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Versicherungen

Die häufigsten Irrtümer zum Thema Pflegevorsorge

Pflegeversicherung - Pflegekräfte in der Zukunft

Versicherungen: Die Themen Pflegebedürftigkeit und Vorsorge werden von vielen Menschen gern verdrängt oder auf die lange Bank geschoben. Viele Einwände halten sie davon ab, rechtzeitig zu handeln, um für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Hier die fünf häufigsten Irrtümer:

Wenn ich zum Pflegefall werde, reicht mir das Geld vom Staat

Fakt ist: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt als Grundabsicherung nur einen Teil der Kosten. Versicherte müssen einen erheblichen Anteil aus eigener Tasche zahlen. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung beträgt der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeheimkosten bundesweit im ersten Jahr rund 3.000 Euro im Monat. Bei ambulanter Versorgung gilt: Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge. Was darüber hinausgeht, müssen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen selbst tragen.

Eine private Pflegevorsorge kann ich mir nicht leisten

Fakt ist: Eine gute Pflegevorsorge kostet oft weniger als gedacht. Beim "PflegetagegeldBest" der Allianz etwa werden bei einem Abschluss im Alter von 35 Jahren und einem Auszahlungsbetrag von bis zu 1.200 Euro monatlich rund 30 Euro pro Monat fällig. Zudem lässt sich der Schutz ohne weitere Gesundheitsprüfung nachträglich anpassen. Viele Service- und Assistance-Leistungen sind ebenfalls enthalten.

Ich will jetzt leben und nicht über Vorsorge nachdenken

Fakt ist: Krankheiten oder Unfälle sind keine Frage des Alters, auch Jüngeren kann es passieren, auf Unterstützung angewiesen zu sein. Rechtzeitig vorzusorgen, lohnt sich zudem finanziell. Je länger man wartet, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, desto höher fallen die monatlichen Beiträge aus.

Meine Familie wird schon für mich sorgen

Fakt ist: Mehr als 75 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause betreut, häufig von ihren Angehörigen. Doch diese stoßen dabei oft körperlich und emotional an ihre Grenzen. Dazu kommt: Die meisten Menschen wollen ihrer Familie nicht zur Last fallen. Eine Pflegezusatzversicherung kann das Umfeld finanziell und organisatorisch entlasten – und pflegende Angehörige vor Überforderung schützen.

Werde ich nie ein Pflegefall, nützt mir die Pflegeversicherung nichts

Fakt ist: Drei von vier Menschen werden im Laufe des Lebens pflegebedürftig. Selbst wenn man persönlich nicht betroffen ist, kann eine gute Pflegezusatzversicherung entlasten und Versicherte unterstützen, sollten deren Familienmitglieder pflegebedürftig werden: Die Services der Allianz Pflege Assistance etwa stehen kostenfrei auch nahen Angehörigen der Versicherten zur Verfügung und helfen, Pflege schnell und unkompliziert zu organisieren.



Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung? - Ein Überblick

Die gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung) ist in Deutschland die fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie wurde eingeführt, um Menschen zu unterstützen, die wegen Krankheit, Alter oder Behinderung dauerhaft pflegebedürftig sind. Hier ist übersichtlich dargestellt, was sie leistet:

Grundprinzip

Die Pflegeversicherung ist Teilkaskoversicherung – das bedeutet:
Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten, nicht zwingend alles. Je nach Pflegegrad und Art der Versorgung entstehen oft Eigenanteile.

Leistungen nach Pflegegrad
Die Leistungen richten sich nach fünf Pflegegraden (1–5). Je höher der Pflegegrad, desto höher die Unterstützung.

Leistungen für Pflege zu Hause (ambulant)

  • Pflegegeld
  • Für Pflege durch Angehörige oder Freunde
  • Monatliche Zahlung direkt an die Pflegebedürftigen
  • Pflegesachleistungen
  • Professionelle ambulante Pflegedienste
  • Übernahme der Kosten bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen
  • Kombinationsleistung
  • Kombination aus Pflegegeld + Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag (125 € / Monat)
  • Für Haushaltshilfen, Betreuung, Entlastung der Pflegeperson
  • Pflegehilfsmittel
  • Zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektion – bis 40 €/Monat)
  • Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Notrufsystem)
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Zuschüsse bis 4.000 € pro Maßnahme
    (z. B. Badumbau, Treppenlift)
  • Verhinderungspflege
    Wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist
    Bis zu 1.612 € pro Jahr (+ Zuschläge)
  • Kurzzeitpflege
    Für vorübergehende stationäre Pflege
    Bis zu 1.774 € pro Jahr

Leistungen im Pflegeheim (stationär)

Ab Pflegegrad 2:
Fester Leistungsbetrag als Zuschuss zu den Pflegekosten
Seit 2022 zusätzliche Entlastungszuschläge je nach Aufenthaltsdauer
Eigenanteile bleiben meist bestehen (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)

Leistungen für pflegende Angehörige
Unterstützung und Absicherung:
Rentenversicherungsbeiträge zahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige regelmäßig pflegen
Unfallversicherungsschutz
Pflegekurse und Beratungen
Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit (arbeitsrechtlich)

Medizinische und beratende Leistungen
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Pflegegradeinstufung durch MD (Medizinischer Dienst)
Pflegekurse und Schulungen für Angehörige

Wichtig zu wissen
Die Leistungen sind gesetzlich gedeckelt.
Die Versicherung deckt nicht die kompletten Kosten, sondern entlastet finanziell.
Bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) zusätzlich unterstützen.

Quelle: gaschler media, Koblenz / Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain / photokarl