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Gesetzesänderungen für Bauherren und Immobilienbesitzer

Was sich für Immobilieneigentümer und Bauherren ändertImmobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Höhere Grunderwerbsteuer, Erweiterung der KfW-Förderung, Bestellerprinzip, Mietpreisbremse und neue EnEV: Bauherren, Käufer oder Besitzer von Immobilien sollten die neuen und geplanten Gesetzesänderungen sowie die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kennen und bei ihrer Immobilienfinanzierung einkalkulieren. Ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen im Jahr 2015.

Anstieg der Grunderwerbsteuer

Ein wichtiger Einflussfaktor auf die Gesamtkosten beim Immobilienkauf ist die Höhe der Grunderwerbsteuer. Zuletzt erhöhte das Land Hessen im August 2014 die Steuer von fünf auf sechs Prozent. Ab dem 1. Januar 2015 müssen sich zwei weitere Bundesländer auf Erhöhungen einstellen: Im Saarland steigt die Grunderwerbsteuer von 5,5 auf 6,5 Prozent, und Nordrhein-Westfalen erhöht zum gleichen Termin die Steuer von 5,0 auf ebenfalls 6,5 Prozent. Zum Vergleich: In Bayern und Sachsen werden bei einem Immobilienerwerb weiterhin nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig.

Mietpreisbremse & Bestellerprinzip in Planung

Gemäß der geplanten Mietpreisbremse sollen die Bundesländer künftig für Kommunen mit knappem Wohnungsangebot bestimmen dürfen, dass bei Neuvermietungen der Mietpreis maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese Festlegung soll allerdings auf einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt werden. Zudem sollen Neubauten von der Regelung ausgenommen sein.

Der Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip sieht vor, dass der Immobilienmakler bei der Vermietung von Wohnraum künftig vom Besteller bezahlt werden soll. In der Regel wird dies künftig der Vermieter sein, nicht mehr der Mieter. Mit dieser Umstellung will die Bundesregierung den Umgang mit Provisionszahlungen klarer regeln. Die Regelungen zum Bestellerprinzip und zur Mietpreisbremse sind noch nicht endgültig beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings schon weit fortgeschritten, so dass mit einer Umsetzung im Laufe der ersten Jahreshälfte 2015 zu rechnen ist.

Neue Vorschriften der EnEV 2014

Im Jahr 2015 treten einige Neuregelungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. So gilt seit 1. Januar 2015 eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre alt sind. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind vom Austausch ausgenommen. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern dürfen die alten Kessel weiter betreiben, wenn sie das Haus seit mindestens 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Ferner haben Hausbesitzer bis Ende des Jahres Zeit, unbeheizte Dachräume so zu dämmen, dass ein Mindestwärmeschutz gewährleistet ist. Auch diese Neuregelung gilt nicht für Immobilienbesitzer, die das Haus selbst seit mindestens Februar 2002 bewohnen.

Erweiterung der KfW-Förderung

Die KfW-Bank hat ihr Programm "Energieeffizient Sanieren" für Kreditnehmer deutlich verbessert. Hierzu hat die Förderbank die Tilgungszuschüsse um fünf Prozent erhöht. Kreditnehmer können ab sofort von der KfW zusätzlich zu einem verbilligten Zinssatz je nach Effizienzhaus-Standard bis zu 22,5 Prozent Tilgungszuschuss erhalten. Gleichzeitig erhalten Darlehensnehmer für den Förderstandard "altersgerechter Umbau" Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder maximal 5.000 Euro, wenn Ihre Immobilie barrierefrei gestaltet wird. Wie die monatlichen Raten aus Zins und Tilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, kann schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner ermittelt werden.

Quelle:  Baufi24
Foto: ehuth / pixelio.de