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Der Vermessungsingenieur

Jegliche Vermessung von Grundstücken, die in Zusammenhang mit dm Erwerb eines Grundstückes stehen, müssen von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder vom Katasteramt vorgenommen werden.





Die Haupttätigkeiten des Vermessungsingenieurs sind die Gebäudeabsteckung, die Gebäudeeinmessung und die Grenzfeststellung.

 
Bei einem noch nicht vermessenen Grundstück hat der Vermessungsingenieur die Aufgabe, das Grundstück auszumessen, was sinnigerweise einmessen genannt wird und die Grenzsteine einzusetzen, was man Abmarkung nennt.

Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muß der für den Baukörper vorgesehene und von der Bauaufsichtsbehörde genehmigte Bereich des geplanten Hausbaus abgesteckt werden. Die Gebäudefluchten werden auf Schnurgerüste übertragen.

Nachdem das Gebäude errichtet wurde, wird der Vermessungsingenieur das Gebäude einmessen und mit den dabei gewonnenen Daten die Flurkarte der Gemeinde (beim Katasteramt) entsprechend korrigieren.

Die dafür auszustellende Bescheinigung nennt man Grenzinnehaltungsbescheinigung. Sie wird teilweise als Voraussetzung für eine Teilauszahlung der Baufinanzierung durch das finanzierende Institut angefordert.

Nach Abschluß der Bauarbeiten und möglichst vor der Errichtung der Einfriedung des Hausgrundstücks hat der Vermessungsingenieur zu überprüfen, ob die Grenzmarkierungen noch und an der richtigen Stelle  vorhanden sind. Unter Umständen sind die Grenzmarkierungen durch Erd- und Baggerarbeiten verschoben oder vergraben worden.

Alle genanten Tätigkeiten können auch durch Mitarbeiter des jeweiligen Katasteramtes durchgeführt werden.

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