Zeit und Geld sparen.

 

Wann ist keine Baugenehmigung erforderlich?

In vielen Fällen ist ein Pool verfahrensfrei oder genehmigungsfrei, wenn:

es sich um einen Aufstellpool handelt
der Pool nicht dauerhaft installiert wird
der Wasserinhalt unter der in der Landesbauordnung festgelegten Grenze liegt
der Pool sich im Innenbereich eines Wohngebiets befindet
keine zusätzlichen baulichen Anlagen errichtet werden

Achtung: Genehmigungsfrei bedeutet nicht, dass keine Regeln gelten. Auch genehmigungsfreie Pools müssen alle baurechtlichen Vorgaben einhalten.

Wo ist eine Baugenehmigung erforderlich? – Unterschiede nach Bundesland

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Nachfolgend eine Übersicht (Stand: allgemein üblich, ohne Gewähr):

Bayern: genehmigungsfrei bis ca. 100 m³
Nordrhein-Westfalen: genehmigungsfrei bis ca. 100 m³
Baden-Württemberg: genehmigungsfrei bis ca. 100 m³
Niedersachsen: genehmigungsfrei bis ca. 100 m³
Hessen: genehmigungsfrei bis ca. 100 m³
Rheinland-Pfalz: genehmigungsfrei bis ca. 50 m³
Sachsen: genehmigungsfrei bis ca. 100 m³
Berlin: genehmigungsfrei bis ca. 100 m³
Hamburg: oft genehmigungsfrei, Einzelfallprüfung
Brandenburg: genehmigungsfrei bis ca. 100 m³

Wichtig: Maßgeblich ist immer die jeweilige Landesbauordnung sowie der kommunale Bebauungsplan.

Welche Unterlagen sind für die Baugenehmigung notwendig?

Für einen genehmigungspflichtigen Pool werden meist folgende Unterlagen verlangt:

  • Bauantrag
  • Lageplan des Grundstücks
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht)
  • Baubeschreibung des Pools
  • Angaben zur Wassertechnik und Entwässerung
  • ggf. Standsicherheitsnachweis
  • Zustimmung der Nachbarn (je nach Kommune)

Ein Architekt oder Bauingenieur kann die Unterlagen fachgerecht erstellen und einreichen.

Welche Kosten entstehen für eine Baugenehmigung?

Die Kosten für eine Baugenehmigung hängen vom Bundesland, der Kommune und dem Bauwert ab. Typische Richtwerte:

Baugenehmigung: ca. 200–1.000 €
Planungs- und Zeichnungskosten: 500–2.000 €
Statik (falls erforderlich): 300–1.000 €

Insgesamt sollten Sie zwischen 1.000 und 3.000 € für Genehmigung und Unterlagen einkalkulieren.

FAQ – Häufige Fragen zur Baugenehmigung für Pools

Brauche ich für einen Aufstellpool eine Baugenehmigung?
In der Regel nein, solange er klein ist und nicht dauerhaft steht.

Ist ein Pool im Garten immer genehmigungspflichtig?
Nein, viele Pools sind genehmigungsfrei – abhängig von Größe und Bundesland.

Was passiert bei einem Pool ohne Genehmigung?
Es drohen Bußgelder, Rückbau oder nachträgliche Genehmigungsverfahren.

Gilt eine Poolüberdachung als genehmigungspflichtig?
Ja, Überdachungen sind fast immer genehmigungspflichtig.

Muss ich Nachbarn informieren?
Oft ja – besonders bei Grenzbebauung oder Lärmbelastung.

Fazit

Eine Baugenehmigung für einen Pool ist kein pauschales Muss, aber ein häufig unterschätztes Thema. Wer sich frühzeitig informiert, spart Kosten, Zeit und Ärger. Prüfen Sie immer die Landesbauordnung, den Bebauungsplan und sprechen Sie im Zweifel mit dem Bauamt. So steht dem Badevergnügen im eigenen Garten nichts im Weg.

Quelle: Tipps24-Netzwerk – HR
Foto: Unsplash / Evan Wise