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Baumängel: Wie sich Bauherren vor Zusatzkosten schützen können

Verbrauchertipps

Hausbau / Bauplanung: Immer mehr Bauherren sind von Pfusch am Bau betroffen. Wie der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) in seinem Bauschadensbericht bestätigt, haben sich die Bauschadenszahlen in den vergangenen acht Jahren verdoppelt. Schuld, sind unter anderem der Fachkräftemangel und die enorme Auslastung der Bauunternehmen. Mit den nachfolgenden Tipps können Betroffene das Risiko für finanziellen Einbußen senken.

 

Gängige Baumängel kennen!

Ob Dampfbremse unter dem Dach mit Schimmelschäden als Folge oder eintretendes Wasser im Keller aufgrund einer mangelhaften Abdichtung: Es gibt gewisse Elemente an einem Bau, die besonders häufig von Schäden betroffen sind. Bauherren, die auf diese Schwachstellen sensibilisiert sind, haben die Chance Mängel frühzeitig zu erkennen und Ansprüche geltend zu machen. Unter anderem sind folgende Mängel typisch:

• undichte Keller & Lüftungsanlagen
• fehlende oder undichte Dampfsperre
• Risse bei Estrich, Mauerwerk, Putz und Holzelementen
• fehlerhaft eingebaute Bodeneinschubtreppe

Auf die VOB bestehen!

Wie Baumängel definiert werden, regelt in erster Linie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 633. Dort heißt es: „Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat.“ Mangelt es an Vereinbarungen, kann ein Gebäude vor dem Gesetz als frei von Sachmängeln beurteilt werden, obwohl Schäden vorliegen. Dementsprechend entscheidend ist der Bauvertrag, in dem alle wichtigen Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden sollten. Laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, sind allgemein anerkannte Bautechnik-Regeln einzuhalten. Wird dem Bauvertrag die VOB zugrunde gelegt, müssen Bauunternehmer, Handwerker und Architekten diese technischen Qualitätsstandards liefern. Tun sie das nicht, liegen Baumängel vor. Bauherren sind deshalb gut beraten, auf die VOB zu bestehen.

Verjährung beachten!

Ein zentraler Punkt darf beim Thema Bauvertrag und VOB allerdings nicht vernachlässigt werden: Die Verjährung von Baumängeln. Laut § 634a BGB haben Bauherren fünf Jahre Zeit, um Mängelansprüche geltend zu machen. Danach sind diese verjährt. Liegt dem Bauvertrag die VOB zugrunde, sieht es anders aus, denn wurde die Verjährung der Baumängel nicht dem BGB angepasst, endet die Gewährleistungsfrist nach § 13 VOB/B bereits vier Jahre nach der Abnahme, für nicht fest eingebaute Einrichtungen bereits nach zwei Jahren. Durch Festlegen längerer Fristen im Bauvertrag für bestimmte Gebäudeteile oder das gesamte Gebäude kann die Zeitspanne zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgedehnt werden.

Hintergrund:

Grundsätzlich lassen sich Gewährleistungsansprüche gegenüber Bauträgern oder Bauunternehmen ausschließlich in einer bestimmten Frist geltend machen. Das gilt sowohl für Baupreisminderungen als auch Schadenersatz und das Nacherfüllen von fehlenden Leistungen. Läuft die Gewährleistungsfrist ab, endet auch das Recht auf die Beseitigung von Mängeln. Die Unterzeichnung des Bauabnahmeprotokolls (Bauabnahme) datiert den Beginn der Frist.

Rechte kennen und Profi beauftragen!

Vertragspartner von Bauherren müssen die Bauqualität liefern, die im Bauvertrag vereinbart ist. Geschieht das nicht, muss das verantwortliche Unternehmen sämtliche Baumängel beseitigen. Kosten dürfen dem Bauherrn hierfür nicht entstehen. Was sich auf dem Papier eindeutig liest, löst in der Praxis große Konflikte aus. Entscheidend ist zunächst, dass der Bauherr die Mängel rechtzeitig feststellt und anzeigt. Im Idealfall erfolgt dies während der Bauphase, spätestens aber bei Bauabnahme sowie innerhalb der Gewährleistungsfrist. Ratsam ist die Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen oder Sachverständigen für Baumängel, der ein Baugutachten erstellt und zwar egal, ob bereits Mängel festgestellt wurden oder nicht. Ein Bausachverständiger ist entsprechend ausgebildet und identifiziert Fehler, die Laien nicht bemerken. Außerdem weiß er genau, wie er Beweise zur Durchsetzung von Ansprüchen sichern und aufbereiten muss. Mangelt es bei Auseinandersetzungen an Beweisen, drohen bei einem Prozess finanzielle Einbußen durch einen Vergleich.

Vorbeugen statt ausbessern!

Im Idealfall werden Mängel schon dann erkannt, wenn sie sich noch nicht zu einem teuren Schaden entwickelt haben. Gerade bei nicht ordnungsgemäß konstruierten Dächern oder Kellern entstehen schnell existenzbedrohende Kosten für die Sanierung. Bauherren, die bereits während der Bauphase ihres Eigenheims einen Fachmann hinzuziehen, der die Arbeiten begleitet und kontrolliert, beugen aktiv vor.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Fotos: Pixabay / CCO Public Domain