Elektroinstallation

Wann und warum ist ein Elektronotdienst erforderlich?

Haustechnik / Elektroinstallation:  Ohne Strom läuft fast gar nichts mehr in einem durchschnittlichen, zivilisierten Haushalt in Deutschland. Wenn also die Stromversorgung, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr gewährleistet ist, gibt es erhebliche Probleme. Dabei muss es nicht immer die große Katastrophe durch Sturm, Schnee oder Hochwasser sein, auch kleine Störungen können sich extrem auswirken.

 

Nun gibt es leider genug Zeitgenossen, die sich auch ohne entsprechendes Wissen an die Reparatur elektrischer Gerätschaften machen und damit die Unfallstatistiken beeinflussen. Im Jahr 2018 sind 3.827 Stromunfälle gemeldet worden. Grundsätzlich ist nur ein ausgebildeter Elektriker derjenige, der Schäden an elektrischen Leitungen und Geräten reparieren sollte.

Laut VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) entsprechen immer mehr im Internet verkaufte Billigprodukte nicht den europäischen Sicherheitsstandards. Gerade Produkte von Online-Bestellungen aus Asien genügen häufig den in Deutschland geltenden Normen und Standards nicht, was zu Fehlfunktionen, Kurzschlüssen und Sicherheitsproblemen führen kann. Auf diese Weise wird die Gefahr von Stromunfällen gesteigert. Beim Einkauf sollte man daher auf die Sicherheitszeichen und Siegel achten, die auch bei ausländischen Produkten erforderlich sind.

Neben diesen grundsätzlichen Vorsichtsmaßnahmen kann es trotzdem zu Stromausfällen aus verschiedenen Gründen kommen. Und wie es das Murphysche Gesetz will, fällt der Strom mitten in der Nacht, sonntags oder an Feiertagen aus, dann kann in der Regel nur ein Elektriker-Notdienst Abhilfe schaffen. Doch was sollte man bei einem solchen Notdienst beachten?

Ist es ein Fall für den Elektro-Notdienst oder nicht?

Grundsätzlich muss man nicht bei jedem Stromausfall einen Elektronotdienst anrufen. Das gilt insbesondere, wenn es einen generellen Stromausfall nach einem Gewitter, Unwetter oder Überschwemmungen gibt. Hier muss man einfach abwarten, bis der Strom wieder eingeschaltet ist. Ähnliches gilt natürlich auch, wenn wegen Bauarbeiten oder Reparaturen am Leitungssystem eine temporäre Abschaltung der Stromzufuhr erfolgt.

Bei allen anderen Gründen eines Stromausfalls sollte man zuerst überprüfen, ob die Hauptsicherung wegen Überlastung ausgelöst wurde. Wenn diese nach dem Wiedereinschalten noch nicht für den Stromfluss sorgt, dann ist allerdings die Beauftragung eines Elektronotdienstes erforderlich. Auf keinen Fall sollte man selbst Reparaturen an elektrischen Leitungen vornehmen.

Welche Kosten muss man einkalkulieren?

Wenn nun der Fall eingetreten ist, dass man den Elektronotdienst rufen muss, stellt sich natürlich die Frage nach den Kosten, die da auf einen zukommen können. Wie bei anderen Notdiensten auch variieren die Kosten bei den verschiedenen Anbietern. In jedem Fall sollte man einen ortsansässigen Elektriker beauftragen damit keine großen Anfahrtskosten berechnet werden. Der Stundensatz kann je nachdem ob die Beauftragung zur Tages- oder Nachtzeit oder sogar noch wichtiger an Feiertagen erfolgt, durchaus bis an die 200 EURO heranreichen. Transparente und faire Preise sollten allerdings die Regel sein, so wie man sie bei www.elektrojuenker.de findet.

Wer zahlt – Mieter oder Vermieter?

Diese Frage stellt sich nicht nur beim Beauftragen eines Elektronotdienstes. Grundsätzlich muss die Zahlungspflicht für Reparaturen im Mietvertrag vereinbart werden. Im Mietvertrag ist häufig eine Obergrenze für Bagatellschäden nicht nur für den Einzelfall sondern auch für ein komplettes Jahr festgelegt. Fehlt diese Vereinbarung, muss der Mieter gar nicht s bezahlen. Über die Höhe dieser Höchstgrenzen gibt es immer wieder Streit zwischen Vermietern und Mietern. Hier müssen die Gerichte entscheiden. Bei einer überzogen hohen Höchstgrenze ist der Mieter gar nicht mehr verpflichtet, zu zahlen. Das gilt auch, wenn keine Regelung im Mietvertrag getroffen wurde.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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