Der Architekt - Der Bauingenieur

Der Architekt baut Ihnen das Architektenhaus nach Ihren Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten. Einen guten Architekten als Baupartner finden Sie über die Architektenkammern der einzelnen Bundesländer.

 
 

Die Architektenkammern der Länder sind ein tragender Teil der berufsrechtlichen Ordnung des Architektenberufs. Alle in die Architektenlisten der Bundesländer eingetragenen und damit zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigten Architekten gehören Architektenkammern an, unabhängig davon, ob sie ihren Beruf freiberuflich, gewerblich oder als Angestellter bzw. Beamter ausüben.


Sie sind Baupartner für Ihren Hausbau


Der Bauingenieur übernimmt heute auch sehr viele Aufgaben des Architekten und ist in der Lage Ihren Hausbau als Ihr Baupartner durchzuführen. Auch der Bauingenieur ist in den Ingenieurkammern der einzelnen Bundesländer zusammengeschlossen. In den Ingenieurkammern der Länder finden Sie den Bauingenieur als Ihren Baupartner.

Der Bau eines Architektenhauses ist mit Vor- und Nachteilen verbunden, denn die individuelle Planung für Ihren Hausbau erfordert nicht nur vom Architekten eine Menge Engagement und Einfühlungsvermögen. Um den Traum vom eigenen Hausbau genau seinen Wünschen und Bedürfnissen anzupassen, ist auch der Bauherr gefordert, seine Kreativität und Mitarbeit einfliessen zu lassen.

Hier kommen auch neue Techniken ins Spiel. Es ist inzwischen fast zum Standard geworden, das neue Haus am Computer in einer 3D-Darstellung zu entwerfen. Noch moderner sind die Architekten ausgestattet, die sich der Prototyping-Technik bedienen, um verkleinerte Modelle des Gebäudeentwurfs im 3D-Druck zu erstellen und damit die Baukonstruktion noch anschaulicher darzustellen. Nähere und ausführlichere Informationen zu dieser modernen Technik und ihren Anwendungsformen kann man auf der Seite auf der Seite www.fkm.net erhalten.

Der Architekt und der Bauingenieur hat beim Hausbau eine zuerst vorbereitende und später beaufsichtigende Funktion. Angefangen beim Grundstückskauf bis zur Auswahl der Handwerker ist auch der Bauherr selbst Vertragspartner der am Bau beteiligten Unternehmen.

Das Honorar des Architekten

Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) kann der Architekt auch nur für einzelne Teile des Bauvorhabens beauftragt werden. Die Art und Umfang der Leistungen des Architekten hängen davon ab, für welche Phasen des Hausbaus er beauftragt wird. Zweckmäßig ist es, den Architekten komplett mit allen Teilen seines Tätigkeitsfeldes zu beauftragen.

Bei der Wahl des Architekten oder Bauingenieurs ist es sicherlich von Vorteil, wenn dieser bereits Häuser in der entsprechenden Gemeinde gebaut hat. Er kennt sich dann mit den örtlichen Gepflogenheiten aus und weiß, welche besonderen formalen Richtlinien bei der Beantragung der Baugenehmigung zu beachten sind. Die persönlichen Richtlinien der einzelnen Sachbearbeiter bei den Gemeinden können nämlich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter verschieden sein.

Wie oben bereits erwähnt, können Architekten und Bauingenieure ihr Honorar nicht selbst bestimmen. Sie müssen sich an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) halten. In dieser für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültigen Honorarordnung sind Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen festgeschrieben.

Berechnungsgrundlage für das Honorar der Architekten und Bauingenieure sind die reinen Baukosten. Dazu zählen die Netto-Kosten für die Baukonstruktion und die Haustechnik, nicht jedoch die Kosten für das Grundstück, die Erschließung, Außenanlagen und Einbauten sowie die Baunebenkosten.