Energieausweis

VPB warnt vor schwarzen Schafen beim Energieausweis

Energieausweis - zum vergrössern klickenKeine übereilten Maßnahmen aufschwatzen lassen!

Energie / Energie sparen:  "Seit einigen Wochen beobachten wir Geschäftemacher, die versuchen, die Unwissenheit vieler Hausbesitzer über den Energieausweis auszunutzen und ihnen im Gespräch darüber angeblich notwendige Maßnahmen aufzuschwatzen", kritisiert Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Sie reden den Eigentümern ein, sie benötigten den Energieausweis zum 1. Juli - obwohl dies oft gar nicht zutrifft. Häufig drängen sie den Hauseigentümern auch übereilte Investitionen auf, wie etwa zum Einbau einer Wärmedämmung. Die dabei unentbehrliche fachliche Beratung allerdings bieten sie nicht."

Der VPB mahnt vor solchen unseriösen Anbietern - und beruhigt gleichzeitig alle Immobilienbesitzer: Zwar müssen seit 1. Juli Verkäufer und Vermieter von Häusern und Wohnungen, die vor 1965 gebaut wurden, ihren potenziellen Käufern und Mietern den Energieausweis vorlegen, aber nur diejenigen, die tatsächlich jetzt verkaufen oder neu vermieten wollen. Alle anderen, die selbst in ihrem Haus wohnen bleiben möchten und keinerlei Verkaufsabsichten hegen, brauchen keinen Energieausweis. Auch bei bestehenden Mietverhältnissen können Mieter den Ausweis nicht nachfordern. "Kein Grund also, etwas zu übereilen und sich an der Haustür ein fragwürdiges Dokument aufnötigen zu lassen", versichert Verbraucherschützer Penningh.
Energieausweise dürfen nur von besonders qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Sie haften auch für die Richtigkeit der Ausweise, die in jedem Fall zehn Jahre lang gültig sind. Je nach Baualter der Immobilie gelten verschiedene Fristen: Seit dem 1. Juli müssen alle Verkäufer und Vermieter von Immobilien, die vor 1965 gebaut wurden, ihren potenziellen Käufern und Mietern den Energieausweis präsentieren. Ab 1. Januar 2009 brauchen auch alle Verkäufer und Vermieter von Häusern und Wohnungen, die ab 1965 gebaut wurden, den Energieausweis. Besitzer von Baudenkmälern benötigen gar keinen Energieausweis.

Bis zum 1. Oktober 2008 haben alle Hausbesitzer die freie Wahl, ob sie für ihr Gebäude einen so genannten bedarfs- oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen lassen möchten, gleich wie alt ihre Immobilie ist. Dem verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Verbrauch der vergangenen drei Jahre zu Grunde gelegt. Das Ergebnis hängt stark von den Bewohnern und deren Lebensgewohnheiten ab und lässt sich nicht ohne weiteres auf neue Mieter oder Besitzer übertragen. Der verbrauchsorientierte Ausweis ist also nicht objektiv, dafür aber vergleichsweise preiswert. Vor allem Energieversorger und Schornsteinfeger bieten ihn an. In der Regel können Hausbesitzer die Anträge selbst ausfüllen und sich den Energieausweis dann zuschicken lassen. "Das ist eine Lösung für diejenigen, die jetzt schnell einen Ausweis brauchen, und auf alle Fälle besser als das Haustürgeschäft", resümiert Thomas Penningh. "Allerdings ist es nicht in allen Regionen Deutschlands einfach, hier einen seriösen Anbieter zu finden", schränkt Verbraucherschützer Penningh ein. "Offenbar entwickelt sich der Markt nur langsam."

Zur Erstellung eines so genannten bedarfsorientierten Energieausweises kommt der Experte ins Haus und prüft Substanz und Pläne. Dieser Ausweis ist teurer, bietet dafür aber auch eine echte Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter sowie detaillierte Vorschläge zur energetischen Sanierung des Hauses. Dieser bedarfsorientierte Ausweis wird ab 1. Oktober Pflicht für alle bislang unsanierten Ein- bis Vierfamilienhäuser aus der Zeit vor 1978. Hauseigentümer, deren Immobilie ab 1978 gebaut wurde oder mehr als vier Wohnungen hat, haben auch nach dem 1.10.2008 noch die Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisen.

Quelle: vpb.de