Förderung der LänderFür die öffentliche Förderung des Haus- und Wohnungsbaus in den Bundesländern sind unterschiedliche Anlaufstellen und Institutionen eingerichtet worden. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern zuständigen Institute und Behörden mit den Kontaktadressen. Einige Bundesländer haben mittlerweile die Förderung von privatem Haus- und Wohnungsbau komplett eingestellt. Hierzu gehören die Länder Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In Rheinland-Pfalz sind nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten vorhanden.Baden-Württemberg In Baden- Württemberg ist das Landeswohnraumförderungsprogramm mit den landesweit geltenden Vorschriften für die Hausbauförderung geschaffen worden. Die vollständige Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2008 sind im "Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg" vom 27.12.2007 (Nr. 12), S. 692 ff. veröffentlicht worden. Ansprechpartner und zuständig für die Förderung sind die Wohnungsbauförderungsstellen der Landratsämter und der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Daneben gibt Ihnen auch die Landeskreditbank Auskunft. Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, Info-Telefon: 01801/150-333 Fax: 0721/150-1110, Bayern Auch in Bayern sind die Bewilligungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten für die Förderung des Haus- und Wohnungsbaus zuständig. Auskünfte können Sie auch bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München, Tel: 089/2192-02, erhalten. Berlin Berlin hat die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum für Privatpersonen durch Öffentliche Mittel des Landes Berlin bereits im Jahr 2004 eingestellt. Davon sind sowohl Neubau und Ersterwerb als auch den Erwerb von vorhandenem Wohnraum aus dem Bestand und die Neuschaffung von Wohnraum durch Um- oder Ausbau betroffen. Brandenburg In Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg für die Vergabe der öffentlichen Mittel zuständig. InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, Info-Telefon: 0331/660-1322, Fax: 0331/6601491 Bremen Auch das Land Bremen hat die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum für Privatpersonen durch Landesmittel zum Ende des Jahres 2007 bis auf weiteres eingestellt. Das betrifft auch hier alle möglichen Formen, also sowohl Neubau und Ersterwerb als auch den Erwerb von vorhandenem Wohnraum aus dem Bestand und die Neuschaffung von Wohnraum durch Um- oder Ausbau. Hamburg In Hamburg sind die Obergrenzen der zugrunde liegenden Einkommen erheblich angehoben worden. Berechtigt ist hier grundsätzlich jeder, der die Einkommensgrenze des Wohnraumförderungsgesetzes um nicht mehr als 70 % überschreitet. Zuständig für die Förderung des Haus- und Wohnungsbaus in Hamburg ist die Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt, Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg, Tel: 040/24846-480 Hessen In Hessen finden Sie die Ansprechpartner für die Haus- und Wohnungsbauförderung in den Wohnungsbauförderstellen der Landratsämter und Stadtverwaltungen. Generelle Auskünfte erhalten Sie auch bei der früheren Landestreuhandstelle, der jetzigen LTH- Bank Strahlenbergerstraße 11, 63067 Offenbach, Info-Hotline: 069/9132-5559 Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bis auf weiteres auch keinerlei öffentliche Förderung für den Haus- und Wohnungsbau und den Erwerb von vorhandenem Wohnraum aus dem Bestand und die Neuschaffung von Wohnraum durch Um- oder Ausbau. Niedersachsen In Niedersachsen sind die Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise, Städte und Gemeinden zuständig für die Förderung des Haus- und Wohnungsbaus. Grundlegende Auskünfte erhalten Sie auch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank Günther-Wagner-Allee 12 - 14 30177 Hannover Tel: 0511/30031-313 Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen sind die Ämter für Wohnungswesen mit den Bewilligungsbehörden bei den Stadt- und Kreisverwaltungen für die Förderung von Haus- und Wohnungsbau zuständig. Weitergehende grundsätzliche Informationen erhalten Sie auch bei der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen innerhalb der NRW-Bank . Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Tel: 0211/91741-7640 und –7647 Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz hat die direkte Förderung 2008 eingestellt und vergibt jetzt nur noch Zinsgarantien. Die Bestimmungen sind gegenwärtig (März 2008) in der Überarbeitung. Auskünfte erteilen die Stadt- und Kreisverwaltungen und die Verwaltungen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden. Auskunft einholen können Sie auch bei der Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz, Löwenhofstraße, 55116 Mainz, Postanschrift: 55098 Mainz, Tel: 06131/13-3006, Fax: 06131/133034, Saarland Im Saarland ist die SIKB, die Saarländische Investitionskreditbank AG für die öffentliche Förderung von Haus- und Wohnungsbau zuständig. Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, Hotline Wohnungsbau: 0180/5730330 Sachsen Die Sächsische Aufbaubank hat die öffentliche Förderung von Haus und Wohnungsbau im Herbst 2007 eingestellt. Seitdem gibt es in Sachsen kein allgemeines Förderprogramm für Neubau/Ersterwerb, Bestandserwerb oder Ausbau, Umbau und Erweiterung im Haus- und Wohnungsbau mehr. Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt ist die Investitionsbank der Ansprechpartner und Annahmestelle für die Förderung von Haus- und Wohnungsbau. Investitionsbank Sachsen-Anhalt Abteilung Immobilienförderung Domplatz 12 39104 Magdeburg Gebührenfreie Hotline: 0800/5600846 Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein die Federführung für die Förderung von Haus- und Wohnungsbau übernommen. Investitionsbank Schleswig-Holstein Fleethörn 29-31 24103 Kiel Tel: 0431/9905-0 Thüringen In Thüringen sind die Wohnungsbauförderstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig für die Förderung von Haus- und Wohnungsbau. Grundlegende Auskünfte können Sie auch bei der Thüringer Aufbaubank erhalten. Thüringer Aufbaubank (TAB) Gorkistraße 9 (S-Finanzzentrum) 99084 Erfurt Tel: 0361/7447-123 Fax: 0361/7447-559 |
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