Stellplatz

Zu jedem Hausbau gehört, daß auch ein Stellplatz für Kraftfahrzeuge und in manchen Gemeinden auch eine Abstellplatz für Fahrräder, eingerichtet wird. In welcher Form das geschieht, ist dem Bauherren meist selbst überlassen.

Der Stellplatz wird auch als Kraftfahrzeugeinstellplatz, PKW- Stellplatz oder PKW- Abstellplatz bezeichnet. Gemeint ist in allen Fällen die selbe Fläche auf dem Baugrundstück, auf der ein Auto abgestellt werden kann.


Unter Stellplatz ist daher eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf dem Baugrundstück zu verstehen. Die erforderliche Mindestanzahl an Stellplätzen für die vorhandene oder geplante Nutzung des Gebäudes ergibt sich aus den Stellplatzverordnungen und den jeweiligen Landesbauordnungen.

In den meisten Landesbauordnungen wird für ein Einfamilienwohnhaus ein Stellplatz für Kfz gefordert. Dieser Stellplatz kann jedoch auch als Garage oder Carport ausgeführt sein.

In einigen Landesbauordnungen ist eine Regelung auch für das Abstellen von Fahrrädern getroffen. Bei Einfamilienhäusern sind teilweise 1-4 Fahrradabstellplätze gefordert.

Bei Zweifamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern sind in der Regel 0,7 - 1 Stellplatz pro Wohnung, zuzüglich einer unterschiedlichen Anzahl an Besucherparkplätzen erforderlich.

Als Kraftfahrzeugeinstellplätze zählen alle nicht überdachten, jedoch ausreichend befestigten Flächen, die unmittelbar an die Straße grenzen. Der Stellplatz kann auch ganz oder teilweise mit Rasengittersteinen und -platten befestigt werden. Vorschriften über die Form und Ausführung der Befestigung des Stellplatzes gibt es in der Regel nicht.


Weitere Informationen rund um die Aussenanlagen beim Hausbau finden Sie auch in den Abschnitten:

Aussenanlagen
Garten, Wege,
Garage, Stellplatz, Carport,
Einfriedung
Zaun, Mauer, Hecke