Hausbautipps24 - Bauplanung

Die Wahl des richtigen Baupartners für den Hausbau

Architekt als BaupartnerHausbau / Bauplanung:  Beim Hausbau ist schon so mancher Bauwillige zum Bauopfer geworden. Der Baupartner, mit dem man den Hausbau durchführen will, muss das Vertrauen des Auftraggebers haben. Die richtige Wahl des Baupartners ist mit entscheidend für den Erfolg beim Hausbau. Mögliche Baupartner sind in großer Anzahl unter verschiedenen Berufsbezeichnungen anzutreffen.

Die wichtigsten Baupartner sind der Architekt und der Bauingenieur. Denn unter welchem Namen der Bau von Massiv- oder Fertighäusern angeboten wird, ob vom Bauunternehmer, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Baubetreuer, Fertighaushersteller oder Maurermeister, immer zeichnet ein Architekt oder Bauingenieur für die Architektur des Gebäudes verantwortlich.

Man kann nicht die eine oder andere Gruppe von Hausanbietern grundsätzlich als besser oder schlechter bezeichnen. In jeder Form der Hausanbieter finden sich positive und negative Vertreter. Man kann jedoch an Kleinigkeiten erkennen, ob es der Baupartner gut mit einem meint oder nicht.

Die Bau- und Leistungsbeschreibung

Wichtigstes Instrument beim Vergleich der verschiedenen Anbieter ist die Bau- und Leistungsbeschreibung. Bau- und Leistungsbeschreibungen, die auf der Grundlage der „Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser“ gemäß den Vorgaben der „Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ angefertigt sind und auch alle die erforderlichen Daten und Angaben enthalten, sind in jedem Falle zu bevorzugen.

Die „Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, dem Bauherren-Schutzbund, der Bundesarchitektenkammer, dem Bundesverband Deutscher Fertigbau, dem Verband Privater Bauherren und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland. Die Broschüre „Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser“ wurde bereits im Jahre 2003 erstellt und 2008 novelliert und hat seine Gültigkeit für den Hausbau bis heute nicht verloren.

Baupartner, die nach diesen Richtlinien handeln, verdienen das Vertrauen des Auftraggebers.

So schützt man sich gegen Übervorteilung beim Hausbau

Vorsicht ist immer dann geboten, wenn hohe Rabatte für schnelle Entscheidungen für den Vertragsabschluss gewährt werden. Entweder sind die Preise absichtlich hoch gesetzt, um grundsätzlich einen Rabatt gewähren zu können oder dem Anbieter geht es nicht so gut, sodass er auf schnelle, flüssige Finanzmittel angewiesen ist.

Um sich vor Überraschungen hinsichtlich einer möglichen Pleite des Baupartners zu schützen, aber auch um zu erkennen, wie es um die finanzielle Situation des Anbieters bestellt ist, sollte man immer die Vorlage einer Baufertigstellungsversicherung verlangen.

Das Risiko der Folgen einer Insolvenz des Baupartners lässt sich durch den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung vermeiden. Vor Ausfertigung einer solchen Police wird die Versicherungsgesellschaft immer sehr detaillierte Informationen über den finanziellen Background des Unternehmens einholen.

Auch für die Gewährleistung nach Ende der Bauzeit sollte man unbedingt auf einer Baufertigstellungsversicherung, die dieses Risiko einschließt, bestehen. Was nützt dem Bauherren die Gewährleistung von einem Baupartner, der in Insolvenz gegangen ist?

Wenn man also eine den oben genannten Richtlinien entsprechende Bau- und Leistungsbeschreibung und die Baufertigstellungsversicherung angeboten bekommt, dann hat man mit Sicherheit nicht den falschen Baupartner gewonnen.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de