Immobilienmarkt / Immobilien Nachrichten: Vermieter müssen dringend darauf achten, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche zutreffend ist. Sonst drohen ihnen Mietminderungen und -rückforderungen. Für Vermieter mit größerem Wohnungsbestand kann das Risiko unüberschaubar werden. „Bestehen Unsicherheiten über die genaue Größe, sollte die konkrete Angabe der Wohnungsgröße beim Abschluss von Mietverträgen und vor allem auch schon bei den Vertragsverhandlungen vermieden werden“, warnt Rechtsanwältin Anne Schöl von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn. Ihr Tipp: „Sobald es Zweifel an den Abmessungen gibt, kann es sinnvoll sein, das Mietobjekt durch einen Fachmann vermessen zu lassen.“| < Zurück | Weiter > |
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