• Start
  • Immobilien
  • Umzug
  • Reibungslose Wohnungsbesichtigung mit stressfreiem Wohnungswechsel: das gilt es während der Corona-Krise zu beachten

Umzug

Reibungslose Wohnungsbesichtigung mit stressfreiem Wohnungswechsel: das gilt es während der Corona-Krise zu beachten

Umzug:  Wäre ein Umzug in einer Großstadt wie Berlin nicht schon stressig genug, kommt nun auch noch die Corona-Pandemie daher. Diese verlangt von uns allen viel ab und fordert uns täglich wachsam zu sein, damit wir uns und unsere Mitmenschen bestmöglich vor einer Ansteckung schützen. Daher gelten in diesen Zeiten auch während Wohnungsbesichtigungen und während einem Umzug zum Wohnungswechsel besondere Regeln und Hygienevorschriften. Wie Ihr Umzug dennoch möglichst stressfrei und reibungslos abläuft, sollten einige Vorbereitungen und Tipps beachtet werden.

 

Wohnungsbesichtigung während der Corona-Krise

Trotz der aktuell angespannten Lage durch Corona und den damit einhergehenden Verwerfungen in Wirtschaft und den bundesweit beschlossenen Kontaktbeschränkungen bleiben Wohnungen gerade in Ballungszentren wie Berlin weiterhin gefragt. Abgesehen davon bietet der Berliner Immobilienmarkt weiterhin viele Angebote, auch für Mieter. Für Anbieter und Wohnungsinteressenten sollten während der Wohnungsbesichtigung allerdings die geltenden Hygieneregeln beachten. So sollte die Wohnungsbesichtigung wenn möglich als Einzelbesichtigung stattfinden. Bilder von Massenbesichtigungen, bei denen die Interessenten bis ins Treppenhaus stehen, wie man sie gerade aus Berlin kennt, sind zu vermeiden. Während der Besichtigung sollte immer der Sicherheitsabstand von 1,5 m gewahrt werden. Zudem sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden und auf den sonst obligatorischen Handschlag verzichtet werden.

Wohnungsinteressenten und Makler sollten zudem möglichst nichts in der Wohnung berühren. Zum Schutz vor Corona sollten die Hände vor und nach der Besichtigung mit Desinfektionsmittel behandelt werden. Übliche Dokumente für den Wohnungswechsel wie eine Selbstauskunft, Kopien der Lohnabrechnung oder sonstige Nachweise sollten wenn möglich digital ausgetauscht werden.

Umzugsplanung: Wahl des richtigen Umzugsunternehmens für den Wohnungswechsel in Berlin

Zu einer vorausschauenden Umzugsplanung gehört unter anderem, sich bei allen wichtigen Institutionen umzumelden. So sollte die neue Adresse dem Arbeitgeber, Schulen, Versicherungen, Banken, Strom- und Telekommunikationsanbietern sowie sonstigen Vereinen mitgeteilt werden. Auch ein Nachsendeauftrag der Post sollte schon vor dem Umzug entsprechend eingerichtet werden. Geht es an die Wahl eines seriösen Umzugsunternehmens, dann sollten Sie hierbei darauf achten, dass Sie nicht mit irgendwelchen Lockangeboten geködert werden. Seriöse Umzugsunternehmen fragen genau, was es zu transportieren gibt, in welchem Stock geladen bzw. entladen wird und wie der Umfang der Tätigkeiten auszusehen hat. Dazu sollten Sie den Umzugsunternehmen, wenn möglich Bilder der Möbel aus der bestehenden Wohnung zukommen lassen. Mithilfe der Bilder können die erfahrenen Umzugshelfer das zu transportierende Ladevolumen sowie mögliche Demontage- und Montagearbeiten grob abschätzen. Im Zweifel wird ein Mitarbeiter des Umzugsunternehmens persönlich vorstellig werden und sich die Situation vor Ort anschauen.

Umzug während Corona in Berlin

Corona und der damit verbundene harte Lockdown im Frühjahr 2020 sowie der Teil-Lockdown im Herbstquartal 2020 haben das öffentliche Leben weitestgehend zum Stillstand gebracht. Wer derzeit seine Wohnung wechseln möchte, der hat auch hier mit besonderen Bedingungen zu kämpfen. Gerade wenn Sie den Wohnungswechsel schon lange geplant haben und ein Aufschub sowieso nicht mehr möglich ist, gilt es Zähne zusammenbeißen und durch. Denn ein Umzug ist auch während Corona noch möglich. Wer den Umzug während Corona auf eigene Faust durchführen möchte, der darf sich nur noch von einem weiteren Hausstand helfen lassen. Wird ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt, was gerade in einer Metropole wie Berlin Sinn macht, dann dürfen neben dem Umzugsunternehmen keine weiteren Umzugshelfer aus einem anderen Hausstand mehr helfen. Zudem gilt für die Personen aus der Wohnung sowie die Mitarbeiter des Umzugsunternehmens eine Maskenpflicht . Während des Umzugs sollten zudem stets die 1,5 m Sicherheitsabstand gewahrt werden. Mögliche Kontaktflächen sollten zudem von Zeit zu Zeit desinfiziert werden.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Unsplash / CCO Public Domain / Francesca Tosolini