Schallschutz

Schallschutz ist beim Hausbau ein Gebiet der Bauakustik und behandelt Probleme, die sich daraus ergeben, dass Personen in Gebäuden beim Wohnen, Schlafen und Arbeiten vor Geräuscheinwirkungen geschützt werden.


Für den Hausbau ist der bauliche Schallschutz die erste Maßnahme.

 

Mit baulichem Schallschutz ist gemeint, daß bauliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Übertragung des Schalls außer- oder innerhalb eines Gebäudes verringern oder verhindern.


Die Schallschutz-Maßnahmen müssen so beschaffen sein, dass Geräusche von gesundheitsschädigendem Ausmaß nicht in bewohnte oder genutzte Gebäude eindringen und auch umgekehrt, dass verhindert wird, dass diese Geräusche aus dem Gebäude in die Umgebung abgestrahlt werden können. Natürlich müssen beim Hausbau auch Maßnahmen ergriffen werden, die dafür sorgen, dass Schallübertragung innerhalb des Wohnhauses verhindert oder gemindert werden.

Gemäß den in den Landesgesetzen niedergelegten Landesbauordnungen müssen Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben. Diese Forderung der jeweiligen Landesbauordnungen an die Sicherheit beim Hausbau werden durch die als Technische Baubestimmung eingeführte Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" konkretisiert. Sie stellt die Anforderungsgrundlage für alle diejenigen dar, die an der Hausbau- Planung und -Ausführung beteiligt sind.

Wenn diese Vorschriften beim Hausbau beachtet werden, kann man davon ausgehen, dass der nach dem Bauordnungsrecht vorgeschriebene Mindestschallschutz eingehalten wird. Diese Anforderungen sollen den Menschen vor unzumutbaren Belästigungen durch Geräusche schützen.

Lärmverursacher im Gebäude sind hauptsächlich technische Anlagen wie Wasser- und Abwasseranlagen, Energieversorgungsanlagen, Heizung, Aufzug und Lüftungen. Maßnahmen beim Hausbau zur Verhinderung von Lärmproblemen durch die Haustechnik und damit Sicherheit im Bereich Schallschutz wird gewährleistet durch die Verwendung lärmarmer Anlagen.

Maßnahmen zum Luftschallschutz können auch durch ausreichend dimensionierte Decken, Wände und Türen erreicht werden.

Höheren Schallschutz erlangt man auch durch Körperschalldämmung, wie z.B. das Aufstellen von Waschmaschinen auf Schwingfüßen und in einer frühen Phase des Hausbaus durch schwingungsisolierende Befestigung von Armaturen und Rohrleitungen.

Im Rahmen der durchzuführenden Maßnahmen geht es insbesondere um Schallschutznachweise nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), die Anforderungen im Hausbau hinsichtlich der Gestaltung von Wänden, Decken, Außenbauteilen, Fenstern und Treppen, sowie Anforderungen für Küchen, Aufzüge und andere haustechnische Einrichtungen regelt.

Die bauakustische Prüfungen im Hausbau beziehen sich auf die Luftschalldämmung (LSM) und die Trittschalldämmung (TSM), die Geräusche von Armaturen der sanitären Installation, die Schalldämmung von Türen und Fenstern und auf Messungen an lufttechnischen Anlagen.

Luftschalldämmung

Luftschall entsteht durch Sprache und Musik und breitet sich in der Luft aus. Bei entsprechender Intensität kann der Schall jedoch Wände, Decken und Fußböden in Schwingungen versetzen und damit zu Körperschall werden. Dieser Körperschall kann jedoch in benachbarten Räumen wieder als Luftschall abgestrahlt werden.

Trittschalldämmung

Trittschall ist der Schall, der durch das Begehen der Fußböden und Treppen im Haus erzeugt wird. Dieser Schall strahlt in die unter den Böden liegenden Räume ab.

Die möglichen schalltechnischen Maßnahmen sind bereits in der Hausbau- Planung zu berücksichtigen. Schwimmender Estrich und elastische Bodenbeläge z.B. sind Maßnahmen, die eine schalltechnisch hervorragende Wirkung haben.

Auch eine körperschallgedämmte Einbauweise für die Sanitärleitungen und Armaturen kann die Schalldämmung positiv beeinflussen. Der Schallschutz im Badezimmer ist in unserem Ratgeber für das Badezimmer recht ausführlich dargestellt.