Problem im Mehrfamilienhaus - muss die Haustür offen oder abgeschlossen sein?

Mehrfamilienhaus SicherheitHausbau / Sicherheit:  In Mietshäusern sind Kompromisse an der Tagesordnung. Dabei geht es beispielsweise um die Pflege des Treppenhauses. Entweder die Mieter greifen selbst zu Besen und Wischeimer oder der Vermieter bestellt einen teuren Hausmeister-Service. Nicht immer aber geht es um Geld, weiß das Immobilienportal www.myimmo.de zu berichten. Ein weiteres sensibles Thema in vermieteten Objekten ist die Haustür. Hier geht es um die beste Lösung gegen Brandgefahr und Einbruchsgefahr.

Die geschlossene Haustür steht für mehr Sicherheit gegen Einbruch – aber auch für weniger Sicherheit im Brandfall

Einige Mieter fühlen sich nur dann sicher, wenn der Haupteingang ihres Gebäudes stets abgeschlossen ist. Nur so könnten ungebetene Gäste zuverlässig abgehalten werden. Die Gegenpartei macht jedoch auf die Gefahren einer verschlossenen Tür im Brandfall aufmerksam. Diese nämlich verhindert im Notfall eine reibungslose Flucht. Allein aus diesem Grund ist es nicht mit den Brandschutzbestimmungen vereinbar, die Eingangstür eines Mietshauses abzuschließen. Etwaige Klauseln in der Hausordnung sind ebenso unzulässig und gelten im Streitfall als nichtig.

Das Panikschloss in der Haustür löst das Sicherheitsproblem

Für einen guten Kompromiss hält der Verbraucherschutzverein den Einbau eines sogenannten Panikschlosses. Von innen können Außentüren, in denen ein solches Schloss verbaut ist, ohne Schlüssel geöffnet werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn sie abgeschlossen sind. Wer von außen in das Haus will, braucht jedoch grundsätzlich einen Schlüssel. Der Einbau eines solchen Schlosses bedeutet nur einen geringen finanziellen Aufwand. Dabei schützt es einerseits vor ungebetenen Gästen von außen. Andererseits versperrt es im Brandfall nicht den Weg. Alles in allem ist es ein guter Kompromiss, der alle Mietparteien zufrieden stellen sollte.

Quelle: Unister GmbH
Foto: Pixelio / Fotograf: Gabi Schoenemann