Energieausweis

VPB Untersuchung zum Energieausweis

Energiesparhaus oft MogelpackungHauskäufer bekommen meist nicht, wofür sie bezahlen!

Energie / Energie sparen:  Tausende Hausbesitzer sind davon bedroht, öffentliche Fördermittel zur Energieeinsparung zurückzahlen zu müssen. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine Untersuchung des Verbands Privater Bauherren (VPB). Grund: Die für Fördermittel relevanten Vorschriften werden von vielen Schlüsselfertiganbietern nicht eingehalten.

Mangelhafte Energieausweise


"Es ist erschreckend, wie landauf landab gutwilligen Bauherren und Immobilienkäufern das Geld aus der Tasche gezogen wird." Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) hat nun schwarz auf weiß, was er und seine Mitstreiter im Verbraucherschutzverband schon länger mutmaßen: Die meisten Energieausweise beim schlüsselfertigen Neubau sind mangelhaft, die errechneten Energiewerte werden in der Realität oft nicht erreicht. Dies geht aus einer Untersuchung des VPB hervor, zu der alle im Jahr 2007 von VPB-Bausachverständigen geprüften Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten herangezogen wurden.

Rechenfehler sind eine Ursache für falsche Angaben im Energieausweis


"Das Ergebnis der VPB-Untersuchung ist für uns alarmierend", resümiert der Bausachverständige. Offenbar haben viele Anbieter schon bei simplen Rechenvorgängen Probleme: Fast 60 Prozent aller vom VPB untersuchten Nachweise haben teilweise gravierende Rechenfehler.

Aber selbst wenn die Berechnung stimmt, hapert es an der Ausführung: In gut 54 Prozent aller untersuchten Fälle wurden die in der Rechnung angenommenen Materialien auf der Baustelle gar nicht verwendet. Häufig, so stellte der VPB fest, ersetzten Bauunternehmer auf eigene Faust die in der Rechnung vorgesehene Dämmung entweder durch dünnere Dämmstoffe oder durch völlig andere Materialien. "Viele Bauherren bekommen kein Energiesparhaus, sondern eine echte Mogelpackung."
Vorschriftswidrige Energieausweise können zur Rückzahlung von öffentlichen Mitteln führen

"Aber es kommt noch schlimmer", kritisiert Verbraucherschützer Penningh: Etwa 40 Prozent der Energieausweise im Neubau entsprechen überhaupt nicht den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV). Und über die Hälfte, nämlich 53 Prozent, aller Bauten, die durch öffentliche Zuschüsse und Kredite gefördert werden, erfüllen nicht einmal die Förderbedingungen. "Prüfen die Geldgeber hier gezielt nach, was sie sich ja ausdrücklich vorbehalten, dann verlieren die Bauherren ihren Förderanspruch und müssen womöglich bereits gezahlte Gelder zurückerstatten", mahnt der VPB-Fachmann.

Schützen können sich Bauherren nur durch konsequente Kontrolle. Sie beginnt bei der Prüfung des Vertrags und der Energieberechnungen durch einen unabhängigen Sachverständigen, führt über regelmäßige Baukontrollen bis hin zur förmlichen Bauabnahme. Zum Schluss sollte das Ergebnis der Energiesparbemühungen immer mit einem Blower-Door-Test und einer Leckageortung z.B. mittels einer Innenraumthermographie überprüft werden, rät Thomas Penningh. "Denn nur wenn Rechnung und Ausführung stimmen, bekommt der Bauherr wirklich ein Energiesparhaus, wie es der Gesetzgeber vorschreibt."

Tipp:
Berechnungen prüfen, Baustelle kontrollieren!

Wer heute in Deutschland baut oder ein neues Haus kauft, der braucht dazu den Energiesparnachweis gemäß der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV). Bauherren und Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollten sich diesen Nachweis unbedingt frühzeitig vom Bauunternehmer aushändigen lassen, nur dann können sie ihn auch rechtzeitig vor Baubeginn vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen - und nötige Nachbesserungen einfordern. Allerdings bekommen Bauherren das Dokument nur vor Baubeginn ausgehändigt, wenn sie dies im Kaufvertrag des Hauses auch so festgeschrieben haben. Der VPB rät deshalb: Vor dem Unterzeichnen des Vertrags prüfen, ob dem Käufer auch alle wichtigen Unterlagen vor Baubeginn zur Prüfung übergeben werden.

Ähnlich verhält es sich mit den Baustellenkontrollen: Wenn sie im Kaufvertrag stehen, kann der unabhängige Sachverständige während der Bauphase im Auftrag des Käufers kontrollieren, auch wenn diesem das Grundstück noch nicht gehört, ob die Berechnungen zur Energieeinsparung auch umgesetzt und die vorgesehenen Materialien eingebaut werden. Gleiches gilt für die Kontrolluntersuchungen zum Abschluss: Blower-Door-Test und Thermografie kosten Geld. Sind sie im Vertrag nicht enthalten, muss sie der Käufer später extra zahlen.

Die vorstehende Grafik zeigt deutlich die Mängel bei der Berechnung der notwendigen Werte für die Vorschriften der Energieeinsparverordnung.

Quelle: vpb.de