Der Energieausweis ist ab 2027 auch ein Sanierungsfahrplan
Energieausweis: Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Er informiert über die energetische Qualität und zeigt erste Modernisierungsmöglichkeiten auf. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden die Vorgaben erweitert.
Was ändert sich zum 1. Januar 2027?
Ein gültiger Energieausweis ist künftig nicht nur beim Verkauf und bei neuen Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen erforderlich, sondern auch bei deren Verlängerung. Ist bereits ein gültiger Ausweis vorhanden, muss kein neuer erstellt werden. Neue Ausweise enthalten mehr Informationen. Primär- und Endenergie werden flächenbezogen und als Gesamtwerte ausgewiesen. Hinzu kommen Treibhausgasemissionen sowie Angaben zur am Gebäude erzeugten erneuerbaren Energie, zum Hauptenergieträger und zur Art der Energiequelle. Verbrauchsausweise dürfen ab 2027 grundsätzlich nur noch für reine Wohngebäude ausgestellt werden.
Der Verbrauch ist nach Energieträgern getrennt und jährlich über zwei Jahre zu erfassen. Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Für Nichtwohngebäude ist künftig grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Vor 2027 ausgestellte, weiterhin gültige Ausweise werden nicht automatisch ungültig. Verstöße, etwa eine unterlassene Vorlage, unrichtige Daten oder fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Warum ist der Bedarfsausweis aussagekräftiger?
Der Bedarfsausweis ist in der Regel aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, weil er stärker die energetische Qualität des Gebäudes selbst bewertet und weniger vom Verhalten der Bewohner abhängt.
Beim Bedarfsausweis werden unter anderem Dämmung, Fenster, Außenwände, Dach, Heizungsanlage und Gebäudegeometrie berücksichtigt. Daraus wird rechnerisch ermittelt, wie viel Energie das Gebäude unter standardisierten Bedingungen benötigt. Dadurch lassen sich verschiedene Gebäude besser miteinander vergleichen.
Der Verbrauchsausweis basiert dagegen hauptsächlich auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Dieser hängt stark vom Nutzerverhalten ab: Eine Person heizt vielleicht nur auf 19 °C und ist häufig unterwegs, während eine andere Familie 23 °C bevorzugt und viel Warmwasser verbraucht. Dasselbe Gebäude kann deshalb je nach Bewohner einen deutlich unterschiedlichen Verbrauch aufweisen.
Kurz gesagt:
Bedarfsausweis = „Wie energieeffizient ist das Gebäude?“
Verbrauchsausweis = „Wie viel Energie haben die bisherigen Bewohner tatsächlich verbraucht?“
Deshalb eignet sich der Bedarfsausweis besonders gut, um die Bausubstanz und energetische Qualität eines Hauses objektiver einzuschätzen und mögliche Sanierungsmaßnahmen abzuleiten.
Wo gibt es Unterstützung?
Das ETC berät zu Energieausweisen, Sanierungen und Förderungen, entwickelt Modernisierungskonzepte und führt Luftdichtheitsmessungen durch. Bei größeren Vorhaben kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll sein. Er zeigt geeignete Maßnahmen und deren sinnvolle Reihenfolge. „Welche Schritte wann umgesetzt werden, entscheiden die Eigentümer selbst“, so Kreibich. Die Beratung wird mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars bezuschusst, maximal mit 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 850 Euro für Mehrfamilienhäuser. „Eine gute und neutrale Energieberatung im Rahmen des iSFP kostet für ein Einfamilienhaus erfahrungsgemäß 2.500 bis 3.000 Euro“, erläutert Jennifer Kreibich. Es lohne sich langfristig, auf einen örtlichen Spezialisten zu setzen, der nach der Beratung auch die Umsetzung der Sanierung begleitet.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine von einem qualifizierten Energieberater erstellte Schritt-für-Schritt-Planung für die energetische Sanierung eines Gebäudes. Dabei wird zunächst der aktuelle energetische Zustand des Hauses untersucht – zum Beispiel Dach, Außenwände, Fenster, Heizung und Warmwasserbereitung. Anschließend zeigt der iSFP, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden können und welche Energieeinsparungen dadurch ungefähr möglich sind.
Typischerweise enthält er Maßnahmen wie:
- Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Türen
- Erneuerung bzw. Optimierung der Heizungsanlage
- Lüftungsmaßnahmen
- sinnvolle Kombination und zeitliche Reihenfolge der Maßnahmen
Wichtig: Der iSFP verpflichtet Sie nicht, alle vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Er dient vor allem als langfristiger Plan, beispielsweise wenn Sie ein Haus über mehrere Jahre Stück für Stück modernisieren möchten.
Außerdem kann ein iSFP bei bestimmten BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen finanziell interessant sein: Wird eine im iSFP vorgesehene Maßnahme umgesetzt und sind die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt, kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus gewährt werden.
Quelle: ETC Energie und Thermografie Centrum Hamburg / Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: djd/ ETC
