Der Energie-Verbrauchsausweis – Wann wird er benötigt?
Energieausweis: Wer heute eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, kommt am Energieausweis nicht mehr vorbei. Seit mehreren Jahren ist er gesetzlich vorgeschrieben und gibt Interessenten einen transparenten Überblick darüber, wie viel Energie ein Gebäude benötigt – und wie effizient es mit seinen Ressourcen umgeht. Besonders der Energie-Verbrauchsausweis, eine der beiden Ausweisvarianten, spielt in der Praxis eine wichtige Rolle, weil er sich auf real gemessene Energiewerte stützt. Doch was genau bedeutet das, welche Informationen müssen dafür vorliegen und wie wird der Verbrauch berechnet? Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, wie wichtig dieser Nachweis für Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien geworden ist.
Ein Ausweis für Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien
Grundsätzlich unterscheidet man bei Energieausweisen zwischen Wohngebäuden und gewerblich genutzten Immobilien. Während bei Wohnhäusern vor allem die Heizenergie und Warmwasserbereitung im Fokus stehen, spielen bei Gewerbeobjekten häufig zusätzliche Faktoren eine Rolle – etwa der Einfluss von Maschinen, Serveranlagen, Produktionsräumen oder Kühlhäusern. Dennoch beruhen beide Varianten auf einem ähnlichen Prinzip: dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, der als Grundlage für den Verbrauchsausweis dient. Dieser historische Verbrauch ermöglicht eine realistische Einschätzung, wie energiehungrig ein Gebäude im normalen Betrieb ist.
Zur Ausstellung eines Energieausweises benötigt der Aussteller Fotos (eine Außenansicht und Innenansichten) vom Gebäude. Der Ausweis kann auch online erstellt werden. Hier können Sie den Verbrauchsausweis online bestellen!
Wann ein Energie-Verbrauchsausweis erforderlich wird
Es gibt verschiedene Anlässe, bei denen ein Verbrauchsausweis erforderlich ist. Der wichtigste ist der Immobilienverkauf, denn Kaufinteressenten möchten wissen, welche Energiekosten sie künftig erwarten. Auch bei der Vermietung von Wohnungen oder Gewerberäumen muss der Energieausweis vorgelegt werden, damit Mieter eine klare Entscheidungsgrundlage erhalten. Selbst bei umfangreichen Sanierungen, Modernisierungen und Erweiterungen kann es sinnvoll sein, einen neuen Ausweis zu erstellen, um die Verbesserungen energetisch nachzuweisen. Letztendlich dient der Energie-Verbrauchsausweis immer der Transparenz – sowohl für Eigentümer als auch für zukünftige Nutzer.
Welche Gebäudeinformationen benötigt werden
Damit ein Energie-Verbrauchsausweis erstellt werden kann, müssen zahlreiche Informationen bereitgestellt werden. Diese betreffen sowohl die baulichen Eigenschaften des Gebäudes als auch die technischen Anlagen.
Neben den Angaben über Baujahr und Wohnfläche sind die Angaben über den Gebäudetyp relevant. Es ist schon ein Unterschied, ob es sich um ein freistehendes Haus, Reihenhaus, oder Doppelhaus handelt.
Erneuerbare Energien
Zu Beginn wird erfasst, ob und welche erneuerbaren Energien genutzt werden und auf welche Weise sie zum Einsatz kommen. Das kann eine Solaranlage sein, die Warmwasser unterstützt, eine Wärmepumpe, die Heizenergie erzeugt, oder eine Holzpelletheizung, die einen nachwachsenden Rohstoff nutzt. Entscheidend ist immer die tatsächliche Verwendung: Wird Sonnenenergie ausschließlich für Warmwasser genutzt oder zusätzlich zur Heizung? Wird Biomasse als Hauptenergieträger eingesetzt oder nur ergänzend?
Gebäudebestandteile
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Grundbestandteile des Gebäudes: das Dach, der Keller, die Fenster und alle relevanten Bereiche der Gebäudehülle. Wie gut ein Dach gedämmt ist, entscheidet maßgeblich über die Energieverluste nach oben. Der Keller wiederum beeinflusst die Wärmeverluste im unteren Bereich des Hauses, vor allem wenn er unbeheizt ist.
