Wintergarten

AKNÖ warnt vor unseriösen Angeboten

Hausbau Wintergarten  Warnung vor unserioesen AngebotenNicht jeder, der die Aufstellung eines Wintergartens anbietet, ist dazu auch berechtigt!
Hausbau / Wintergarten:  Wer träumt nicht davon, die zaghafte Frühlingssonne im eigenen Wintergarten zu genießen? Wenn Wintergärten aber nicht fachgerecht geplant und aufgestellt werden, kann die Überraschung bitter sein.
Auch in der Baubranche gibt es Moden: Derzeit sind Wintergärten besonders gefragt: Sie spenden selbst bei schwacher Sonne Licht und Wärme, lassen tropische Pflanzen gedeihen und tragen zur passiven Energienutzung bei. - Vorausgesetzt, die Montage erfolgt durch eine behördlich konzessionierte Fachkraft.
Die AKNÖ warnt nun vor einer Firma, die in einer österreichischen Tageszeitung mit einem Inserat ihre "Frühlingsaktion" für die Montage von Wintergärten und Loggien bewirbt.

Fachkompetenz gefragt

Wer die Errichtung eines Wintergartens anbietet, muss die dafür nötige Fachkompetenz nachweisen können, also je nach Ausführungsart eine Gewerbeberechtigung als Zimmerer, Schlosser oder Baumeister besitzen. In dem der AKNÖ vorliegenden Fall verfügt der Firmeninhaber allerdings lediglich über die Berechtigung, mit elektrischen Haushalts-, Rundfunk- und Fernsehgeräten zu handeln. Für die Aufstellung eines Wintergartens reicht das aber nicht: "Dies ist nicht nach dem Selbstbauprinzip diverser Möbelhäuser zu bewerkstelligen", erklärt Ing. Helmut Schafrath, Konsumentenschützer der AKNÖ. "Hier ist umfangreiches bauliches und bauphysikalisches Fachwissen vonnöten!" Der Experte betont: "Besonders im Hinblick auf die passive Energienutzung ist Vorsicht geboten: Ein Wintergarten kann schnell zusätzliche Heizkosten verursachen, wenn er im Winter wegen frostempfindlicher Pflanzen mitbeheizt wird!
Und im Fall einer Überwärmung - vor allem von Wintergärten mit Schrägverglasung, die im Sommer zu starker Überhitzung neigen - ist mittels geeigneter Belüftungs- und Beschattungseinrichtungen Abhilfe zu schaffen. In den meisten Bundesländern wird wohl auch wie in Niederösterreich die Einholung einer Baubewilligung vonnöten sein."

Kein Rücktrittsrecht bei Messekäufen

Die AKNÖ rät, vor einem Vertragsabschluss Hintergrundinformationen über die betreffende Firma - etwa beim Handelsgericht - einzuholen. "Eine seriöse Firma schließt keine unmittelbaren Verträge zwischen Tür und Angel ("Haustürgeschäfte") ab und besteht auch nicht auf horrenden Anzahlungen", erklärt Schafrath. Noch größere Vorsicht ist bei Messebesuchen geboten: Wer hier eine Bestellung unterschreibt, hat keinen rechtlichen Anspruch mehr auf den kostenlosen Rücktritt vom Vertrag. Schafrath rät daher von Messekäufen ab und empfiehlt, mindestens drei verschiedene konzessionierte Anbieter zu konsultieren und dort Kostenvoranschläge und Referenzen einzuholen. Josef Staudinger, Präsident der AKNÖ, ergänzt: "Hier sind zum Schutz der Konsumenten ständige Kontrollen erforderlich, denn jeder Konsument hat das Recht, Dienstleistungen von ausgewiesenen Fachkräften in Anspruch zu nehmen!".

Text und Bild: AKNÖ Konsumentenschutz