Die Darlehensform des Forward- Darlehens gibt es erst seit gut 10 Jahren. Der Grundgedanke dieses auch für die Baufinanzierung einzusetzenden Darlehens ist, sich gegenwärtig niedrige Zinsen für eine zukünftig fällig werdende Umschuldung oder für ein in absehbarer Zeit geplantes Neubauvorhaben langfristig zu sichern, also die niedrigen Zinsen von heute für eine Fälligkeit von morgen oder übermorgen gegen einen geringen Zinsaufschlag zu nutzen.
Gründe für den Abschluß eines Forward-Darlehens
Der Abschluß des Forward-Darlehens hat immer einen spekulativen Charakter. Man spekuliert bei Abschluß des Darlehensvertrages darauf, daß die Zinsen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme allgemein höher sind, als im gegenwärtigen Zeitpunkt. Dafür gibt es statistische Anhaltswerte, die eine Spekulation sicherer machen können.
Ein Beispiel dafür ist die Zinsentwicklung in der Vergangenheit. In den Jahren von 1980 bis 2002 lag der Durchschnittszinssatz für Baufinanzierungen mit 10jähriger Zinsfestschreibung bei 7,85 %, während wir gegenwärtig für derartige Baufinanzierungen nur ca. 5,0 % Zinsen zu zahlen haben. Es lohnt sich also in der gegenwärtigen Situation diese Konditionen, selbst unter Hinzurechnung des Forward- Aufschlags bis zu drei Jahre im Voraus zu vereinbaren.
Da sich die Zinskurve für Baufinanzierungen zur Zeit in einem absoluten Tal befindet und die meisten Experten einen mittelfristig mehr oder weniger deutlichen Anstieg der Zinsen prognostizieren, sind die Chancen eines Forward- Darlehens heute besser, als die möglichen Risiken.
Von der Klassifizierung her ist das Forward- Darlehen eigentlich meist ein typisches Annuitätendarlehen, für das allerdings einige besondere Vereinbarungen getroffen werden müssen.
Die Forward-Periode
Die erste Sondervereinbarung betrifft die Vorlaufzeit des Forward- Darlehens, die sogenannte Forward- Periode. Sie bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluß mit der Festlegung der Zinshöhe und der tatsächlichen Inanspruchnahme der Baufinanzierung. Dieser Zeitraum kann zwischen wenigen Monaten bis zu 5 Jahren dauern. Je länger der Zeitraum gewählt wird, desto höher wird der Zinsaufschlag sein, denn die Zinssicherheit des Forward- Darlehens muß der Kreditnehmer natürlich bezahlen.
Zinssätze für Forward-Darlehen
Der Zinssatz für Forward-Darlehen wird aus dem aktuellen Zinssatz entsprechend der jeweiligen Festschreibungsfrist und einem sogenannten Forward- Aufschlag gebildet.
Die Höhe des Forward-Aufschlags ist nach der Laufzeit des Forward-Darlehens gestaffelt, wobei eine kurze Festschreibungsfrist von 5 Jahren einen höheren Aufschlag erfordert, als eine längerfristige Zinsfestschreibung von 10 oder mehr Jahren.
Bei einer 5 jährigen Zinsfestschreibung beträgt der Forward-Aufschlag derzeit (März 2008) durchschnittlich 0,04 % pro Monat, bei 10 jähriger Zinsfestschreibung liegt er bei 0,03 % pro Monat.
Ein Forward-Darlehen mit 5 jähriger Zinsfestschreibungsfrist, das am 1.4. 2008 bewilligt wird und am 1.4.2010 ausgezahlt werden soll kostet also (24 x 0,04) 0,96 % mehr Zinsen, als eine heute ausgezahlte Baufinanzierung. Bei 10 jähriger Zinsfestschreibung liegt der Forward-Aufschlag bei (24 x 0,03) 0,72%.
Wie teuer ein Forward-Darlehen zur Zeit für Sie ist, können Sie durch Hinzurechnung der obigen Forward-Aufschläge auf die aktuellen Konditionen hier in Erfahrung bringen.
Wozu können Forward-Darlehen eingesetzt werden und was ist dabei zu beachten?
Forward-Darlehen können zu allen Baufinanzierungs- und Umschuldungszwecken eingesetzt werden, sofern der jeweilige Kredit grundbuchlich abgesichert ist.
Die Mindest- Darlehenshöhe liegt in aller Regel bei 50.000 €. Tilgung und Tilgungsaussetzung sind im Rahmen der üblichen Bedingungen für Baufinanzierungen möglich.
Risiken der Forward-Darlehen
Wer sich in den vergangenen Jahren für ein Forward-Darlehen entschieden hatte, muß heute erkennen, daß die Zinsen nicht gestiegen sind, der Forward-Aufschlag hat seine Baufinanzierung verteuert, wenn auch auf einem niedrigen Niveau.
Ein Forward-Darlehen muß abgenommen werden, auch wenn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme ein allgemein günstigerer Zinssatz auf dem Markt angeboten wird, ansonsten droht eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, die eine erhebliche Summe ausmachen kann.
Besonders unangenehm für den Darlehensnehmer wird es, wenn die Immobile, für die das Forward-Darlehen gedacht war, vor Inkrafttreten des Darlehensvertrages verkauft werden muß. In diesem Fall muß der Darlehensnehmer für das alte Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und für das Forward-Darlehen wird eine Nichtabnahme-Entschädigung fällig.
Achtung! Rechnen Sie genau! Forward-Darlehen – ja oder nein!
Wenn die Zinsbindung für Ihre Baufinanzierung in den nächsten 12 bis 18 Monaten endet, kann meist auch ein normales Darlehen eine gute oder sogar bessere Alternative sein. Einzelne Finanzierungsinstitute verlangen teilweise für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten keine Bereitstellungszinsen. Die aktuellen Konditionen können somit ohne einen Forward-Aufschlag zumindest bis zu 12 Monaten gesichert werden. Selbst die üblichen Bereitstellungszinsen von 0,25% pro Monat können rechnerisch günstiger für Sie sein, als ein Forward-Darlehen, bei dem ja der Forward- Aufschlag für die gesamte Laufzeit des Darlehens zu zahlen ist. Aktuelle Konditionen inklusive der Angebote für Forward-Darlehen können Sie hier erhalten.
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