Einbruchhemmende Eigenschaften von Wänden aus Porenbetonmauerwerk
Hausbau / Sicherheit: Um als einbruchhemmende Bauteile in eine Widerstandsklasse nach der DIN V ENV 1627:1999-04 „Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung“ eingestuft zu werden, mussten Mauerwerkswände mindestens der Festigkeitsklasse 12 angehören. Wie der Bundesverband Porenbeton mitteilt, ist der Anwendungsbereich von Wänden aus Porenbetonmauerwerk erweitert worden. Die im Institut für Fenstertechnik in Rosenheim durchgeführten Prüfungen haben ergeben:Die Prüfungen waren gegliedert in eine statische Prüfung (gemäß DIN V EN V 1628), eine dynamische Prüfung (gemäß DIN V EN V 1629) und eine manuelle Einbruchprüfung (gemäß DIN V EN V 1630).
Text & Fotoquelle: bv-porenbeton.de