Baufinanzierung

Baukindergeld: Ein wichtiger Baustein der Baufinanzierung

Baustein der Baufinanzierung Baufinanzierung:  Seit dem 18.09.2018 können Familien mit Kindern das von der Bundesregierung initiierte Baukindergeld beantragen. Mehr als 135.000 Förderanträge liegen der mit der Förderzusage und Abwicklung beauftragten KfW nach bisherigem Stand bereits vor. Der Kauf des neuen Eigenheims oder der Bau der Wunschimmobilie wird durch das Baukindergeld pro Kind und Jahr mit 1.200 € über einen Förderzeitraum von maximal 10 Jahren unterstützt.

 

Förderung von Familien mit Kindern

Familien mit einem Kind können somit beim Wohneigentumserwerb von einem Zuschuss von insgesamt 12.000 € profitieren. Bei zwei Kindern erhöht sich das Baukindergeld auf insgesamt 24.000 €. Je weiteres Kind sind nochmals bis zu 12.000 € im Zeitraum von 10 Jahren als finanzielle Unterstützung der Baufinanzierung vorgesehen.

Baukindergeld für Eltern

Eltern, die ab dem 1. Januar 2018 einen Bauvertrag bzw. eine Baugenehmigung für eine erstmalig zu erwerbende und selbstgenutzte Immobilie abgeschlossen haben, können das Baukindergeld beantragen. Dieser Antrag kann direkt über das Zuschussportal der KfW vorgenommen werden.

Sie sind anspruchsberechtigt, wenn Sie:

• (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind.
• Sie kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben.
• In Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Berechtigung auf Kindergeldbezug vorliegt.
• Ihr zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiteres Kind nicht überschreitet.

Wichtige weitere Hilfestellungen, Wissen, Infos und Tipps zum Thema erhalten Sie zudem auch über unabhängige und renommierte Baufinanzierungsportale wie nist.de. Neben den Vorteilen des Baukindergeldes werden Sie hier von ausgewiesenen Baufinanzierungsexperten über alle Fragen rund um die Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie beraten.

Einfache Beantragung online

Sind Sie nach den oben genannten Kriterien anspruchsberechtigt, können Eltern das Baukindergeld problemlos, direkt und in digitaler Form über das Zuschussportal der KfW selbst vornehmen. Achten Sie jedoch dabei darauf, dass bestimmte Antragsfristen unbedingt eingehalten werden müssen. So sollte Ihr Antrag auf Baukindergeld spätestens 6 Monate nach Einzug in Ihre Immobilie bzw. in Ihr Wohneigentum bei der KfW eingegangen sein. Für die elektronisch übermittelbare Antragstellung benötigen Sie Ihre Einkommenssteuerbescheide (und die Ihres Ehe- oder Lebenspartners, der im gleichen Haushalt lebt) – und das für die beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung. Hinzu kommt der Grundbucheintrag bzw. Grundbuchauszug als wichtiger Nachweis über den Eigentumserwerb und die Meldebestätigung Ihrer Gemeinde. Diese dient dazu, die geförderte Wohnimmobilie als Ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz und ebenso den gemeinsamen Wohnsitz der im Antrag angegebenen Kinder sowie Ihres Ehe-oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft zu belegen.

Kombination mit anderen Förderungen

Gut zu wissen: die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist selbstverständlich auch bei einer Auszahlung des Baukindergeldes grundsätzlich möglich. Auch hier bietet u.a. die KfW zahlreiche Kredite, Zulagen und Zuschüsse, die Ihnen den Eigentumserwerb entscheidend erleichtern können.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Fotos: steidi/clipdealer.de