Donnerstag, 24. Mai 2012

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Bauen vor dem Bauen Die eigenen Vorstellungen vom Hausbau und die der Bauaufsichtsbehörden unter einen Hut bringen
Bauen / Vor dem Bauen / Grundstück: Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, ob die grundsätzlichen Überlegungen, die Sie angestellt haben, um ein Haus zu bauen, auch bauordnungsrechtlich für das ausgesuchte Baugrundstück umgesetzt werden können. Dazu müssen Sie in den Bebauungsplan und/ oder den Flächennutzungsplan Einsicht nehmen.




In diesen Plänen steht nämlich, was Sie auf dem jeweiligen Grundstück bauen dürfen. Da ist genau festgelegt, ob Sie ein Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Reihenhaus bauen können. Ferner erfahren Sie dort, welche Form das Dach haben muss, wie groß die überbaute Fläche sein darf und wie viele Geschosse Sie bauen dürfen.

Tipp:

Schauen Sie sich die Pläne genauestens an, bevor Sie das Grundstück kaufen. Die Pläne liegen in der Gemeindeverwaltung aus und können von jedem Berechtigten eingesehen werden. Ihre Berechtigung ergibt sich aus der Tatsache, dass Sie ein Haus bauen wollen und an dem betreffenden Grundstück interessiert sind.

Zusätzliche Informationen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks erhalten Sie in unserem Ratgeber Grundstückskauf.

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