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Immobilienkauf: Darum ist der Grundbuchauszug so wichtig

Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Wer eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen möchte, wird früher oder später einmal mit dem Grundbuch in Kontakt kommen, denn dieses spielt eine zentrale Rolle bei Immobilientransaktionen. Es dient dazu, alle relevanten Informationen über Grundstücke und Immobilien zu erfassen und rechtlich zu sichern. Doch auch Immobilienkäufer können aus dem Grundbuchauszug wichtige Informationen erhalten, die die Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussen.

 
In diesem Artikel werden wir genauer darauf eingehen, was das Grundbuch ist, wichtigen Informationen ein Blick ins Grundbuch bietet und wie man einen Grundbuchauszug beantragt.

Was genau ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Grundstücksverzeichnis, welches die Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Lasten eines Grundstücks und der darauf liegenden Immobilien dokumentiert. Dabei erhält jedes Grundstück im Grundbuch ein eigenes Grundbuchblatt.
 
Geführt wird das Grundbuch beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts, in dessen Bezirk sich das jeweilige Grundstück befindet. Während das Grundbuch früher noch in Papierform geführt wurde, gibt es heutzutage fast überall elektronische Grundbücher, die von berechtigten Personen auch online eingesehen werden können. Für die Einsicht fallen entsprechende Kosten für Grundbuchauszug an.

Diese wichtigen Informationen bietet ein Blick ins Grundbuch

Das Grundbuch setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Es beginnt mit dem Deckblatt, auf dem das zuständige Grundbuchamt vermerkt ist. Das eigentliche Grundbuch enthält dann das Bestandsverzeichnis, das Informationen zur Lage und Größe des Grundstücks enthält. Zudem ist das Grundbuch in drei Abteilungen unterteilt, in denen die Rechte und Lasten eines Grundstücks festgehalten werden. Diese Informationen sind besonders entscheidend beim Kauf und der Finanzierung einer Immobilie.
 
1.) Abteilung I: In Abteilung I des Grundbuchs sind die Angaben zu den Eigentumsverhältnissen vermerkt. Hierzu gehören auch Informationen zu etwaigen Erbbaurechten. Immobilienkäufer können auf diese Weise prüfen, ob der Verkäufer auch tatsächlich der berechtigte Eigentümer des Grundstücks ist.
 
2.) Abteilung II: Die Abteilung II enthält wichtige Informationen über Belastungen und Beschränkungen des Grundstücks. Dies umfasst beispielsweise Wegerechte oder Vorkaufsrechte. Auch diese Details sind besonders wichtig für Käufer.
 
3.) Abteilung III: In der dritten und letzten Abteilung des Grundbuchs sind Grundpfandrechte wie Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden dokumentiert. Dies ist besonders wichtig für eine etwaige Finanzierung.

Wer darf Einsicht ins Grundbuch nehmen?

Da es sich bei dem Grundbuch um ein öffentliches Register handelt, hat grundsätzlich jeder die Möglichkeit, Einsicht ins Grundbuch zu nehmen. Allerdings muss nach § 12 der Grundbuchverordnung (GBO) ein berechtigtes Interesse vorliegen, um Informationen aus dem Grundbuch zu erhalten. Dieses Interesse besteht zum Beispiel für Käufer, wenn ein Immobilienverkauf ansteht. Darüber hinaus haben unter anderem folgende Personengruppen das Recht, einen Grundbuchauszug zu beantragen:
 
• eingetragene Rechteinhaber (Eigentümer, Pflichtteilsberechtigte oder Erben)
• Ehepartner mit entsprechendem Nachweis
• Notare
• Rechtsanwälte
• Gläubiger
• Behörden
• Mieter
• Vollmachtinhaber
 
Durch entsprechende Unterlagen wie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Vollstreckungstitel kann ein berechtigtes Interesse für eine Grundbucheinsicht nachgewiesen werden.
Wofür wird ein Grundbuchauszug benötigt?
 
Ein Blick ins Grundbuch kann in verschiedenen Situationen von großer Bedeutung sein. Einer der Hauptgründe für die Einholung eines Grundbuchauszuges ist dabei eine Immobilientransaktion. Doch auch in anderen Fällen kann ein Grundbuchauszug erforderlich sein.
 
Immobilienkauf: Bevor eine Immobilie erworben wird, sollte man immer einen Grundbuchauszug anfordern. Dieser gibt Aufschluss über den aktuellen Eigentümer, mögliche Belastungen und Einschränkungen des Grundstücks. So kann sichergestellt werden, dass der Verkäufer auch wirklich berechtigt ist, die Immobilie zu veräußern. In der Regel erfolgt die Einsichtnahme ins Grundbuch bei einem Grundstücksverkauf durch den Notar.
 
Hypotheken und Darlehen: Im Rahmen eines Immobilienkaufs verlangen Banken und Kreditgeber oft einen Grundbuchauszug. Hierbei werden die bestehenden Grundpfandrechte des Grundstücks sowie die Werthaltigkeit überprüft, bevor ein Darlehen gewährt wird.
 
1. Erbangelegenheiten: Auch im Falle einer Erbschaft kann ein Blick ins Grundbuch notwendig sein, um die Verteilung von Immobilienvermögen zu klären und die Erben zu ermitteln. Doch auch Erben selbst können Einsicht ins Grundbuch nehmen, um eine fundierte Entscheidung bezüglich des Erbantritts oder der Ausschlagung zu treffen.
 
5. Bauvorhaben: Bauherren benötigen ebenfalls Informationen aus dem Grundbuch, um sicherzustellen, dass sie auf ihrem Grundstück bauen dürfen und um mögliche Einschränkungen zu kennen.

So läuft der Antrag auf einen Grundbuchauszug ab

Die Einsichtnahme ins Grundbuch erfolgt in der Regel beim zuständigen Amtsgericht, welches das Grundbuch führt und ist kostenpflichtig. Um herauszufinden, welches Grundbuchamt für das jeweilige Grundstück zuständig ist, muss man lediglich wissen, in welchem Bezirk sich das Grundstück befindet. Anschließend kann ein schriftlicher Antrag beim hiesigen Grundbuchamt gestellt werden.

Im Antrag müssen einsichtsberechtigte Personen folgende Angaben machen:

- persönliche Angaben zum Eigentümer (vollständiger Name, Geburtsdatum)
- Vollmachtsurkunde des Eigentümers
- Angaben zum Grundbuchblatt (Flurstück, Gemarkung, Blattnummer)

Fazit: Grundbuch vor dem Immobilienkauf überprüfen!

Einen Blick ins Grundbuch zu werfen, bevor man eine Immobilie kauft, ist von entscheidender Bedeutung. Die Informationen in den Abteilungen des Grundbuchs geben Klarheit über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Grundpfandrechte. Dieser Schritt ist essenziell, um unangenehme Überraschungen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist eine kluge Investition in die eigene Sicherheit und sorgt für einen reibungslosen Immobilienkaufprozess.
 
Quelle:  Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pexels / CCO Public Domain / Karolina Grabowska