Der Grundstückskaufvertrag

Im Normalfall baut man einmal in seinem Leben ein eigenes Haus. Wegen dieser besonderen Relevanz für das Eigenkapital des Bauherren, hat der Gesetzgeber für einen Grundstückskaufvertrag die Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben. Der Notar hat den Käufer und den Verkäufer umfassend über die rechtlichen Fragen des Grundstückskaufvertrages zu informieren. Der Notar hat dafür zu sorgen, daß für den Käufer ein unbelastetes Eigentum im Grundbuch eingetragen wird.


Die Durchführung und Gestaltung eines Grundstückskaufvertrages kann mitunter sehr kompliziert sein, gegebenenfalls ist sogar die Abwicklung über ein Notaranderkonto notwendig.
 

Zur Vorbereitung des Notartermins für die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages sollten Sie sich auch mit dem Grundbuch befassen. Wichtig ist hierbei, zu wissen, warum die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und die Errichtung eines Notaranderkontos Bedeutung haben kann. Das nachfolgende Schema verdeutlicht die einzelnen Schritte des Grundstückskaufvertrages bis zur vom Notar veranlassten Eigentumsüberschreibung. Arbeiten Sie den Muster-Grundstückskaufvertrag Schritt für Schritt, am besten mit einem in Grundbuch- und Beurkundungsfragen erfahrenen Freund oder Bekannten durch.

Der Grundstückskaufvertrag(Schema)

Sie erhalten den  
Kaufvertragsentwurf

Sie überprüfen ihn auf  
Grundbucheintragungen
Lasten
Beschränkungen
sonstige vorrangige Rechte
Gewährleistung
Rücktrittsrecht
Sie vereinbaren einen Notartermin

Zur Sicherung des Eigen-
tumsübergangs erfolgt eine
Auflassungsvormerkung


Sie bewirken die   
Zahlung

Der Notar veranlasst die
Eigentumsüberschreibung

Sie sind   EIGENTÜMER

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