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Auch in NRW sind Rauchmelder Pflicht für alle Wohnungen


rauchmelderpflichtImmobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Treppenschutzgitter, Steckdosensicherung & Co. sind wohl bei den meisten Familien im Einsatz. Denn gerade für Kinder sollte das eigene Zuhause der sicherste Ort sein. Aber was ist, wenn es plötzlich brennt? Rauchmelder sollen die Wohnungen in NRW sicherer machen und sind ab 2017 auch für Bestandsbauten Pflicht.

Eine vergessene Kerze auf dem Wohnzimmertisch oder ein defektes Kabel können schon ausreichen, um einen Hausbrand zu verursachen. Wenn ein Feuer nachts ausbricht, werden die giftigen Rauchgase oft gar nicht bemerkt. Dies kann schnell tödlich enden. Rauchmelder sind für die eigene Sicherheit daher unerlässlich.

Alle Wohnungen sind in NRW mit Rauchmeldern zu versehen

Seit April 2013 sind Rauchmelder bereits für alle Neubauten in NRW Pflicht. Alle Bestandsbauten müssen bis Ende des Jahres nachgerüstet werden. Dabei müssen alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie die Flure einer Wohnung, die als Rettungswege zum Verlassen von Wohnräumen dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Zuständigkeit liegt beim Vermieter

Die Eigentümer der Wohnung sind dafür zuständig, die Rauchmelder zu kaufen und anzubringen - bei Mietwohnungen also in der Regel der Vermieter. Im Gegenzug muss der Mieter die jährliche Überprüfung der Rauchmelder übernehmen, es sei denn der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. So ist es ln der Landesbauordnung für NRW (BauO NRW) geregelt.

Wenn die Funktions- und Sichtprüfung durch die Mieter erfolgt, dann sollte der Vermieter jährlich ein entsprechendes unterschriebenes Protokoll der Mieter zu seinen Unterlagen nehmen. Denn laut § 823 Abs. 1 BGB ist immer der Eigentümer selbst für die Verkehrssicherung seines Gebäudes zuständig - ungeachtet der landesgesetzlichen Regelungen. Das heißt, wenn ein schlecht gewarteter Rauchmelder versagt, haftet der Eigentümer für den entstandenen Schaden. Den Mieter kann höchstens eine Mitschuld treffen.

Daher empfiehlt es sich, eine Fachfirma zu beauftragen, die die Funktionsfähigkeit und die ordnungsgemäße Installation einmal im Jahr kontrolliert. Die hierfür anfallenden Kosten kann der Vermieter über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde.

Nachlässigkeit bei der Wartung kann Versicherungsschutz gefährden

Ob die Gebäudeversicherung bei einem Brandschaden auch dann greift, wenn die landesrechtlichen Rauchmelder-Verpflichtungen und die Wartungsvorgaben nicht eingehalten werden, ist fraglich. Die Versicherung kann dem Eigentümer unter Umständen grobe Fahrlässigkeit unterstellen und es ist mit Leistungskürzungen zu rechnen. Die Rauchmelderpflicht außer Acht zu lassen, ist somit keine Option - nicht nur aus Versicherungsgründen, sondern allein schon im Interesse der eigenen Sicherheit.

Wie man einem Wohnungsbrand vorbeugt und was im Ernstfall Leben retten kann, zeigt die Brandschutz-Checkliste der LBS West. Sie steht zum Download im Internet zur Verfügung.

Quelle: LBS West
Foto: Pixabay  CCO / Public Domain