Fenster sind oft eine Schwachstelle, wenn sie veraltet sind oder keine ausreichende Isolierverglasung besitzen. Es ist auch von Bedeutung, welche Fenster eingesetzt sind: Holzfenster, Aluminiumfenster, Kunststofffenster und welche Verglasung vorhanden ist. Die einfache Verglasung, Isolierverglasung, Doppelverglasung, Dreifachverglasung und Wärmedämmglas stehen zur Auswahl.
Je besser die Gebäudehülle insgesamt gedämmt ist, desto niedriger fällt der Energieverbrauch aus – und desto besser schneidet ein Gebäude im Ausweis ab.
Zentral ist außerdem die Heizungsanlage. Hierzu werden das Baujahr, der allgemeine Zustand und vor allem der Energieträger erfasst: Gas, Öl, Fernwärme, Holzpellets oder erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen. Auch die Dämmung der Heizungsrohre spielt eine Rolle, denn schlecht gedämmte Verteilleitungen verursachen unnötige Wärmeverluste. Speicheranlagen, ihre Größe und ihre Ausführung (z. B. Pufferspeicher, Warmwasserspeicher) fließen ebenfalls in die Gesamtbewertung ein.
Die Warmwasseranlage wird ebenso dokumentiert. Sie kann getrennt oder kombiniert mit der Heizung betrieben werden. Angaben zu Typ, Baujahr und Energiequelle sind dabei unerlässlich. Moderne Anlagen, die Warmwasser effizient erzeugen, wirken sich positiv auf den Energieverbrauch aus.
Wenn eine Lüftungsanlage oder Klimaanlage vorhanden ist, wird auch sie berücksichtigt. Vor allem bei Gewerbeimmobilien spielt die Gebäudekühlung eine wichtige Rolle, da sie erhebliche Energiemengen verbrauchen kann.
Verbrauchsdaten – die Grundlage des Ausweises
Der Energie-Verbrauchsausweis basiert nicht auf theoretischen Berechnungen, sondern auf den tatsächlichen Energieverbrauchswerten der letzten drei Jahre. Diese Daten werden aus Heizkostenabrechnungen, Energielieferungen und Zählerständen gewonnen. Die Werte müssen klimabereinigt werden – das bedeutet, dass besonders kalte oder warme Jahre statistisch ausgeglichen werden, um vergleichbare Ergebnisse zu ermöglichen. Der tatsächliche Verbrauch macht den Ausweis besonders praxisnah, da er realistische Energiekosten für zukünftige Bewohner oder Mieter widerspiegelt.
Beispiel einer Verbrauchsberechnung
Nehmen wir ein typisches Einfamilienhaus mit Gasheizung. Der jährliche Gasverbrauch betrug in den letzten drei Jahren 18.000, 16.500 und 17.200 kWh. Diese Werte werden gemittelt und klimabereinigt. Der durchschnittliche Verbrauch liegt bei rund 17.200 kWh. Dieser Wert wird anschließend auf die Gebäudenutzfläche umgerechnet, sodass ein Kennwert entsteht – beispielsweise 130 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Kennwert dient als Grundlage für die Energieeffizienzklasse, die im Energieausweis angegeben wird. Je niedriger der Wert, desto besser die Einstufung.

FAQ – Häufige Fragen zum Energie-Verbrauchsausweis
Wann benötige ich einen Verbrauchsausweis?
Immer dann, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Auch bei Besichtigungen muss der Ausweis vorliegen.
Gilt der Verbrauchsausweis auch für Gewerbeimmobilien?
Ja, auch dort wird er genutzt – allerdings können zusätzliche Daten erforderlich sein, etwa zur Kühlung oder maschinellen Anlagen.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf realem Energieverbrauch, der Bedarfsausweis dagegen auf einer rechnerischen Gebäudebewertung.
Kann ich den Verbrauchsausweis selbst erstellen?
Nein, er muss von einem zertifizierten Energieberater oder befugten Aussteller ausgestellt werden.
Quelle und Grafik: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixelio/ fotoART by Thommy Weiss
