Eigenmittel

Die Eigenmittel für die Baufinanzierung setzen sich zusammen aus den flüssigen oder flüssig zu machenden Barmitteln, den Eigenleistungen und gegebenenfalls den Verwandten- und / oder Arbeitgeberdarlehen.

Flüssige Mittel sind alle Vermögensgegenstände, die Sie zur Verwendung beim Hausbau für Ihre Baufinanzierung „flüssig" machen können.


Eine Checkliste zur vollständigen Erfassung dieser Mittel finden Sie in unserem Bereich Checklisten.


Zu den flüssigen Mitteln gehören sofort zur Verfügung stehende Finanzierungsmittel wie

BARGELD, KONTOGUTHABEN, SPARGUTHABEN, PRÄMIENSPARGUTHABEN, BAUSPARGUTHABEN, RÜCKKAUFSWERT LEBENSVERSICHERUNG

Vor dem Einsatz als Eigenmittel für die Baufinanzierung noch zu veräußernde Wertpapier wie

AKTIEN, FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

Durch Beleihung in die Baufinanzierung einzubringende Immobilien, wie

UNBELASTETES GRUNDSTÜCK, UNBELASTETE IMMOBILIE

Durch den Verkaufserlös als Eigenmittel für die Baufinanzierung einzusetzen sind

WERTVOLLE SAMMLUNGEN, GOLD, EDELSTEINE

Im Prinzip auch Fremdmittel, jedoch von Bankenseite, da wenn überhaupt, nachrangig abgesicherte Darlehen, als Eigenmittel anerkannt, wie

VERWANDTENDARLEHEN, ARBEITGEBERDARLEHEN

Vor dem Einsatz als Eigenmittel in der Baufinanzierung noch zu realisierende etwaige

ERBSCHAFTSANSPRÜCHE

Nicht zuletzt unter Beachtung der Anforderungen an Zeit und Arbeitsqualität einzubringende

EIGENLEISTUNGEN

Eigenleistungen sind im Finanzierungsplan mit dem Betrag anzusetzen, der für eine entsprechende Unternehmensleistung zu entrichten wäre. Es ist unbedingt darauf zu achten, daß die für die Erbringung der Eigenleistungen erforderlichen Materialien mitfinanziert werden. In den meisten Fällen wird der Gesamtbetrag des durch Eigenleistung zu erbringenden Gewerkes aus der Gesamtbausumme herausgenommen.

Mit unserer Checkliste können Sie die Eigenleistungen in den Griff bekommen.