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Wenn die Wohnung nur noch als Stauraum dient – was tun?

Wenn die WohnungHausbau / Bauplanung:  Der Mietvertrag ist beendet, aber das neue Haus ist noch nicht bezugsfertig? Der Fertigstellungstermin ist in weite Ferne gerückt. Der Umzug in ein Hotel ist das geringere Problem, aber nun stellt sich die Frage, wohin mit den Möbeln?

Hausbauer, Studenten, Pendler oder auch temporär Auslandsreisende stehen nicht selten vor dem Problem, wo sie ihre Möbel, Bücher und Ordner für einige Zeit unterbringen sollen.

 

Für eine Wohnung Miete zu zahlen, die quasi nur als Notunterkunft für die Habseligkeiten dient, kann mit der Zeit sehr kostspielig und zeitfressend werden. Kündigungsfristen müssen beachtet werden, und vielleicht setzt auch die Hausordnung gewisse Pflichten voraus, wie beispielsweise die wöchentliche oder monatliche Reinigung von Hausflur und Keller. Nicht zu vergessen sind Strom- und andere Fixkosten, die neben den immer weiter steigenden Nebenkosten ins Geld gehen. Ob diese Ausgaben für einen selbst gestalteten Stauraum wirklich sein müssen, sollte jeder für sich entscheiden. Optionen gibt es durchaus.

Wohnen auf Zwischenmiete

Als Zwischenmieter sind die gesetzlichen Kündigungsfristen hinfällig. Meist fungiert der eigentliche Mieter als Zwischenvermieter. Als Zwischen- oder Untermieter ist es leicht möglich, sein Hab und Gut günstig für einige Zeit unterzubringen. Eine vorhergehende Absprache mit dem Zwischenvermieter kann dabei helfen. Auf der anderen Seite können natürlich auch Sie Ihre Wohnung zur Zwischenmiete anbieten. In der Zeit ihrer Abwesenheit des Wohnortes zahlt Ihr Untermieter die Kosten, die Sie beide vereinbaren, und Ihre Möbel können in ihrer gewohnten Umgebung belassen werden. Grundlegend sind bei der Zwischenmiete als Mieteinsparung zwei Dinge zu beachten. Zum einen muss bei der zweiten Lösung genug Vertrauen vorhanden sein – schließlich überlassen Sie jemand anderen Ihre Wohnung. Zum anderen muss auch ein Unter- oder Zwischenmietvertrag mit dem eigentlichen Vermieter abgesprochen werden.   

Einlagern statt weiter Miete zu zahlen

Eine weitere Option, seine Einrichtungsgegenstände kostengünstig unterzubringen, ist schlicht eine Einlagerung. Seit ein paar Jahren hat sich in diesem Bereich eine eigene Dienstleistung etabliert, die unter dem Begriff „Mietlager“ oder „Selfstorage“ bekannt ist. Hier können auf befristete oder unbestimmte Zeit Gewerbetreibende oder Privatpersonen gegen Gebühr ihre Möbel, Bücher, Akten und andere Wertgegenstände günstig einlagern. Die Lagerung erfolgt in verschließbaren Boxen, die alarmgesichert sind. Nach der Einlagerung sind Ihre Gegenstände übrigens für Sie nicht gänzlich aus dem Sichtfeld verschwunden, denn viele Mietlager sind sieben Tage in der Woche zugänglich.
 
Es gibt also mehrere Optionen, die Miete zu teilen, zu reduzieren und bestenfalls ganz zu sparen. Somit kann also auch dieses Problem beispielsweise bis zum längeren Auslandsaufenthalt geregelt werden.

Quelle:  Tipps24-Netzwerk - In